Steuerkalender Richter 2024

Steuertermine 2024

Alle Steuer-Termine auf einen Blick für Sie zum Ausdrucken

Gebäude-Abschreibung

Gebäude-Abschreibung bei Herstellung

Je nachdem ob ein Gebäude zum Betriebsvermögen gehört oder nicht und Wohnzwecken dient, gibt es unterschiedliche Abschreibungssätze. In dieser Grafik finden Sie die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.

Flexible Arbeitszeitmodelle – viele Wege führen nach Rom

Die Viertagewoche bekommt zur Zeit viel Aufmerksamkeit. In der Sommer-Ausgabe des Lotse haben wir dazu bereits einen Realitäts-Check gemacht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen auf dieses Modell, um Produktivität und Work-Life-Balance zu optimieren. Doch ist sie wirklich das Allheilmittel für alle Branchen und Berufszweige? Insbesondere für Handwerker und Produktionsbetriebe stellt sich die Frage, ob eine solche Arbeitswoche überhaupt umsetzbar ist. Die Antwort ist einfach: Es gibt viele Wege, die zu einer ausgewogenen Arbeitswelt führen, und die Viertagewoche ist nur einer von ihnen.

Wir erweitern den Blick und zeigen sieben weitere Modelle, die ebenfalls zum Ziel führen:

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Feedback

Die sieben häufigsten Feedback-Fehler – und wie Sie diese vermeiden

Gutes Feedback zu geben ist eine Kunst. Gerade bei negativem Feedback, fällt es manchmal schwer das Persönliche vom Sachlichen zu trennen. Umso mehr, wenn man sich schon länger kennt und sich grundsätzlich gut versteht.

Fehler 1: Falsches Ziel

Das Ziel von Feedback ist nicht, dem anderen klarzumachen, ob wir ihn gerade gut finden oder nicht. Es geht darum, das richtige Verhalten in einer konkreten Situation zu erreichen – also es entweder zu verstärken oder eben zu fördern.

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Sparkuh

2024: Neuerungen im Lohnbereich

Es tut sich was bei Mindestlohn, Minijobs und Midijobs

1.    Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 € ab 1.1.24

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2024 auf 12,41 € je Zeitstunde und ab Januar 2025 auf 12,82 €. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 12,00 € je Zeitstunde.

 2.      Geringfügige Beschäftigung – Höhere Geringfügigkeitsgrenze ab 2024


Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen für geringfügig Beschäftigten.

Ab 01.01.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € auf 538 €.

Die Grenze orientiert sich zukünftig an der Höhe des Mindestlohnes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und ändert sich mit jeder Änderung des Mindestlohnes.

Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zweimal im Laufe eines Zeitjahres zulässig.

Die Jahresverdienstgrenze passt sich entsprechend auf 6.546 € an.

3.    Midijob – Übergangsbereich liegt ab 2024 zwischen 538,01 € und 2.000 €

Der Midijob/Übergangsbereich entlastet Arbeitnehmer, die nur knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen. Mit einem Entgelt zwischen 538,01 € und 2.000 € ist der Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig.

Im Übergangsbereich sind vom Arbeitnehmer verminderte SV-Beiträge zu zahlen. Der

Arbeitgeberanteil an den Beiträgen wird dagegen erhöht. Anstelle einer „beitragspflichtigen Einnahme“ gibt es bereits seit 01.10.2022 zwei fiktive Werte:

  • eine beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtbeitrags
  • eine zweite beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags
Geldbörse und Maßband

Kenne deine Zahlen: die Schuldentilgungsdauer

Gerade in Zeiten steigender Zinsen sollte Ihr Augenmerk auf Ihren Verbindlichkeiten liegen. Eine spannende Kennzahl ist dabei die Schuldentilgungsdauer.

