Steuerspartipps zum Jahresende
Wie kann ich dieses Jahr noch Steuern sparen? Diese Frage hören wir jetzt öfter. Deshalb haben wir die besten Tipps für Unternehmer, Arbeitnehmer und Steuerzahler kompakt zusammengestellt.
Wie kann ich dieses Jahr noch Steuern sparen? Diese Frage hören wir jetzt öfter. Deshalb haben wir die besten Tipps für Unternehmer, Arbeitnehmer und Steuerzahler kompakt zusammengestellt.
Zugegeben, das mit dem Beamen wird wohl noch etwas dauern. Wohl oder übel müssen wir unseren Körper also oft zur Arbeitsstelle bewegen, wenn die Arbeitsstelle – wie beim Homeoffice – nicht zu uns kommt.
Momentan nutzen die meisten von uns wohl noch das Auto. Dieses geliebte Fortbewegungsmittel wird aber immer teurer. Davon abgesehen, dass die Straßen immer voller werden. Flugtaxis oder fahrerlose Taxis, wie sie in Science-Fiction-Filmen zu sehen sind, lassen auch noch auf sich warten. Also beschäftigen wir uns mit dem, was wir derzeit haben: dem Auto oder Fahrrad.
Sprit wird teurer, der Arbeitgeber sitzt zunehmend nicht um die Ecke, die öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht immer geeignet, also steigen die monatlichen Kosten derzeit erheblich an. Der Arbeitnehmer fordert mehr Gehalt, der Arbeitgeber rauft sich die Haare. Hier einige Lösungsvorschläge, um für beide Parteien – für Sie als Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer – einen guten Weg aus dieser Kostenspirale zu finden:
WeiterlesenImmer noch besser bekannt unter dem Namen der Vorgängerin „Ansparabschreibung“ bietet der Gesetzgeber hier die Möglichkeit, in den nächsten drei Jahren geplante Investitionen bereits vor Anschaffung bei der Steuer geltend zu machen. Bis zu 50 % der geplanten Kosten können also schon im laufenden Jahr abgeschrieben werden.
Neu: Personengesellschaften müssen sich bereits bei der Planung entscheiden, ob die Investition im sog. Gesamthandsvermögen (gehört allen Gesellschaftern gemeinsam) oder im Sonderbetriebsvermögen (gehört nur einem bzw. einem Teil der Gesellschafter) getätigt werden soll – eine Änderung ist später nicht mehr durchführbar.
Zusätzlich kann der Betrag auch nur noch vor dem ersten gültigen Steuerbescheid beantragt werden.
Wichtig: Halten Sie uns aktiv über geplante Investitionen auf dem Laufenden
In unserem Lotse Spezial haben wir die wichtigsten Tipps zum Steuer sparen für Sie zusammengestellt. Übersichtlich gegliedert:
Übrigens: Für die Steuererklärung 2021 gilt als Abgabefrist der 30. September 2022. Wenn Sie beim Finanzamt angegeben haben, dass Sie Ihre Steuererklärung über einen Steuerberater abwickeln lassen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. Juni 2023.
Gern unterstützen wir Sie dabei.
Sie besitzen eine Immobilie? Dann haben Sie 2022 Handlungsbedarf.
Das Gesetz zur Grundsteuerreform sieht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland vor, rund 36 Millionen Grundstücksbesitzer sind davon betroffen.
Die Fakten in aller Kürze:
Wir bereiten uns bereits jetzt intensiv auf diese Neuerungen vor, um Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und der Feststellungserklärung zu unterstützen.
Sie erhalten Anfang 2022 dazu rechtzeitig weitere Informationen.
Und wir sagen Danke an all die freiwilligen Helferinnen und Helfer, die sich für die Gemeinschaft engagieren.
Diese ehrenamtliche Leistung wird auch vom Finanzamt mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeführt wird.
Zum 1.1.2021 wurde diese Pauschale erhöht:
Schon gewusst? Diese Pauschalen gelten auch für freiwillige Helfer in Impfzentren.
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Viele Betreiber der in frühen Jahren erbauten Fotovoltaikanlagen haben 2021 ein Ende der staatlichen Förderungen vor sich. Die Laufzeit betrug üblicherweise 20 Jahre und war damit langfristig planbar. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber für den Strom. Eine Einspeisevergütung nach einem gesetzlich geltenden Vergütungssatz pro Kilowattstunde auf die Dauer von 20 Kalenderjahren bedeutete in der Vergangenheit finanzielle Sicherheit oder zumindest Planbarkeit.
