Lotse Richter April 24

Lotse Mandantenmagazin Frühjahr 2024

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Immobilienerwerb – Privat oder mit GmbH?
  • Wie Sie Kinder am Immobilienvermögen beteiligen?
  • Die jährlichen Aufgaben einer Unternehmensleitung
  • 6 Tipps für Ihren Frühjahrsputz im Unternehmen
  • Wege zur Mitarbeiterbeteiligung
  • Nachhaltigkeit im Unternehmensfokus

PDF zum Download – einfach aufs Bild klicken

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.

Restaurant

Verstecktes Gewürz in der Steuersuppe: Entschlüsseln Sie den Progressionsvorbehalt

Wenn es um Steuererleichterungen geht, wird gern auch mal über die Abschaffung des Progressionsvorbehalts diskutiert und bereits 2022 hat die Bundesregierung die Abschaffung der kalten Progression beschlossen.

Doch was verbirgt sich hinter dem Progressionsvorbehalt? 

Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Restaurant und bestellen verschiedene Gerichte. Einige davon sind gratis, weil das Restaurant eine besondere Aktion hat. Am Ende der Mahlzeit stellt der Kellner Ihre Rechnung aus. Obwohl die Gratisgerichte nichts kosten, werden sie zur Bestimmung der Trinkgeldhöhe berücksichtigt – je mehr Sie „bestellt“ haben, desto höher ist das Trinkgeld. Ähnlich funktioniert der Progressionsvorbehalt in der Steuerwelt.

Kurz gesagt: Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung im Einkommensteuergesetz. Er betrifft zwei Arten von Einkünften:

  1. Bestimmte inländische Ersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld.
  2. Verschiedene Arten von Auslandseinkünften.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht: „Was bedeutet das für mich?“ Ganz einfach: Wenn Sie solche Einkünfte haben, werden diese zwar nicht direkt besteuert, aber sie beeinflussen den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird.

Hier ein leicht verständliches Beispiel:

Angenommen, Sie verdienen insgesamt 30.000 Euro, davon sind 10.000 Euro steuerfreie Einkünfte. Normalerweise würden Sie auf 20.000 Euro Einkommen einen Steuersatz von 9,8 % zahlen, also 1.960 Euro. Durch den Progressionsvorbehalt wird aber der höhere Steuersatz von 15,7 % (wie für 30.000 Euro Einkommen) angewendet, was zu einer Steuer von 3.140 Euro führt. Das bedeutet, durch den Progressionsvorbehalt zahlen Sie 1.180 Euro mehr Steuern.

Und noch etwas Spannendes: Wenn Sie negative Einkünfte haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, können diese Ihren Steuersatz sogar senken – bis auf Null. Aber Achtung, das gilt nicht für alle Arten von Verlusten.

Wir hoffen, diese Erklärung war bekömmlich und so angenehm wie ein Abendessen in Ihrem Lieblingsrestaurant.

Buch

Lesetipp: „Bereit für die Zukunft“ von Jane McGonigal

Stellen Sie sich vor, heute ist der 31.12.2033 und Bargeld ist ab morgen Geschichte. Der DEURO, der digitale Euro, tritt in Kraft, und ganz Deutschland feiert mit Motto-Partys unter dem Motto „Wir werfen das Geld aus dem Fenster“, bei denen Geldscheine als Konfetti dienen. Wie fühlen Sie sich dabei? Sind Sie bereit, in dieser neuen Realität zu feiern, oder hängen Sie nostalgischen Erinnerungen an das Bargeld nach?

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Zahlen

Kenne deine Zahlen: die Umschlagshäufigkeit der Forderungen oder DSO?

Aktuell sollten Sie einen Blick auf die Zahlungsmoral Ihrer Kunden werfen. Gerade, wenn es der Wirtschaft schlechter zu gehen scheint, schleichen sich hier schnell längere Zahlungsziele ein.

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Zeiterfassung

Die Wiederauferstehung der Zeiterfassungspflicht – und welche digitalen Helferlein Sie nutzen können

Seit Beginn des Jahres gilt die neue Zeiterfassungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz. Viele Unternehmen denken derzeit aktiv über 4 Tage Woche, Vertrauensarbeitszeit und „New Work“ insgesamt nach.

