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	<title>Steuerkanzlei Richter </title>
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	<description>Ihre Steuerkanzlei mit Zukunft aus Mannheim</description>
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	<title>Steuerkanzlei Richter </title>
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	<item>
		<title>Lotse Mandantenmagazin Herbst 2026</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/10/lotse-mandantenmagazin-herbst-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2026 06:48:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Changemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Personalakte]]></category>
		<category><![CDATA[E-Auto]]></category>
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		<category><![CDATA[Zeitmanagement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung In dieser Ausgabe lesen Sie Laden, Fahren, Steuern sparen E-Rechnung ab 2027 &#8211; sind Sie startklar? Digitale Personalakte &#8211; was gilt ab 2027 Die Change-Formel: Mehr Klarheit, weniger Gerüchte Do´s and Dont´s in der Mitarbeiterführung Kaufen Sie sich Ihre Zeit zurück Wie KI beim [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung</p>
<p>In dieser Ausgabe lesen Sie</p>
<ul>
<li>Laden, Fahren, Steuern sparen</li>
<li>E-Rechnung ab 2027 &#8211; sind Sie startklar?</li>
<li>Digitale Personalakte &#8211; was gilt ab 2027</li>
<li>Die Change-Formel: Mehr Klarheit, weniger Gerüchte</li>
<li>Do´s and Dont´s in der Mitarbeiterführung</li>
<li>Kaufen Sie sich Ihre Zeit zurück</li>
<li>Wie KI beim onboarding hilft</li>
</ul>
<p>Viel Spaß beim Lesen<br />
Hier können Sie sich das PDF zum Lesen herunterladen:</p>
<p><a href="https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2026/10/Lotse_Richter_1026.pdf" target="_blank" rel="noopener">-&gt; Lotse Herbst 2026 als PDF herunterladen</a></p>
<p><img decoding="async" class="size-medium wp-image-8587" src="https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2026/10/Lotse_Richter_1026-300x249.png" alt="Cover Mandantenmagazin Lotse Oktober 2026" width="300" height="249" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Inventur: Zählen, Wiegen, Messen – der Tanz der Zahlen zum Jahresende</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/09/inventur-zaehlen-wiegen-messen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2026 09:28:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Inventur]]></category>
		<category><![CDATA[Lifo]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie sind Unternehmer und ermitteln Ihren Gewinn über eine Einnahmenüberschussrechnung? Dann können Sie den Artikel überspringen. Er hat für Sie keine Relevanz. Als bilanzierender Unternehmer hingegen sind Sie einmal im Jahr zur Aufnahme der Inventur verpflichtet. Der ermittelte Bestand wird als Aktivposten in Ihrer Bilanz ausgewiesen. Was ist eine Inventur? – der Grundtakt Inventur bedeutet [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2>Sie sind Unternehmer und ermitteln Ihren Gewinn über eine Einnahmenüberschussrechnung? Dann können Sie den Artikel überspringen. Er hat für Sie keine Relevanz.</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als bilanzierender Unternehmer hingegen sind Sie einmal im Jahr zur Aufnahme der Inventur verpflichtet. Der ermittelte Bestand wird als Aktivposten in Ihrer Bilanz ausgewiesen.</p>





<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was ist eine Inventur? – der Grundtakt</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Inventur bedeutet die mengenmäßige Bestandsaufnahme aller aktiven und aller passiven Wirtschaftsgüter Ihres Unternehmens. Dabei sind die einzelnen Wirtschaftsgüter zu bewerten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So die offizielle Definition. In der Praxis werden bereits alle Wirtschaftsgüter bis auf den Warenbestand im Rahmen der Finanzbuchführung erfasst. Sie können Ihre Bestandsaufnahme auf den Warenbestand beschränken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wie funktioniert die Bestandsaufnahme der Waren? – die Schrittfolge</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erfassung Ihrer Waren hat durch körperliche Bestandsaufnahme zu erfolgen, also durch Messen, Zählen, Wiegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser präzise „Tanz der Zahlen“ sollte idealerweise am Bilanzstichtag durchgeführt werden, in der Regel also am 31. Dezember, es sei denn, Sie haben ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Unter „zeitnah“ versteht der Gesetzgeber in der Regel eine Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Welche Inventurerleichterungen gibt es? – Tanzvariationen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Gruppenbewertung</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bewertung von gleichartigen Waren, die sich in der Lagerhaltung vermischen, ist einzeln nicht möglich. Hierzu zählen z.B. gleichartige Massengüter (z.B. Kies, Sand, Steine bei Baustoffhändlern oder Mehl bei Bäckereien) oder flüssige Waren (z.B. Chemikalien, Heizöl, Diesel). Insbesondere wenn die Einkaufspreise schwanken, ist eine Einzelbewertung nicht möglich. Daher dürfen Sie in diesen Fällen die Waren mit den durchschnittlichen Einkaufspreisen bewerten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Verbrauchsfolgeverfahren</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Verfahren können Sie wie die Gruppenbewertung bei gleichartigen Waren anwenden. Nach dem Handelsrecht stehen Ihnen zwei Methoden zur Verfügung:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fifo-Verfahren = first in – first out</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie der Name schon verrät, wird hier davon ausgegangen, dass die jeweils ältesten Bestände zuerst verbraucht bzw. veräußert werden. Der Jahresbestand umfasst folglich die zeitlich letzten Zugänge und wird dementsprechend mit aktuellen Preisen angesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Lifo-Verfahren = last in – first out</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier wird davon ausgegangen, dass die jeweils zuletzt erfolgten Zugänge zuerst wieder verbraucht bzw. veräußert werden. Der Jahresendbestand umfasst bei dieser Methode die zeitlich gesehen ältesten Preise und führt bei steigenden Preisen zu stillen Reserven.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Steuerrechtlich ist neben der Gruppenbewertung lediglich das Lifo-Verfahren zulässig. Aber auch für das Lifo-Verfahren gibt es Einschränkungen: Es ist nicht anwendbar bei leicht verderblichen Waren, Saisonbetrieben ohne Vorräte aus dem Vorjahr und bei Vorräten mit hohen Anschaffungskosten (z.B. Pkws eines Kfz-Händlers).