Die Formel

(Fremdkapital – flüssige Mittel)  =  Schuldentilgungsdauer in Jahren

              Cashflow

Zur Erinnerung: Der Cashflow zeigt den „Bar-Fluss“, also den Betrag, den Ihr Unternehmen als flüssige Mittel erwirtschaftet (diese Kennzahl haben wir in der Lotse-Ausgabe Sommer 2022 vorgestellt).

Die Schuldentilgungsdauer zeigt, wie viele Jahre Sie beim aktuellen Cashflow brauchen, um Ihre Darlehen zu tilgen.

Zum Fremdkapital gehören alle Darlehen bei der Bank (auch der Überziehungskredit) und Ihre Verbindlichkeiten an Lieferanten bzw. Dienstleister.

Unser Tipp: Die klassische Kennzahl geht von den flüssigen Mitteln aus, die Ihr Betrieb erwirtschaftet. Bei Kapitalgesellschaften sind dabei die Geschäftsführergehälter und die Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) bereits berücksichtigt.

Als Personengesellschaft oder Einzelunternehmer sollten Sie den Cashflow um die Steuern und Ihre monatlichen privaten Entnahmen verringern, um eine realistische Einschätzung Ihrer Schuldentilgungsdauer zu erhalten.

Bewertung nach Basel II: Eine hervorragende „Note 1“ Ihrer Bank zu Ihrer Bonität erhalten Sie bei einer Schuldentilgungsdauer unter zwei Jahren. Schon bei über vier Jahren sinkt die Note auf ein „befriedigend“. Brauchen Sie über acht Jahre, gibt es ein „mangelhaft“.

Die Kennzahl der Schuldentilgung hat damit auch direkte Auswirkung nicht nur auf Ihre grundsätzliche Kreditwürdigkeit, sondern auch auf die Finanzierungskonditionen.

MoPeG

Neues für GbR-Gesellschafter – das MoPeG gilt ab 1.1.24

Die GbR ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen. Jetzt kommt zum 1. Januar 2024 eine Modernisierung durch das MoPeG – das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.

Betroffen davon sind Sie, wenn Sie eine GbR haben, oder eine gründen wollen.

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Lotse Richter Steuerspartipps

Steuerspartipps zum Jahresende 2023

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und je nach Ertragslage stellt sich für den einen oder die andere Steuerzahlerin die Frage
„Wie kann ich noch Steuern sparen?“

Deshalb finden Sie hier kompakt auf 5 Seiten die wichtigsten Maßnahmen für Unternehmer, Abeitnehmer und Privatpersonen

Digitalisierung

Digitalisierung im Detail – die wichtigsten digitalen Helferlein für Ihren Betrieb

Digitalisierung und kein Ende – und das ist gut so. Effiziente – möglichst automatisierte – Arbeitsprozesse sind nicht zuletzt ein wichtiger Teil der Lösung des Mitarbeitermangels.

Muss das alles digital sein? Nicht unbedingt – natürlich soll die Digitalisierung „mit Hirn“ passieren. Je nach Branche sind die Möglichkeiten der Digitalisierung unterschiedlich.

Wir stellen Ihnen insbesondere digitale Helferlein vor, die Ihren Verwaltungsaufwand verringern – damit mehr Zeit für die „echte“ Arbeit bleibt.

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Tornado

Klimaschutzoffensive der KfW – Investition in eine klimafreundlichere Zukunft

Gerade dieser Sommer hat es klar gezeigt: Extreme Wetterphänomene werden immer häufiger, und die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels sind bereits deutlich spürbar.

Bereits seit 2020 bietet deshalb die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau das Förderprogramm „Klimaschutzoffensive – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten“, um Unternehmen zu unterstützen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen möchten. Auch und gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von dieser Klimaschutzoffensive und können so einen wichtigen Beitrag zur Zukunft unseres Planeten leisten und machen sich selbst resilienter und damit unabhängiger von der Energiepreisentwicklung und Verfügbarkeit von Rohstoffen.

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