Der Grund für die Einführung: Die Mitarbeitenden sollen vor Überarbeitung geschützt werden.

Wir geben Ihnen die Basis-Informationen und nennen Tools, mit denen Sie sich die Arbeit erleichtern.

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Papierschnipsel

Die E-Rechnung im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025: von der digitalen Kür zur Pflicht

Sie arbeiten bereits digital und haben die Papierbelegwelt hinter sich gelassen? Prima, dann sind Sie bestens gerüstet für den nächsten Schritt.

Sie drucken und versenden noch Papier? Dann nutzen Sie das Jahr 2024, um die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens voranzubringen.

Denn die Digitalisierung schreitet voran, und ab dem 1. Januar 2025 wird sie einen weiteren bedeutenden Meilenstein erreichen: die Einführung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland.

Was bedeutet das konkret, und wie können Sie sich darauf vorbereiten?

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Besprechung

Achtung: Eine neue GbR kommt!

Die GbR ist eine der beliebtesten Gesellschaftformen. Jetzt kommt zum 1. Januar 2024 eine Modernisierung durch das MoPeG. Betroffen davon sind Sie, wenn Sie eine GbR haben, oder eine gründen wollen.

Nachfolgend ein Kurzüberblick, was dabei auf Sie zukommt.

  1. Die eingetragene eGBR ist rechtsfähig

Neu ist, dass die GbR als eGbR in ein Register eingetragen werden kann. Die zivilrechtlichen Folgen sind beispielsweise: Nur dann

  • wird sie als rechtsfähige Person anerkannt.
  • ist sie in Zivilprozessen parteifähig
  • kann sie im Grundbuch eingetragen werden,
  • ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten
  • kann sie z.B. selbst Verträge im eigenen Namen abschließen.
  • Wird das Vermögen der GbR der Gesellschaft zugeordnet
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Münzen

So kommen Sie schneller an Ihr Geld-7 Tipps für Ihr Forderungsmanagement

Das Zahlungsverhalten der Kunden – ein Thema das wohl jedes Unternehmen beschäftigt.

Eines ist klar: je früher die Kunden zahlen, desto besser für Ihre Liquidität.

Und natürlich haben Sie einen echten finanziellen Vorteil, denn jeder Tag Zahlungsfrist kostet Sie bares Geld.

Machen Sie doch einmal die Probe aufs Exempel und rechnen Sie aus, wie viel Zinsen Sie pro Tag sparen können. Auf dem Portal www.forderungsmanagement.com finden Sie dazu einen einfachen Rechner.

http://www.forderungsmanagement.com/einsparpotenzial

Doch wie bewegen Sie die Kunden dazu, pünktlich zu zahlen? Hier 7 einfache und bewährte Tipps aus der Praxis in der Reihenfolge ihrer Anwendung:

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Altes Haus

Realitätscheck Grundsteuer?

Raten im Schneesturm – Warum Sie Ihren Grundstückswert im Auge behalten sollten

Der „Hype Grundsteuer“ ist vorbei. Zumindest für unsere Mandanten sind die Grundsteuererklärungen weitestgehend erledigt – nur die absoluten Sonderfälle harren noch der Klärung.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die aktuell auf den 1.1.2022 ermittelten Werte 7 Jahre Bestand haben sollen (Bei Ihrer Grundsteuer wirken sie sich konkret zum ersten Mal für 2025 aus). Der nächste „Hauptfeststellungszeitpunkt“ wird der 1.1.29 sein. Bis dahin soll der Grundstückswert lediglich dann angepasst werden, wenn sich grundsätzlich am Grundstück etwas ändert. Beispiele: Abriss, Anbau, Neubau, Eigentümerwechsel, …

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Steuerausblick Richter 2024

Steuerausblick 2024

In dieser Broschüre haben wir alle aktuellen steuerlichen Informationen für das Jahr 2024 für Sie zusammengestellt.

Geballtes Wissen auf 40 Seiten für

  • Arbeitnehmer und Steuerzahler
  • Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber
  • Kapitalgesellschaften

Mit Klick auf das Bild können Sie die Broschüre als pdf herunterladen.

Es hilft als eine Art Nachschlagewerk. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.