Am 27.03.2024 ist es dann doch noch wahr geworden: Das Wachstumschancengesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nachdem es am 22.03.2024 die Bundesratssitzung passiert hatte.
Jetzt können wir endlich mit Sicherheit sagen, welche Wachstumsanreize geschaffen werden – da ist für jeden tatsächlich etwas dabei. Nachfolgend lesen Sie die Änderungen im Kurzticker:
Für alle Steuerbürger
Ein Verlustvortrag kann bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. € (Ehegatten 2 Mio. €) unbegrenzt abgezogen werden. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag auf 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahrs beschränkt (bisher: 60 %). Das gilt für die Jahre 2024 bis 2027.
Ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 % nur noch 82,5 %, und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100 %.
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien) bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 1.000 € beträgt (bisher: 600 €).
Wussten Sie, dass im digitalen Zeitalter sogar die Buchführungsregeln ein Update erhalten? Ja, richtig gehört – die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) haben sich frisch herausgeputzt und sind bereit für das 21. Jahrhundert. Also, werfen wir einen Blick auf das, was für Sie als Unternehmer wirklich wichtig ist.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2024/07/archive-1850170_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2024-07-10 13:45:252024-07-10 13:45:27„Neu auf dem Regal: Ihr digitaler Bücherwurm – Die aktualisierten GoBD-Richtlinien!“
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes – also der Ertrag vor Abzug von Zinsen und Steuern) und EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization – hier werden zusätzlich die Abschreibungen wieder addiert) sind wichtige Kennzahlen in der Finanzanalyse, die Ihnen dabei helfen, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu bewerten.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie nachhaltig Ihr Unternehmen eigentlich arbeitet? In einer Welt, in der Banken zunehmend auf Nachhaltigkeitsnachweise bei der Kreditvergabe pochen und die Gesellschaft immer lauter nach umweltbewusstem Handeln ruft, ist das keine bloße Grübelei mehr – es ist eine geschäftskritische Überlegung.
Auch KMU profitieren davon, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen
Zwar sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Unterschied zu großen Unternehmen derzeit nicht verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, aber die Zeichen stehen auf Wandel. Es geht nicht nur darum, regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, sondern vielmehr darum, einen Schritt voraus zu sein und die Chancen, die sich aus nachhaltigem Wirtschaften ergeben, proaktiv zu nutzen.
6 gute Gründe, sich mit dem Thema nachhaltige Unternehmensführung zu beschäftigen:
Das Thema der Mitarbeiterbindung können Sie auf verschiedene Arten angehen. Eine davon ist die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter an Ihrem Unternehmen. Mit diesem Schritt wird das unternehmerische Denken Ihrer Mitarbeitenden gefördert. Außerdem können Sie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schon frühzeitig in die Unternehmensleitung integrieren und an dem erwirtschafteten Gewinn beteiligen. Aber Vorsicht: Damit Ihre Mitarbeitenden nicht vom Finanzamt frühzeitig zur Kasse gebeten werden, ist einiges zu beachten.
Das Wachstumschancengesetz im Kurzticker
/in LOTSEAm 27.03.2024 ist es dann doch noch wahr geworden: Das Wachstumschancengesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nachdem es am 22.03.2024 die Bundesratssitzung passiert hatte.
Jetzt können wir endlich mit Sicherheit sagen, welche Wachstumsanreize geschaffen werden – da ist für jeden tatsächlich etwas dabei. Nachfolgend lesen Sie die Änderungen im Kurzticker:
„Neu auf dem Regal: Ihr digitaler Bücherwurm – Die aktualisierten GoBD-Richtlinien!“
/in LOTSEWussten Sie, dass im digitalen Zeitalter sogar die Buchführungsregeln ein Update erhalten? Ja, richtig gehört – die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) haben sich frisch herausgeputzt und sind bereit für das 21. Jahrhundert. Also, werfen wir einen Blick auf das, was für Sie als Unternehmer wirklich wichtig ist.
WeiterlesenLotse Mandantenmagazin Sommer 2024
/in LOTSEIm aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung
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Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.
Kenne deine Zahlen – EBIT und EBITDA, die Effizienzkennziffern
/in LOTSEEBIT (Earnings Before Interest and Taxes – also der Ertrag vor Abzug von Zinsen und Steuern) und EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization – hier werden zusätzlich die Abschreibungen wieder addiert) sind wichtige Kennzahlen in der Finanzanalyse, die Ihnen dabei helfen, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu bewerten.
WeiterlesenNachhaltigkeit im Fokus
/in LOTSEHaben Sie sich schon einmal gefragt, wie nachhaltig Ihr Unternehmen eigentlich arbeitet? In einer Welt, in der Banken zunehmend auf Nachhaltigkeitsnachweise bei der Kreditvergabe pochen und die Gesellschaft immer lauter nach umweltbewusstem Handeln ruft, ist das keine bloße Grübelei mehr – es ist eine geschäftskritische Überlegung.
Auch KMU profitieren davon, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen
Zwar sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Unterschied zu großen Unternehmen derzeit nicht verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, aber die Zeichen stehen auf Wandel. Es geht nicht nur darum, regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, sondern vielmehr darum, einen Schritt voraus zu sein und die Chancen, die sich aus nachhaltigem Wirtschaften ergeben, proaktiv zu nutzen.
6 gute Gründe, sich mit dem Thema nachhaltige Unternehmensführung zu beschäftigen:
WeiterlesenWege zur Mitarbeiterbeteiligung
/in LOTSEMitarbeitende zu Mit-Unternehmern machen
Das Thema der Mitarbeiterbindung können Sie auf verschiedene Arten angehen. Eine davon ist die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter an Ihrem Unternehmen. Mit diesem Schritt wird das unternehmerische Denken Ihrer Mitarbeitenden gefördert. Außerdem können Sie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schon frühzeitig in die Unternehmensleitung integrieren und an dem erwirtschafteten Gewinn beteiligen. Aber Vorsicht: Damit Ihre Mitarbeitenden nicht vom Finanzamt frühzeitig zur Kasse gebeten werden, ist einiges zu beachten.
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