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Permanente Inventur</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie verfügen über ein Warenwirtschaftsprogramm, mit dem Sie jederzeit die Bestände ermitteln können, und Sie erfassen die Bestandsveränderungen in Ihrer Buchführung? Dann können Sie den buchmäßigen Bestand verwenden. Allerdings dürfen Sie nicht völlig auf die körperliche Bestandsaufnahme verzichten. Sie können aber den Zeitpunkt frei wählen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zeitverschobene Inventur</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie dürfen für Ihre Inventur auch einen Stichtag wählen, der um bis zu drei Monate vor oder bis zu zwei Monate nach dem Bilanzstichtag liegt. Der Wert kann allerdings nicht in die Bilanz aufgenommen werden. Vielmehr müssen Sie den Bestand wertmäßig bis zum Bilanzstichtag fortschreiben oder zurückrechnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Können durch Schwund, Verdunsten, Verderb usw. unkontrollierbare Abgänge eintreten, sind weder eine permanente noch eine zeitverschobene Inventur zulässig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die fünf häufigsten Inventurirrtümer – Stolperfallen auf der Tanzfläche</strong></p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Inventurfehler können lediglich zu Hinzuschätzungen der Bestände führen</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Eine nicht ordnungsgemäße Inventur führt dazu, dass Ihre ansonsten nicht zu beanstandende Buchführung komplett verworfen werden kann. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung müssen Sie dann mit der Schätzung des Jahresgewinns durch das Finanzamt rechnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sind Sie aufgrund Ihrer Unternehmensgröße wirtschaftsprüfungspflichtig, so wird Ihr Wirtschaftsprüfer die Inventur genau unter die Lupe nehmen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Inventurarbeiten müssen zum Stichtag 31. Dezember des Jahres erfolgen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, wie bereits oben dargestellt können Sie den Stichtag verschieben.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Vorlage der Inventurliste als Ergebnis der Inventur genügt der Dokumentationspflicht</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht nur das Endprodukt der Inventur zählt. Auch Organisation, Durchführung und Kontrolle der Inventur sind zu protokollieren und zu dokumentieren.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Aufbewahrungspflichten bestehen nur für das Inventar</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, auch die Aufnahmebelege, Protokolle, Inventuranweisungen und Inventurkalender müssen Sie zehn Jahre aufbewahren.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mitarbeiter aus der Buchhaltung und Lagerverwaltung sind für die Inventurarbeiten fachlich am besten geeignet</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Das mag auf den ersten Blick das Einfachste sein. Um Manipulationen und eine zweifelhafte Selbstkontrolle zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass das Aufnahmepersonal und Aufsichtspersonen nicht aus der Lagerverwaltung oder Buchhaltung rekrutiert werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mitarbeiterwechsel &#8211; so sichern Sie den Wissensschatz</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/09/mitarbeiterwechsel-so-sichern-sie-den-wissensschatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2026 10:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Mitarbeiterwechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Wissensmanagement]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Demografische Werte, die nachdenklich machen: Rund 22% der Beschäftigten in Deutschland sind über 55 Jahre alt und bis 2040 wird es voraussichtlich 3,3 Millionen weniger Erwerbspersonen geben als heute (trotz Geburten und Zuwanderung). Denn der Großteil der Fachkräfte geht in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Rente. Die erste große Zäsur gab es bereits 2020. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/2026/09/mitarbeiterwechsel-so-sichern-sie-den-wissensschatz/">Mitarbeiterwechsel &#8211; so sichern Sie den Wissensschatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerbuero-richter.de">Steuerkanzlei Richter </a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Demografische Werte, die nachdenklich machen: Rund 22% der Beschäftigten in Deutschland sind über 55 Jahre alt und bis 2040 wird es voraussichtlich 3,3 Millionen weniger Erwerbspersonen geben als heute (trotz Geburten und Zuwanderung). Denn der Großteil der Fachkräfte geht in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Rente.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die erste große Zäsur gab es bereits 2020. Denn ab diesem Jahr gingen die ältesten Vertreter der geburtenstarken Babyboomer in den Ruhestand.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Machen Sie als Erstes Ihren eigenen Firmen-Stresstest: Wie viele Mitarbeiter sind über 55? Und welches Fach- und Erfahrungswissen geht Ihnen verloren, wenn diese früher oder später in Rente gehen? Und was ist, wenn diese Mitarbeiter mehr oder weniger gleichzeitig gehen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorbereitung ist die halbe Miete</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Manchmal beschleicht einen das Gefühl, Mitarbeiterweggang und -wechsel ist wie Weihnachten: Jeder weiß, dass es passiert, und doch kommt es jedes Mal völlig überraschend.<br />Deshalb hier mal ein exotisches Gedankenspiel: Hören Sie auf, den Wechsel als die Ausnahme zu sehen, sondern als Normalität. Rechnen Sie damit, dass pro Jahr mindestens 10 % Ihrer Mitarbeiter gehen, und lassen Sie diesen Gedanken ein paar Minuten sacken, bevor Sie weiterlesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Okay, bereit? Was passiert, wenn der Mitarbeiterwechsel zur Normalität erklärt wird?</p>



<p><span id="more-3149"></span></p>



<p class="wp-block-paragraph">Erstens, wenn es dann nicht passiert, freuen Sie sich ein Loch in den Bauch. Zweitens, wenn es passiert, sind Sie nicht überrascht, sondern gut vorbereitet.<br />Und das ist das „Erfolgsgeheimnis“. Es bleibt natürlich trotzdem Arbeit, diesen Wechsel zu gestalten. Mitarbeitersuche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter sind und bleiben eine Herausforderung. Doch Sie haben einen Maßnahmenplan, den Sie im Ernstfall aus der Schublade ziehen und abarbeiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Machen Sie Wechselmanagement zum Standardprozess</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In den meisten Betrieben gibt es dokumentierte Abläufe, Prozesse und Checklisten. Gerade für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter sind oft schon Pläne vorhanden, zu Neudeutsch „Onboarding“. Doch wie sieht es mit der Ausarbeitung aus? Wie wird das Wissen gesichert, das der ausscheidende Mitarbeiter mitnimmt?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strukturierte Wissenslandkarte erstellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Manchmal ist Mitarbeitern gar nicht bewusst, welches individuelle Wissen sie haben. Und wenn sie sechs Monate vor Ausscheiden ihren Wissensschatz dokumentieren sollen, wissen sie nicht, wo sie anfangen sollen. Hier kommt die strukturierte Wissenslandkarte ins Spiel. Kategorisieren Sie dazu die verschiedenen Wissensgebiete Ihres Unternehmens, zum Beispiel: Fachwissen, Kundenwissen, Organisationswissen, Netzwerkwissen, Digitalwissen. In Form einer Mindmap können Sie diese Kategorien um Unterpunkte erweitern und vertiefen. Diese Mindmap nutzen Sie dann, um mit Ihren bestehenden Mitarbeitern ein Wissensgespräch zu führen und bei den einzelnen Punkten zu hinterfragen, welche Wissensbausteine und Besonderheiten es gibt, die nur der Mitarbeiter oder einige wenige beherrschen. Und so können Sie diese Punkte nach und nach dokumentieren.