Blitzlicht 1/2019

Neues aus Steuern /// Recht /// Wirtschaft

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Termine Steuern / Sozialversicherung Januar / Februar 2019
  • Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Dauerfristverlängerung für USt 2019 beantragen
  • Gewinnkorrekturen bei privater Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs
  • Freie Unterkunft und Freie Verpflegung als Sachbezug
  • und weitere aktuelle Steuertipps

Der 10-Punkte-Plan: Unterlagen aufbewahren Akten digital archivieren

Sie wollen mit der Zeit gehen und Ihre Akten digital und papierlos archivieren?

Das können Sie gerne tun. Allerdings müssen Sie dabei die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten­zugriff (GoBD)„,  beachten.

Die wichtigsten Aspekte hieraus haben wir nachfolgend für Sie in einer 10-Punkte-Checkliste gerafft zusammengetragen Hier geht es zur Checkliste

Mehr netto vom brutto – 11 Gestaltungs-Bonbons, zur Gehaltsoptimierung

Wie können Sie bei der nächsten Gehaltsrunde punkten ohne selbst gleich Ihre Lohn- und Sozialversicherungsabgaben in schwindelerregende Höhen zu treiben?

Wir stellen Ihnen hier einige Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung vor. Die Überschriften sind die „Schmankerln“, die Sie in einem Bewerbungs- oder Gehaltsgespräch anbieten können. Die Auswirkungen für Ihr Unternehmen und den Arbeitnehmer sind dabei auf jeden Fall in einer persönlichen Beratung vorab zu klären. Zudem haben wir neben den 11 Bonbons noch weitere Möglichkeiten, die aber von Ihrer Situation abhängen und ebenfalls ein Beratungsgespräch benötigen – dafür sind wir für Sie da.

Lesen hier mehr dazu

Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 10 (Verwendung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten)

Verleihen Sie Ihren Arbeitnehmern einen PC, ein Notebook, ein Smartphone oder ein Handy, resultiert aus diesem „Gebrauchsvorteil“ keine Steuer. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Geräte beruflich gar nicht benötigt oder gebraucht. Die gesamte Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Verleihen der Geräte hat den Vorteil, dass Sie als Arbeitnehmer den Vorsteuerabzug haben und auch die laufenden Mobilfunkrechnungen steuerfrei übernehmen können.

Newsletter 12/2018

Streichen oder nicht streichen, ist für Mieter immer wieder die Frage

Wussten Sie ?! Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds sind steuerlich abziehbar: Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können Sie als Sonderausgaben abziehen, wenn Sie diese für Ihre Kinder selbst getragen haben

Und ein weiteres interessantes Thema: Als Mieter Ihrer Wohnung sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung vor Auszug zu renovieren, wenn Ihnen diese beim Einzug ebenfalls umrenoviert übergeben wurde. Dies gilt sogar, wenn in Ihrem Mietvertrag eine anders lautende Vereinbarung steht.

Lesen Sie im Blitzlicht mehr darüber und erfahren auch mehr über zu den Themen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.

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Weihnachten und die Tücken des Schenkens

Der Sommerurlaub ist gerade mal ein paar Wochen her, schon wartet das nächste Großereignis: Weihnachten. Damit Ihre Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter steuerlich absetzbar sind, sollten Sie im Vorfeld Folgendes beachten: Denn es gibt signifikante Unterschiede zwischen einem Geschenk zu einem persönlichen Ereignis, einem Weihnachtsgeschenk an die Mitarbeiter und einem Weihnachtsgeschenk für Geschäftsfreunde?

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Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 9 (Fort- und Weiterbildung)

Erstatten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterbildung bzw. Fortbildung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Erstattung ist zwar, dass die Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt und diese im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Jedoch kann in vielen solchen Fällen die Kostenerstattung für ein berufsbegleitendes Seminar, welches der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch besuchen möchte, ein Anreiz sein, auf einen Teil der Lohnerhöhung zu verzichten.

Newsletter 11/2018

Jahresabschluss 2017 und Kassenführung

In unserem aktuellen Blitzlicht finden Sie unter anderem diese beiden Themen:

Jahresabschlusses 2017
Es ist mal wieder soweit: bis zum Jahresende müssen die Bilanzen für 2017 veröffentlicht werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten sowie diverse Erleichterungen – welche genau, erfahren Sie hier.

Kassenführung
Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung leider als formeller Mangel, das Bundesministerium für Finanzen hat jedoch zurückgerudert. Im aktuellen Blitzlicht finden Sie mehr darüber

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Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 8 (Aufmerksamkeiten)


Rainer Sturm  / pixelio.de

Der Freibetrag für typische Aufmerksamkeiten beträgt 60 EUR pro Anlass. Typische Aufmerksamkeiten sind Geschenke wie Bücher, Blumen, CDs zum Geburtstag usw. Tätigen Sie aber keine Barzuwendungen. Denn diese sind in jeder Höhe lohnsteuerpflichtig!

Testament

Juristen schätzen, dass 90 Prozent aller Testamente unwirksam sind.

Damit Ihre Unternehmensnachfolge und die Verteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne geregelt werden, gibt es einiges zu beachten.

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