Die berechtigten Diskussionen über den Klimawandel veranlass(t)en viele (Klein-)Investoren, ihren Beitrag zum Klimaschutz durch Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach zu leisten. Die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom im eigenen
Haus ist für die eigene CO2-Bilanz interessant.
Bund und Länder fördern die Investitionen über die KfW-Bank und individuelle Landesprogramme.
So weit, so gut – nur leider wurden in den letzten Jahren die Einspeisevergütungen für neue Anlagen gesenkt.
WeiterlesenFAQ: UNTERNEHMER FRAGEN – WIR ANTWORTEN
Immer wieder fragen uns Mandanten nach Organisationstipps rund um Buchhaltung und Co. Die häufigsten Fragen greifen wir hier auf.
Frage: Muss ich wirklich jeden Thermopapierbeleg (z. B. Tanken, Buchhandlung, Restaurant) kopieren, aufkleben und aufbewahren?
Antwort: Im Prinzip ja. Die Aufbewahrungspflicht für Belege betrifft grundsätzlich das Originalformat.
Unser Tipp: Es gibt in den neuen Vorschriften der „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ endlich eine Möglichkeit, die Papierbelege (und zwar alle, nicht nur die Thermobelege) nach dem
Scannen zu entsorgen. In der „Verfahrensanweisung zum ersetzenden Scannen“ müssen Sie dafür Ihren „Beleg-Prozess“ dokumentieren.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei gern.
Und zum Scannen unterwegs gibt es verschiedene Apps für Ihr Handy – so brauchen Sie den Beleg nicht einmal mehr nach Hause zu tragen.
Die Kosten für ein Arbeitszimmer im Home-Office dürfen Sie absetzen, wenn es Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist oder Sie am Arbeitsplatz Ihres Arbeitgebers nicht alle Arbeiten erledigen könnten. Anhand des Kurzchecks können Sie prüfen, ob Ihre Kosten voll zählen, das Finanzamt Ihnen nur 1.250 € gewährt oder keine Werbungskosten absetzbar sind.
Ausgaben für das Arbeitszimmer sind zum Beispiel:
• Miete und Nebenkosten nach Anteil an der Gesamtwohnfläche oder bei Eigentum anteilige Abschreibung, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Reparatur- und Nebenkosten,
• anteilige Stromkosten und anteilige Beiträge zur Hausratversicherung,
• Renovierungskosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe, Ausstattung wie Lampen, Teppich, Gardinen, aber kein Luxus. Kosten für Büromöbel und beruflich genutzte Computer zählen immer
Die Steuererklärung – nicht unbedingt eine der Lieblingsbeschäftigungen für Steuerpflichtige. Zum Glück haben Sie ja uns – die Steuerberater, die sich gern um all den „Formularkram“ kümmern und die Steuerkniffe kennen.
Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über mögliche Steuersparmaßnahmen geben. Dabei hat es zwar nicht jedes einzelne Detail aus Platzgründen geschafft, hier erwähnt zu werden. Doch als unser Mandant können Sie beruhigt sein: Wir berücksichtigen natürlich alle individuellen Besonderheiten.
Für die Steuererklärung 2020 gilt als Abgabefrist der 31. Juli 2021. Wenn Sie beim Finanzamt angegeben haben, dass Sie Ihre Steuererklärung über einen Steuerberater abwickeln lassen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2022.
Das erwartet Sie in dieser Lotse-Spezialausgabe:
1. Steuertipps für alle
1.1. So wirkt sich Kurzarbeitergeld auf Ihre Steuer aus
1.2. Beruflich bedingt – die Werbungskosten
1.3. Homeoffice – wann und wie viel können Sie absetzen?
1.4. Arzt, Brille, Krankheit, Zahnersatz – außergewöhnliche Belastungen
1.5. Spenden, Versicherungsbeiträge & Co. – Sammelbecken Sonderposten
2. Steuervergünstigungen für Ehe und Familie
2.1. Ehegattensplitting und Steuerklassenwahl
2.2. Kinderfreibetrag, Kindergeld und Entlastungsbetrag
2.3. Kinderbetreuungskosten
2.4. Unterhalt
3. Tipps für Schüler, Studenten und Rentner
3.1. Ferienjobs für Schüler
3.2. Erst- und Zweitausbildung für Studenten
3.3. Rentner und die Steuerpflicht
4. Tipp für Immobilienbesitzer