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" class="wp-image-3151" src="https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2020/05/Sven_Produktionsleiter-1.jpg" alt="" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Übrigens, solch eine Wissenslandkarte ist nicht nur bei bevorstehendem Mitarbeiterwechsel ein hilfreiches Tool, um Einzelwissen für die ganze Firma verfügbar zu machen. Je früher Sie damit anfangen, desto leichter lässt sich der Wissenstransfers gestalten. Sehen Sie also nicht untätig zu, wie sich das wertvolle Erfahrungswissen Ihrer langjährigen Mitarbeiter in den Ruhestand verabschiedet. Investieren Sie besser jetzt Zeit und Geld, um diese immateriellen Werte zu erhalten, statt später mit erheblichem Mehraufwand neu aufzubauen.</p>


<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />


<p class="wp-block-paragraph"><!-- kanzlei-abschluss --><strong>Ihr nächster Schritt:</strong> Wie Sie Abläufe so festhalten, dass Wissen im Unternehmen bleibt und nicht an einzelnen Köpfen hängt, zeigen wir Ihnen bei der <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/leistungen/spezialprodukte/verfahrensdokumentation/">Verfahrensdokumentation</a>.<br />Sprechen Sie uns an: <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/termin-buchen/">Termin buchen</a> oder <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/kontakt/">Kontakt aufnehmen</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/2026/09/mitarbeiterwechsel-so-sichern-sie-den-wissensschatz/">Mitarbeiterwechsel &#8211; so sichern Sie den Wissensschatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerbuero-richter.de">Steuerkanzlei Richter </a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>KI im Unternehmen 2026: Den Überblick behalten im Tool-Dschungel</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/08/ki-im-unternehmen-2026-den-ueberblick-behalten-im-tool-dschungel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2026 06:38:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[KI-Tools]]></category>
		<category><![CDATA[Produktivitätsbooster]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfpflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerbuero-richter.de/?p=8410</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Entwicklung bei künstlicher Intelligenz fühlt sich derzeit an wie ein Formel-1-Rennen: Erst hatte ChatGPT klar die Nase vorn, dann zog Claude nach, jetzt legt ChatGPT wieder nach. Parallel baut Google mit Gemini ein eigenes Ökosystem, das tief in die bekannte Google-Welt eingebettet ist. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer fragen sich: Muss ich das alles kennen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/2026/08/ki-im-unternehmen-2026-den-ueberblick-behalten-im-tool-dschungel/">KI im Unternehmen 2026: Den Überblick behalten im Tool-Dschungel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerbuero-richter.de">Steuerkanzlei Richter </a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklung bei künstlicher Intelligenz fühlt sich derzeit an wie ein Formel-1-Rennen: Erst hatte ChatGPT klar die Nase vorn, dann zog Claude nach, jetzt legt ChatGPT wieder nach. Parallel baut Google mit Gemini ein eigenes Ökosystem, das tief in die bekannte Google-Welt eingebettet ist.</p>
<p>Viele Unternehmerinnen und Unternehmer fragen sich: <strong>Muss ich das alles kennen – oder reicht es, wenn ich ein paar Werkzeuge richtig gut nutze?</strong> Die gute Nachricht: Sie müssen nicht jedes neue Modell verfolgen. Entscheidend ist, dass Sie die Grundprinzipien verstehen, wie Sie KI im Unternehmen sinnvoll und sicher einsetzen.</p>
<h2>Was sich dauernd ändert – und was stabil bleibt</h2>
<p>Die Namen der Tools, die Versionsnummern und die spektakulären Demos ändern sich fast monatlich. Drei Dinge bleiben jedoch stabil:</p>
<ol>
<li><strong> KI ist ein Produktivitätsbooster, wenn sie bewusst eingesetzt wird.</strong><br />
Ob Texte, E-Mails, Besprechungsprotokolle oder erste Entwürfe für Präsentationen: Moderne KI-Assistenten können vieles in Minuten erledigen, was sonst eine Stunde dauert. Wichtig ist, dass Sie klar definieren, wobei die KI helfen soll – und wo weiterhin Ihr Fachwissen gefragt ist.</li>
<li><strong> Der Mensch entscheidet – KI bereitet nur vor.</strong><br />
KI-Tools sind hervorragende Sparringspartner: Sie sammeln Argumente, strukturieren Informationen und liefern Varianten, auf die man selbst vielleicht nicht gekommen wäre. Die Entscheidung, welche Preise Sie anbieten, welche Konditionen gelten oder welche Formulierung an den Kunden geht, bleibt aber bei Ihnen. Wer KI so nutzt, trifft oft bessere, weil besser vorbereitete Entscheidungen.</li>
<li><strong> Datenschutz und Prüfpflicht bleiben Chefsache.</strong><br />
So hilfreich generative KI sein kann: Sie erfindet auch Fakten, Quellen und angebliche Rechtsgrundlagen. Und: Nicht jedes Tool ist automatisch datenschutzkonform (eher die wenigsten). Geben Sie in frei zugänglichen Versionen keine vertraulichen Kundendaten, keine sensiblen Mitarbeiterinformationen und keine Betriebsgeheimnisse ein. Ergebnisse aus der KI sollten Sie wie Vorschläge eines neuen Mitarbeiters betrachten: oft hilfreich – aber noch nicht freigegeben.</li>
</ol>
<p>Ein Praxisbeispiel: Ein Unternehmer lässt sich von einer KI erste Angebotsentwürfe schreiben. Die Struktur, Formulierungen und Argumente kommen aus dem System – Preise, individuelle Zusagen und rechtlich heikle Formulierungen prüft er selbst. So spart er Zeit, ohne Kontrolle abzugeben.<strong> </strong></p>
<h2>Mit welchen KI-Tools Sie heute gut arbeiten können</h2>
<p>Bei der Vielzahl an Angeboten hilft es, nicht jedem einzelnen Produkt hinterherzulaufen, sondern in <strong>Kategorien</strong> zu denken:</p>
<ol>
<li><strong> Allgemeine KI-Assistenten</strong><br />
Dazu gehören Werkzeuge wie ChatGPT, Claude oder Gemini. Sie eignen sich vor allem für Texte, Ideen, Erklärungen und erste Konzepte. Achten Sie darauf, ob es eine Business- oder Teamvariante mit klaren Datenschutzregelungen gibt und ob Sie steuern können, ob Ihre Eingaben zum Training genutzt und die Daten in Europa gehostet werden.</li>
<li><strong> KI in bekannten Programmen</strong><br />
Viele nutzen bereits Microsoft 365, Google Workspace oder ähnliche Lösungen. Deren eingebaute KI-Funktionen haben einen großen Vorteil: Ihr Team bleibt in der gewohnten Arbeitsumgebung. Hier lohnt sich ein Blick in die Einstellungen und in die Unterlagen Ihrer IT- oder Datenschutzbeauftragten: Welche Funktionen sind freigegeben, welche Daten werden verarbeitet, wo stehen die Server?</li>
<li><strong> Spezialisierte Helfer</strong><br />
