Neues für GbR-Gesellschafter – das MoPeG gilt ab 1.1.24
Die GbR ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen. Jetzt kommt zum 1. Januar 2024 eine Modernisierung durch das MoPeG – das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.
Betroffen davon sind Sie, wenn Sie eine GbR haben, oder eine gründen wollen.
Was kommt dabei auf Sie zu?
Die eingetragene eGbR ist rechtsfähig
Neu ist, dass die GbR als eGbR in ein Register eingetragen werden kann. Die zivilrechtlichen Folgen sind beispielsweise:
- sie wird als rechtsfähige Person anerkannt.
- sie ist in Zivilprozessen parteifähig
- sie kann im Grundbuch eingetragen werden,
- sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten
- sie kann z.B. selbst Verträge im eigenen Namen abschließen.
Sie können Ihre bestehende GbR auch weiterführen wie bisher. Die nicht eingetragene GbR bleibt eine nicht-rechtsfähige GbR, d.h. sie wird nicht unternehmerisch tätig, sondern hat für die Gesellschafter den ausschließlichen Zweck, die Rechtsverhältnisse untereinander zu gestalten.
Und auch bei Neugründung besteht grundsätzlich keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR.
Doch einmal eGBR immer eGBR – die Entscheidung will also gut überlegt sein.
In dieser Lotse Spezialausgabe MoPeG erfahren Sie alles Wissenswerte dazu und welche Handlungsoptionen Sie haben.