Newsletter 12/2018

Streichen oder nicht streichen, ist für Mieter immer wieder die Frage

Wussten Sie ?! Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds sind steuerlich abziehbar: Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können Sie als Sonderausgaben abziehen, wenn Sie diese für Ihre Kinder selbst getragen haben

Und ein weiteres interessantes Thema: Als Mieter Ihrer Wohnung sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung vor Auszug zu renovieren, wenn Ihnen diese beim Einzug ebenfalls umrenoviert übergeben wurde. Dies gilt sogar, wenn in Ihrem Mietvertrag eine anders lautende Vereinbarung steht.

Lesen Sie im Blitzlicht mehr darüber und erfahren auch mehr über zu den Themen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.

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