Recherche-Tools wie Perplexity, Transkriptions-Tools, Präsentationsassistenten, Grafik- und Bildgeneratoren oder interne Wissens-Chatbots können sehr nützlich sein – gerade, wenn Sie regelmäßig ähnliche Aufgaben erledigen. Prüfen Sie hier besonders sorgfältig die Nutzungsbedingungen: Welche Daten werden gespeichert, wer hat Zugriff und können Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen?</li>
</ol>
<p>Statt möglichst viele Tools auszuprobieren, hat sich ein anderer Ansatz bewährt: <strong>Lieber zwei bis drei Werkzeuge auswählen, diese sauber prüfen und dann konsequent im Alltag nutzen.</strong> So entsteht Routine – und Ihr Team weiß, woran es ist.</p>
<ul>
<li>Wählen Sie einen Zeitfresser aus (z.B. Protokolle von Team- oder Kundenbesprechungen, Standard-E-Mails, Angebote erstellen).</li>
<li>Testen Sie ein freigegebenes KI-Tool genau dafür – und lesen Sie alle Ergebnisse kritisch gegen.</li>
<li>Halten Sie in einem kurzen Satz fest, was erlaubt ist: Welche Daten dürfen hinein, welche Aufgaben sind geeignet?</li>
</ul>
<p><strong>Fazit:</strong> Die KI-Welt dreht sich schnell – doch Sie müssen nicht jede Kurve mitnehmen. Wenn Sie verstehen, wo KI Ihnen konkret hilft, welche Risiken Sie im Blick behalten müssen und nach welchen Kriterien Sie Tools auswählen, schaffen Sie Klarheit im Unternehmen. So wird KI vom Hype-Thema zum praktischen Helfer im Alltag.</p>
<hr />
<p><!-- kanzlei-abschluss --><strong>Ihr nächster Schritt:</strong> Welche Werkzeuge in Ihrem Betrieb wirklich etwas bringen – und welche Sie sich sparen können – klären wir in der <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/leistungen/spezialprodukte/digitalisierungsberatung/">Digitalisierungsberatung</a>.<br />Sprechen Sie uns an: <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/termin-buchen/">Termin buchen</a> oder <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/kontakt/">Kontakt aufnehmen</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/2026/08/ki-im-unternehmen-2026-den-ueberblick-behalten-im-tool-dschungel/">KI im Unternehmen 2026: Den Überblick behalten im Tool-Dschungel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerbuero-richter.de">Steuerkanzlei Richter </a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die E-Rechnung: Ihr Fahrplan &#038; Checkliste</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/08/die-e-rechnung-ihr-fahrplan-checkliste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Aug 2026 09:28:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[E-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[GoBD-Archivierung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerbuero-richter.de/?p=8404</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 folgt die Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 gilt sie für alle. Unsere Übersicht zeigt die Fristen, die technischen Voraussetzungen und die Risiken bei Nichtbeachtung auf einen Blick.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/2026/08/die-e-rechnung-ihr-fahrplan-checkliste/">Die E-Rechnung: Ihr Fahrplan &#038; Checkliste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerbuero-richter.de">Steuerkanzlei Richter </a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die E-Rechnung kommt schrittweise – die erste Pflicht gilt allerdings längst: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen für den Versand gelten, was Ihre Software können muss und worauf Sie bei der Archivierung achten sollten.</p>
<p style="text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-8406 size-full" src="https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2026/08/5b_Gemini_Generated_Image_2jedz52jedz52jed.png" alt="Infografik zur E-Rechnung: Fristen für Empfang und Versand, technische Vorbereitung mit XRechnung und ZUGFeRD, GoBD-Archivierung und Risiken bei Nichtbeachtung" width="768" height="1377" srcset="https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2026/08/5b_Gemini_Generated_Image_2jedz52jedz52jed.png 768w, https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2026/08/5b_Gemini_Generated_Image_2jedz52jedz52jed-480x861.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 768px, 100vw" /></p>
<p style="text-align: center;"><em>Grafik erstellt mit KI – Gemini Notebook</em></p>
<hr />
<p><!-- kanzlei-abschluss --><strong>Ihr nächster Schritt:</strong> Ob Ihre Software E-Rechnungen verarbeiten kann und wie die Ablage GoBD-sicher wird, prüfen wir mit Ihnen in der <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/leistungen/spezialprodukte/digitalisierungsberatung/">Digitalisierungsberatung</a>.<br />Sprechen Sie uns an: <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/termin-buchen/">Termin buchen</a> oder <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/kontakt/">Kontakt aufnehmen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unternehmensnachfolge: Jetzt gestalten statt später bereuen</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/07/unternehmensnachfolge-jetzt-gestalten-statt-spaeter-bereuen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 06:15:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligungsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Familiennachfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Feierabendmodell]]></category>
		<category><![CDATA[Fusion]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerbuero-richter.de/?p=8396</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sie haben im Alltag genug auf dem Tisch – da rutscht das Thema Nachfolge schnell nach hinten. Und wer beschäftigt sich schon gerne mit dem „Ende“? Gleichzeitig gehört die Nachfolge zu den wichtigsten strategischen Entscheidungen in Ihrem Unternehmerleben. Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Wege, wie Sie Ihr Unternehmen übergeben können. Und: Wenn Sie frühzeitig [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben im Alltag genug auf dem Tisch – da rutscht das Thema Nachfolge schnell nach hinten. Und wer beschäftigt sich schon gerne mit dem „Ende“? Gleichzeitig gehört die Nachfolge zu den wichtigsten strategischen Entscheidungen in Ihrem Unternehmerleben.</p>
<p>Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Wege, wie Sie Ihr Unternehmen übergeben können. Und: Wenn Sie frühzeitig planen, erweitern Sie Ihre Optionen deutlich und behalten die Zügel in der Hand.</p>
<h2>Warum sollten Sie früh planen?</h2>
<p>Nachfolge ist kein Termin beim Notar, sondern ein Prozess über mehrere Jahre. Wenn Sie rechtzeitig starten,</p>
<ul>
<li><strong>vermeiden Sie Notlösungen</strong> („Hauptsache weg“),</li>
<li><strong>steigern Sie den Wert Ihres Unternehmens</strong> durch bessere Strukturen und geringere Inhaberabhängigkeit,</li>
<li><strong>reduzieren Sie Stress</strong> – für Sie, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden.</li>
</ul>
<p>Früh planen heißt nicht, morgen aufzuhören – sondern bewusst zu entscheiden, wie Ihr Leben und Ihr Unternehmen in fünf, sieben oder zehn Jahren aussehen sollen.</p>
<h2>Die wichtigsten Wege in Kürze</h2>
<ol>
<li><strong> Verkauf</strong><br />
Übergabe der Anteile an einen externen Käufer, Wettbewerber oder Investor – oft mit einer Übergangsphase, in der der bisherige Inhaber noch mitarbeitet. Vorteil: klarer Schnitt, gut planbarer Kaufpreis. Wichtig: rechtzeitig Käufer suchen und steuerliche Gestaltung klären. Die potenziellen Käufer stehen allerdings heutzutage meist nicht mehr Schlange.</li>
