Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 9 (Fort- und Weiterbildung)

Erstatten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterbildung bzw. Fortbildung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Erstattung ist zwar, dass die Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt und diese im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Jedoch kann in vielen solchen Fällen die Kostenerstattung für ein berufsbegleitendes Seminar, welches der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch besuchen möchte, ein Anreiz sein, auf einen Teil der Lohnerhöhung zu verzichten.

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