<li><strong> Beteiligungsmodelle</strong><br />
Vom Alleininhaber zum Partnerteam: schrittweiser Anteilsverkauf an Mitarbeiter oder externe Partner. Der Inhaber gibt Verantwortung und Anteile nach und nach ab und bleibt zunächst mit an Bord. Geeignet, wenn es starke Mitarbeiter gibt, die „hineinwachsen“ sollen.</li>
<li><strong> Familiennachfolge</strong><br />
Übergabe an Kinder oder andere Angehörige. Das kann eine ideale Lösung sein – vorausgesetzt, die Nachfolger <em>wollen</em> wirklich und bringen die nötigen Fähigkeiten mit. Hier sind klare Gespräche wichtiger als unausgesprochene Erwartungen.</li>
<li><strong> Fusion/Zusammenschluss</strong><br />
Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen oder einer Gruppe. So entstehen größere Einheiten, die zum Beispiel bei Personal, Digitalisierung und Spezialisierung besser aufgestellt sind. Der bisherige Inhaber kann sich Schritt für Schritt zurückziehen.</li>
<li><strong> Bewusstes „Feierabendmodell“</strong><br />
Wenn kein Nachfolger in Sicht ist oder der Betrieb nicht verkäuflich ist, kann ein geplanter, geordneter Abschluss die beste Lösung sein: Kunden werden frühzeitig übergeben, Mitarbeiter unterstützt, Verträge sauber beendet. Das ist etwas völlig anderes als eine Notschließung.</li>
</ol>
<h2>Plan A, B und C – statt alles auf eine Karte</h2>
<p>In der Praxis ist es hilfreich, mehrere Szenarien zu denken:</p>
<ul>
<li><strong>Plan A:</strong> Wunschnachfolge (z. B. Übergabe an zwei langjährige Mitarbeiter)</li>
<li><strong>Plan B:</strong> realistische Alternative (z. B. Verkauf an einen externen Käufer)</li>
<li><strong>Plan C:</strong> bewusstes Feierabendmodell, falls weder interne noch externe Nachfolge gelingt</li>
</ul>
<p>So bleiben Sie flexibel und können Ihre Pläne anpassen, wenn sich Markt, Familie oder eigene Ziele verändern.</p>
<h2>Was macht Ihr Unternehmen attraktiv für Nachfolger?</h2>
<p>Unabhängig vom Modell schauen Nachfolger besonders auf vier Punkte:</p>
<ul>
<li><strong>Ertragskraft &amp; Zahlen:</strong> stabile Gewinne, transparente Unterlagen, nachvollziehbare Entwicklungen.</li>
<li><strong>Prozesse &amp; Organisation:</strong> Der Betrieb läuft auch ohne den Chef – Abläufe sind dokumentiert, Zuständigkeiten klar.</li>
<li><strong>Kundenstruktur:</strong> keine extreme Abhängigkeit von Einzelkunden, klare Positionierung.</li>
<li><strong>Mitarbeiter:</strong> motiviertes, qualifiziertes Team, das bleiben möchte.</li>
</ul>
<p>An diesen Stellschrauben können Sie schon Jahre vor der eigentlichen Übergabe drehen – und damit sowohl den Wert Ihres Unternehmens als auch Ihre persönliche Entlastung erhöhen.</p>
<h2>Ihre Steuerberaterinnen und Steuerberater als Sparringspartner</h2>
<p>Wir kennen Ihre Zahlen, Ihre Struktur und oft auch Ihre persönliche Situation. Daher sind wir die idealen Berater für Ihre Nachfolgeüberlegungen. Lassen Sie uns gemeinsam</p>
<ul>
<li>durchspielen, <strong>welche Nachfolgewege</strong> zu Ihrem Unternehmen passen,</li>
<li>die <strong>steuerlichen Folgen</strong> von Verkauf, Schenkung oder Beteiligung planen,</li>
<li>zeigen, <strong>welche Maßnahmen</strong> den Unternehmenswert und die Attraktivität für Nachfolger erhöhen.</li>
</ul>
<p>Ein erstes Gespräch wird noch keine fertige Lösung bringen – aber es ist der wichtigste Schritt, um aus einem diffusen „Da müsste ich mal ran“ einen konkreten Plan zu machen.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Unternehmensnachfolge ist gestaltbar. Der beste Zeitpunkt, darüber nachzudenken, ist lange bevor sie akut wird.</p>
<hr />
<p><!-- kanzlei-abschluss --><strong>Ihr nächster Schritt:</strong> Den steuerlich günstigsten Weg für Ihre Übergabe finden wir gemeinsam – mehr dazu unter <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/leistungen/steuerberatung/">Steuerberatung</a>.<br />Sprechen Sie uns an: <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/termin-buchen/">Termin buchen</a> oder <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/kontakt/">Kontakt aufnehmen</a>.</p>
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		<item>
		<title>Ihre Altersvorsorge bekommt ein Upgrade – machen Sie sich bereit für 2027</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/07/8386/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2026 06:39:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Investmentdepot]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensaufbau]]></category>
		<category><![CDATA[Zinseszinseffekt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerbuero-richter.de/?p=8386</guid>

					<description><![CDATA[<p>Geld wächst nicht auf Bäumen – aber künftig gießt der Staat kräftig mit. Ab 2027 wird die geförderte Altersvorsorge deutlich moderner, einfacher und für viele Menschen deutlich attraktiver. Aus der oft komplizierten und schwer verständlichen Riester-Welt wird ein neues, transparenteres Altersvorsorgedepot. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was sich ändert, wie Sie davon profitieren können [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geld wächst nicht auf Bäumen – aber künftig gießt der Staat kräftig mit. <strong>Ab 2027</strong> wird die <strong>geförderte Altersvorsorge</strong> deutlich moderner, einfacher und für viele Menschen deutlich attraktiver. Aus der oft komplizierten und schwer verständlichen Riester-Welt wird ein neues, transparenteres Altersvorsorgedepot.</p>
<p>In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was sich ändert, wie Sie davon profitieren können und worauf Sie schon heute achten sollten.</p>
<h2>1. Vom Garantieprodukt zum Investmentdepot</h2>
<p>Viele kennen die klassische Riester-Rente: hohe Kosten, starre Garantien, überschaubare Renditechancen. Das neue Modell dreht diesen Ansatz um.</p>
<p>Kernidee ab 2027: Statt teurer Versicherungsmäntel steht ein <strong>Wertpapierdepot</strong> im Mittelpunkt. Sie investieren Ihr Geld direkt in breit gestreute ETFs und weltweite Aktienfonds. So nutzen Sie langfristig die Ertragschancen der Kapitalmärkte.</p>
<p>Für alle, die sich nicht selbst um die Fondsauswahl kümmern möchten, wird es ein <strong>standardisiertes, staatlich geprüftes Basisdepot</strong> geben. Die Kosten dieses Standardangebots werden streng begrenzt und sollen maximal bei rund 1 % liegen.</p>
<h2>2. Die neuen Zulagen: Der Staat gießt mit</h2>
<p>Geld wächst nicht von allein – aber der <strong>Staat unterstützt Ihren Vermögensaufbau</strong> künftig sehr deutlich. Die Förderung ist dabei klar strukturiert:</p>
<ul>
<li><strong>Grundzulage:</strong> Für die ersten 360 €, die Sie im Jahr in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen, erhalten Sie 50 % als Zulage.</li>
<li><strong>zusätzliche Förderung</strong>: Für Einzahlungen über diese 360 € hinaus, bis zu einem Gesamtbetrag von 1.800 € jährlich, gibt es weitere 25 % Förderung je Euro.</li>
</ul>
<p>Damit können Sie sich pro Jahr staatliche Zuschüsse von bis zu 540 € sichern – zusätzlich zu Ihren eigenen Einzahlungen.</p>
<h3>2.1. Extraunterstützung für Familien</h3>
<p>Wenn Kinder im Haushalt leben, verstärkt der Staat die Gießkanne noch einmal:</p>
<ul>
<li><strong>Pro Kind</strong> sind Zuschüsse von <strong>bis zu 300 €</strong> im Jahr möglich.</li>
<li>Um die volle Kinderzulage zu erhalten, genügt bereits ein eigener Sparbeitrag von rund 25 € im Monat.</li>
</ul>
<p>Gerade für Familien kann so mit vergleichsweise überschaubaren Beträgen langfristig ein spürbares Altersvorsorgepolster aufgebaut werden.</p>
<h3>2.2 Startvorteil für Jüngere</h3>
<p>Wer früh beginnt, profitiert doppelt – durch den <strong>Zinseszinseffekt</strong> und durch einen zusätzlichen Bonus:</p>
<ul>
<li>Wer bei Eröffnung des Altersvorsorgedepots noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen <strong>Startbonus von 200 €.</strong></li>
</ul>
<h2>3. Steuervorteile: Wachstum im Hintergrund</h2>
<p>Auch steuerlich wird das neue Modell attraktiv ausgestaltet: Während der Ansparphase wächst Ihr Vermögen im Depot ohne laufende Steuerbelastung.</p>
<ul>
<li>Kursgewinne, Zinsen und Dividenden bleiben im Depot während der Laufzeit <strong>steuerfrei</strong>.</li>
<li>Umschichtungen innerhalb des Depots sind möglich, ohne dass sofort Steuern anfallen.</li>
</ul>
<p>Die Versteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase im Ruhestand. In dieser Zeit liegt der persönliche Steuersatz erfahrungsgemäß oft niedriger als während des aktiven Berufslebens.</p>
<p>Zusätzlich ist vorgesehen, dass Sie Ihre Einzahlungen zu einem gewissen Umfang auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen können. Hierdurch kann sich ein weiterer Steuervorteil ergeben.</p>
<h2>4. Endlich mit dabei: Selbstständige</h2>
<p>Für viele Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler war die bisherige Riester-Förderung nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar. Das neue Altersvorsorgedepot soll diesen Kreis ausdrücklich einbeziehen.</p>
<p>Das bedeutet:</p>
<ul>
<li>Auch Selbstständige sollen das neue, geförderte Depot ohne besondere Zugangshürden nutzen können.</li>
<li>Damit öffnet sich die Tür, staatlich unterstützt Vermögen für den Ruhestand aufzubauen – etwas, das bislang vielen Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern verwehrt blieb.</li>
</ul>
<h2>5. Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?</h2>
<p><strong>Tipp</strong>: Wenn Sie noch einen bestehenden <strong>Riester-Vertrag</strong> haben, ist <strong>Ruhe bewahren</strong> die wichtigste Regel. Eine vorschnelle Kündigung wäre in der Regel mit erheblichen Nachteilen verbunden:</p>
<p>Denn bei einer Kündigung müssten alle bisher erhaltenen Zulagen und möglichen Steuervorteile vollständig zurückgezahlt werden.</p>
<p>Ab 2027 sind dagegen folgende Wege vorgesehen:</p>
<ul>
<li><strong>Fortführen des bestehenden Vertrags</strong><br />
Sie können Ihren bisherigen Vertrag zu den vereinbarten Konditionen weiterlaufen lassen.</li>
<li><strong>Übertragung in das neue Altersvorsorgedepot</strong><br />
Sie haben die Möglichkeit, Ihr bisher angespartes Riester-Guthaben auf ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dabei sollen alle bislang gewährten staatlichen Zulagen vollständig erhalten bleiben.</li>
</ul>
<p>Im neuen Depot profitieren Sie dann von den niedrigeren Kostenstrukturen und den höheren Renditechancen der Wertpapierlösung.<br />
Welche Variante für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrem bisherigen Vertrag, Ihrer Risikoneigung und Ihrer aktuellen Lebenssituation ab.</p>
<p><strong>Tipp Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Vorsorgesituation</strong></p>
<ul>
<li>Gibt es bereits Riester-, Basis- oder Betriebsrenten?</li>
<li>Wie hoch sind die bisherigen Einzahlungen?</li>
<li>Welche Produkte verursachen vergleichsweise hohe Kosten bei überschaubarer Rendite?</li>
</ul>
<h2>Fazit: Mehr Unterstützung, mehr Gestaltungsmöglichkeiten</h2>
<p>Noch sind einige Details in der konkreten Ausgestaltung abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Wer sich rechtzeitig informiert und seine bestehende Vorsorge prüft, kann die neuen Möglichkeiten ab 2027 gezielt für sich nutzen.<br />
Strategie für 2027 vorbereiten: Nutzen Sie die Zeit, um gemeinsam mit uns zu klären, welche Rolle das neue Altersvorsorgedepot in Ihrem Finanzplan spielen kann. <strong>Wichtig ist, dass Ihre Vorsorge zu Ihren Zielen, Ihrem Zeithorizont und Ihrem Sicherheitsbedürfnis passt.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<p><!-- kanzlei-abschluss --><strong>Ihr nächster Schritt:</strong> Was die Neuregelung für Ihre persönliche Situation bedeutet, rechnen wir Ihnen gern durch.<br />Sprechen Sie uns an: <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/termin-buchen/">Termin buchen</a> oder <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/kontakt/">Kontakt aufnehmen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Betriebliche Altersversorgung: So nutzen Sie die Chancen als Arbeitgeber</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/07/betriebliche-altersversorgung-so-nutzen-sie-die-chancen-als-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2026 05:32:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsoge]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeberzuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialabgabenfreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerbuero-richter.de/?p=8381</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist heute viel mehr als „nice to have“. Sie hilft Ihnen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten – und bringt sowohl Ihrem Unternehmen als auch Ihren Beschäftigten steuerliche Vorteile. 1. Was ist betriebliche Altersversorgung? Bei der betrieblichen Altersversorgung sagen Sie Ihren Beschäftigten zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine weitere Versorgung zu. Das [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist heute viel mehr als „nice to have“. Sie hilft Ihnen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten – und bringt sowohl Ihrem Unternehmen als auch Ihren Beschäftigten steuerliche Vorteile.</p>
<h2>1. Was ist betriebliche Altersversorgung?</h2>
<p>Bei der betrieblichen Altersversorgung sagen Sie Ihren Beschäftigten zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine weitere Versorgung zu. Das kann zum Beispiel sein:</p>
<ul>
<li>eine zusätzliche monatliche Rente im Alter</li>
<li>eine einmalige Kapitalzahlung</li>
<li>oder eine Versorgung für Hinterbliebene</li>
</ul>
<p>Finanziert werden kann die bAV auf drei Wegen:</p>
<ul>
<li>Ihre Mitarbeitenden wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in Beiträge um (sog. Entgeltumwandlung).</li>
<li>Sie als Arbeitgeber zahlen eigene Beiträge ein.</li>
<li>Oder Sie kombinieren beides.</li>
</ul>
<p>Der große Vorteil: Der Staat unterstützt diese Form der Altersvorsorge steuerlich und – innerhalb bestimmter Grenzen – auch bei den Sozialabgaben.</p>
<h2>2. Welche Regeln gelten aktuell für die Beiträge?</h2>
<h3>2.1 Steuer- und Sozialabgabenfreiheit: Wie viel ist möglich?</h3>
<p>Beiträge in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) können bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei und teilweise auch sozialabgabenfrei sein.</p>
<p>Für das Jahr 2026 gelten folgende Richtwerte:</p>
<ul>
<li>Die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 101.400 € im Jahr.</li>
<li>Davon können bis zu 8 % steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung fließen. Das entspricht einem Betrag von bis zu 8.112 € pro Jahr.</li>
<li>Innerhalb dieses Rahmens sind bis zu 4 % zusätzlich auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Das entspricht einem Betrag von bis zu 4.056 € pro Jahr.</li>
</ul>
<p><strong>Vereinfacht gesagt:</strong></p>
<ul>
<li>Bis 4.056 € pro Jahr sind Beiträge in die bAV sowohl steuerfrei als auch sozialabgabenfrei.</li>
<li>Weitere rund 4.056 € pro Jahr können zusätzlich steuerfrei, aber nicht mehr sozialabgabenfrei gezahlt werden.</li>
</ul>
<p>Steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den nächsten Jahren weiter, erhöhen sich automatisch auch diese Fördergrenzen. Wir prüfen für Sie im Einzelfall, welche Beträge für Ihre Mitarbeitenden aktuell möglich sind.</p>
<h3>2.2 Pflicht-Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung</h3>
<p>Wenn Ihre Mitarbeitenden einen Teil ihres Bruttogehalts in eine bAV umwandeln, sparen Sie als Arbeitgeber in der Regel Sozialversicherungsbeiträge. Ein Teil dieser Ersparnis muss an die Mitarbeitenden weitergegeben werden.</p>
<p>Konkret heißt das: Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Gehalt in bAV-Beiträge umwandelt und Sie dadurch tatsächlich Sozialabgaben sparen, müssen Sie mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die bAV einzahlen.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong></p>
<ul>
<li>Diese Pflicht gilt nicht nur für neue Vereinbarungen, sondern seit 2022 auch für ältere Zusagen, die schon vor 2019 getroffen wurden.</li>
<li>Fehlt dieser Zuschuss, können Mitarbeitende Nachzahlungen verlangen.</li>
</ul>
<h3>2.3 Besondere Förderung für Geringverdiener</h3>
<p>Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis 2.575 € gibt es eine zusätzliche Förderung. Wenn Sie für diese Beschäftigten zusätzliche bAV-Beiträge leisten, gilt:</p>
<ul>
<li>Sie können bis zu 960 € pro Jahr zusätzlich in eine bAV einzahlen.</li>
<li>Diese Beiträge kommen zusätzlich zu den „normalen“ steuerbegünstigten Beiträgen.</li>
<li>Als Arbeitgeber erhalten Sie 30 % dieser Beiträge als direkte steuerliche Entlastung – also bis zu 288 € pro Jahr und Mitarbeiter.</li>
</ul>
<p>Damit können Sie insbesondere für Geringverdiener sehr attraktive bAV-Leistungen anbieten – und werden gleichzeitig steuerlich entlastet.</p>
<h2>3. Matching-Modelle: Mehr Anreiz durch abgestufte Zuschüsse</h2>
<p>Viele Arbeitgeber arbeiten bereits mit sogenannten Matching-Modellen: Der Arbeitgeber zahlt einen höheren Beitrag in die bAV, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst ebenfalls einen bestimmten Mindestbeitrag aus dem eigenen Gehalt einbringt.</p>
<p><strong>Beispiele:</strong></p>
<ul>
<li>„Zahlen Sie selbst 50 €, legen wir als Arbeitgeber noch einmal 50 € dazu.“</li>
<li>„Ab einem eigenen Beitrag von 100 € im Monat verdoppeln wir Ihren Beitrag.“</li>
</ul>
<p>Solche Modelle sind grundsätzlich steuerlich zulässig, solange die insgesamt gezahlten Beiträge innerhalb der genannten Höchstgrenzen bleiben. Richtig gestaltet, können Matching-Modelle die bAV für Ihre Mitarbeitenden deutlich attraktiver machen.</p>
<h2>4. Ihre To-do-Liste als Arbeitgeber</h2>
<p>Damit Sie die Chancen der betrieblichen Altersversorgung optimal nutzen und keine gesetzlichen Pflichten übersehen, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:</p>
<ol>
<li><strong>Bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen prüfen</strong></li>
</ol>
<p>Kontrollieren Sie alle Vereinbarungen – insbesondere ältere Zusagen vor 2019 – darauf, ob der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % korrekt berücksichtigt ist.</p>
<ol start="2">
<li><strong>Höchstbeträge 2026 ausschöpfen</strong></li>
</ol>
<p>Vergleichen Sie die aktuell gezahlten bAV-Beiträge mit den möglichen Höchstbeträgen. Oft ist noch Luft nach oben, um die Versorgung Ihrer Mitarbeitenden zu verbessern.</p>
<ol start="3">
<li><strong>Förderung für Geringverdiener nutzen</strong></li>
</ol>
<p>Prüfen Sie, ob Sie Mitarbeitende mit niedrigeren Einkommen durch zusätzliche, besonders geförderte Arbeitgeberbeiträge besser absichern können.</p>
<ol start="4">
<li><strong>Vertragsunterlagen und Regelungen aktualisieren</strong></li>
</ol>
<p>Überarbeiten Sie Betriebsvereinbarungen, Richtlinien und arbeitsvertragliche Regelungen zur bAV. Überlegen Sie, ob ein modernes Zuschuss- oder Matching-Modell für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.</p>
<ol start="5">
<li><strong>Mitarbeitende aktiv informieren</strong></li>
</ol>
<p>Integrieren Sie Informationen zur bAV in Onboarding-Gespräche, Personalgespräche und interne Kommunikation. Klare Beispiele und Rechenmodelle helfen, die Vorteile greifbar zu machen.</p>
<p>Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihre bestehende bAV zu überprüfen oder ein neues, passgenaues Modell für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Sprechen Sie uns einfach an – wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten im persönlichen Gespräch und auf Ihre Situation zugeschnitten.</p>
<hr />
<p><!-- kanzlei-abschluss --><strong>Ihr nächster Schritt:</strong> Die Abrechnung von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss übernehmen wir für Sie in der <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/leistungen/lohnbuchhaltung/">Lohnbuchhaltung</a>.<br />Sprechen Sie uns an: <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/termin-buchen/">Termin buchen</a> oder <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/kontakt/">Kontakt aufnehmen</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/2026/07/betriebliche-altersversorgung-so-nutzen-sie-die-chancen-als-arbeitgeber/">Betriebliche Altersversorgung: So nutzen Sie die Chancen als Arbeitgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerbuero-richter.de">Steuerkanzlei Richter </a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinsam vermieten, Vorsteuer sichern</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/07/gemeinsam-vermieten-vorsteuer-sichern-was-sich-seit-april-2026-geaendert-hat-und-was-sie-jetzt-tun-sollten-wenn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 05:22:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Bruchteilsgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinsam]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieten]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerbuero-richter.de/?p=8219</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was sich seit April 2026 geändert hat – und was Sie jetzt tun sollten Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin eine Gewerbeimmobilie vermieten – zum Beispiel ein Büro oder ein Ladengeschäft –, dann betrifft Sie eine aktuelle Regelung der Finanzverwaltung direkt. Und der Handlungsbedarf ist konkreter, als er auf den ersten Blick erscheint. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/2026/07/gemeinsam-vermieten-vorsteuer-sichern-was-sich-seit-april-2026-geaendert-hat-und-was-sie-jetzt-tun-sollten-wenn/">Gemeinsam vermieten, Vorsteuer sichern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerbuero-richter.de">Steuerkanzlei Richter </a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was sich seit April 2026 geändert hat – und was Sie jetzt tun sollten</strong></p>
<p>Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin eine Gewerbeimmobilie vermieten – zum Beispiel ein Büro oder ein Ladengeschäft –, dann betrifft Sie eine aktuelle Regelung der Finanzverwaltung direkt. Und der Handlungsbedarf ist konkreter, als er auf den ersten Blick erscheint.</p>
<h2>Was eine „Bruchteilsgemeinschaft“ ist – ohne Fachjargon</h2>
<p>Stellen Sie sich eine stille Partnerschaft vor: Beide sind beteiligt, beide tragen Verantwortung, aber nach außen tritt nicht immer sofort erkennbar hervor, wer genau in welcher Rolle handelt. Ähnlich verhält es sich bei der Bruchteilsgemeinschaft.</p>
<p>Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch stehen – etwa je zur Hälfte – und diese Immobilie zusammen vermieten, bilden Sie aus rechtlicher Sicht eine <strong>Bruchteilsgemeinschaft.</strong> Das ist keine Gesellschaft im klassischen Sinne, sondern das rechtliche Konstrukt hinter diesem gemeinschaftlichen Eigentum.</p>
<p>Was sich jetzt geändert hat: Das Bundesfinanzministerium hat im April 2026 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Gemeinschaft als <strong>gemeinsames umsatzsteuerliches Unternehmen</strong> gilt – und was das für Ihre eingehenden Rechnungen bedeutet.</p>
<h2>Die neue Regelung – und warum sie für Sie relevant ist</h2>
<p>Bisher war oft unklar, ob bei einer gemeinsamen Vermietung die Gemeinschaft als Ganzes Unternehmerin im Sinne der Umsatzsteuer ist – oder nur einer der Beteiligten. Das hatte praktische Konsequenzen, zum Beispiel bei der Frage: Wer darf eigentlich die Vorsteuer aus Handwerkerrechnungen abziehen?</p>
<p>Die Finanzverwaltung sagt jetzt: Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Gemeinschaft als <strong>eigenständiger Unternehmer:</strong></p>
<ul>
<li>Beide sind zu <strong>gleichen Anteilen</strong> beteiligt (z. B. je 50 %).</li>
<li>Entscheidungen werden <strong>gemeinsam</strong></li>
<li>Beide treten nach außen <strong>im Wesentlichen gemeinsam</strong> als Vermieter auf – etwa in Mietverträgen oder im Schriftverkehr.</li>
</ul>
<h2>Was das konkret bedeutet: Die Rechnung entscheidet</h2>
<p>Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss als Leistungsempfänger <strong>korrekt auf der Eingangsrechnung</strong> ausgewiesen sein. Gilt die Gemeinschaft als gemeinsamer Unternehmer, muss folglich <strong>die Gemeinschaft</strong> – also beide Personen – auf der Rechnung als Rechnungsempfänger erscheinen.</p>
<p><strong>Nicht ausreichend</strong> ist es, wenn nur diejenige Person auf der Rechnung steht, die zufällig den Handwerker beauftragt oder die letzte E-Mail geschrieben hat.</p>
<p><strong>Ein Beispiel: </strong>Sie beauftragen eine Malerfirma für Ihre gemeinsam vermietete Gewerbeeinheit. Ihr Mann kümmert sich um die Abstimmung vor Ort. Die Rechnung kommt auf seinen Namen. Ergebnis: Der Vorsteuerabzug ist gefährdet – obwohl die Leistung der gemeinsamen Immobilie zugutekam.</p>
<p>Für das Finanzamt gilt: <strong>Maßgeblich ist, wer die Leistung erhalten hat – nicht, wer bezahlt oder den Auftrag koordiniert hat.</strong></p>
<h2>Drei Maßnahmen, die Sie jetzt ergreifen sollten</h2>
<ol>
<li><strong> Klären Sie Ihre umsatzsteuerliche Ausgangssituation</strong></li>
</ol>
<p>Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung: Gilt Ihre Vermietergemeinschaft als gemeinsamer Unternehmer? Das hängt von Beteiligungsquoten, dem Außenauftritt und der gemeinsamen Willensbildung ab. Einmal sauber festgestellt, schafft das Planungssicherheit – auch für künftige Investitionen.</p>
<ol start="2">
<li><strong> Geben Sie Dienstleistern die richtige Rechnungsadresse vor</strong></li>
</ol>
<p>Teilen Sie Handwerkern, Architekten, Reinigungsfirmen und allen anderen Dienstleistern schriftlich mit, wie die Rechnung auszustellen ist – zum Beispiel:</p>
<p><em>„Anna Muster und Max Muster, Vermietungsgemeinschaft, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“</em></p>
<p>Am besten bei jeder Auftragserteilung direkt schriftlich fixieren – eine kurze E-Mail oder ein Auftragsformular genügt.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Prüfen Sie eingehende Rechnungen systematisch</strong></li>
</ol>
<p>Bevor eine Rechnung gebucht wird, lohnt ein kurzer Check: Stehen dort <strong>beide Namen</strong> als Rechnungsempfänger? Ist das nicht der Fall, bitten Sie umgehend um eine <strong>Rechnungsberichtigung.</strong> Erst mit einer korrekten, berichtigten Rechnung ist der Vorsteuerabzug gesichert.</p>
<h2>Worauf Sie besonders achten sollten</h2>
<ul>
<li>Rechnungsberichtigungen funktionieren – aber sie müssen rechtzeitig angefordert werden. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, den Dienstleister zur Korrektur zu bewegen.</li>
<li>Wer mehrere Immobilien gemeinsam vermietet, aber mit <strong>unterschiedlichen Beteiligungsquoten,</strong> hat unter Umständen je Immobilie eine separate Gemeinschaft mit eigener umsatzsteuerlicher Einordnung. Auch das sollte einmal geordnet betrachtet werden.</li>
</ul>
<h2>Fazit: Ein überschaubarer Aufwand mit großer Wirkung</h2>
<p>Die neue Klarstellung der Finanzverwaltung schafft mehr Rechtssicherheit – stellt aber auch höhere Anforderungen an die Sorgfalt im Rechnungswesen. Wer jetzt die richtigen Weichen stellt, sichert seinen Vorsteuerabzug nachhaltig und vermeidet unnötige Diskussionen beim nächsten Betriebsprüfer.</p>
<p>Sprechen Sie uns gern an – wir klären gemeinsam, wie Ihre Vermietungssituation einzuordnen ist und was konkret zu tun ist.</p>
<hr />
<p><!-- kanzlei-abschluss --><strong>Ihr nächster Schritt:</strong> Ob Ihre Mietverhältnisse von der Neuregelung betroffen sind, prüfen wir in der <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/leistungen/steuerberatung/">Steuerberatung</a>.<br />Sprechen Sie uns an: <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/termin-buchen/">Termin buchen</a> oder <a href="https://www.steuerbuero-richter.de/kontakt/">Kontakt aufnehmen</a>.</p>
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		<title>Lotse Mandantenmagazin 3. Quartal 2026</title>
		<link>https://www.steuerbuero-richter.de/2026/07/lotse-mandantenmagazin-3-quartal-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Angela.Hamatschek]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2026 06:10:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LOTSE]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[E-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[KI-Tools]]></category>
		<category><![CDATA[Nachfolge]]></category>
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<li>Unternehmensnachfolge &#8211; Jetzt gestalten</li>
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<li>KI: Überblick im Tool-Dschungel behalten</li>
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<hr />
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