Wenn es um Steuererleichterungen geht, wird gern auch mal über die Abschaffung des Progressionsvorbehalts diskutiert und bereits 2022 hat die Bundesregierung die Abschaffung der kalten Progression beschlossen.
Doch was verbirgt sich hinter dem Progressionsvorbehalt?
Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Restaurant und bestellen verschiedene Gerichte. Einige davon sind gratis, weil das Restaurant eine besondere Aktion hat. Am Ende der Mahlzeit stellt der Kellner Ihre Rechnung aus. Obwohl die Gratisgerichte nichts kosten, werden sie zur Bestimmung der Trinkgeldhöhe berücksichtigt – je mehr Sie „bestellt“ haben, desto höher ist das Trinkgeld. Ähnlich funktioniert der Progressionsvorbehalt in der Steuerwelt.
Kurz gesagt: Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung im Einkommensteuergesetz. Er betrifft zwei Arten von Einkünften:
Bestimmte inländische Ersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld.
Verschiedene Arten von Auslandseinkünften.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: „Was bedeutet das für mich?“ Ganz einfach: Wenn Sie solche Einkünfte haben, werden diese zwar nicht direkt besteuert, aber sie beeinflussen den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird.
Hier ein leicht verständliches Beispiel:
Angenommen, Sie verdienen insgesamt 30.000 Euro, davon sind 10.000 Euro steuerfreie Einkünfte. Normalerweise würden Sie auf 20.000 Euro Einkommen einen Steuersatz von 9,8 % zahlen, also 1.960 Euro. Durch den Progressionsvorbehalt wird aber der höhere Steuersatz von 15,7 % (wie für 30.000 Euro Einkommen) angewendet, was zu einer Steuer von 3.140 Euro führt. Das bedeutet, durch den Progressionsvorbehalt zahlen Sie 1.180 Euro mehr Steuern.
Und noch etwas Spannendes: Wenn Sie negative Einkünfte haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, können diese Ihren Steuersatz sogar senken – bis auf Null. Aber Achtung, das gilt nicht für alle Arten von Verlusten.
Wir hoffen, diese Erklärung war bekömmlich und so angenehm wie ein Abendessen in Ihrem Lieblingsrestaurant.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2024/03/outdoor-dining-1846137_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2024-03-12 10:07:522024-03-13 10:11:02Verstecktes Gewürz in der Steuersuppe: Entschlüsseln Sie den Progressionsvorbehalt
Stellen Sie sich vor, heute ist der 31.12.2033 und Bargeld ist ab morgen Geschichte. Der DEURO, der digitale Euro, tritt in Kraft, und ganz Deutschland feiert mit Motto-Partys unter dem Motto „Wir werfen das Geld aus dem Fenster“, bei denen Geldscheine als Konfetti dienen. Wie fühlen Sie sich dabei? Sind Sie bereit, in dieser neuen Realität zu feiern, oder hängen Sie nostalgischen Erinnerungen an das Bargeld nach?
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2024/02/a-book-2160539_1920.png10801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2024-02-27 11:27:192024-02-28 11:30:36Lesetipp: „Bereit für die Zukunft“ von Jane McGonigal
Aktuell sollten Sie einen Blick auf die Zahlungsmoral Ihrer Kunden werfen. Gerade, wenn es der Wirtschaft schlechter zu gehen scheint, schleichen sich hier schnell längere Zahlungsziele ein.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2024/02/pay-1036470_1920.jpg13571920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2024-02-20 15:20:462024-03-13 08:59:25Kenne deine Zahlen: die Umschlagshäufigkeit der Forderungen oder DSO?
Seit Beginn des Jahres gilt die neue Zeiterfassungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz. Viele Unternehmen denken derzeit aktiv über 4 Tage Woche, Vertrauensarbeitszeit und „New Work“ insgesamt nach.
Der Grund für die Einführung: Die Mitarbeitenden sollen vor Überarbeitung geschützt werden.
Wir geben Ihnen die Basis-Informationen und nennen Tools, mit denen Sie sich die Arbeit erleichtern.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2024/02/work-7458261_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2024-02-06 13:21:442024-02-20 13:51:30Die Wiederauferstehung der Zeiterfassungspflicht – und welche digitalen Helferlein Sie nutzen können
Sie arbeiten bereits digital und haben die Papierbelegwelt hinter sich gelassen? Prima, dann sind Sie bestens gerüstet für den nächsten Schritt.
Sie drucken und versenden noch Papier? Dann nutzen Sie das Jahr 2024, um die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens voranzubringen.
Denn die Digitalisierung schreitet voran, und ab dem 1. Januar 2025 wird sie einen weiteren bedeutenden Meilenstein erreichen: die Einführung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland.
Was bedeutet das konkret, und wie können Sie sich darauf vorbereiten?
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2024/01/shredder-71775_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2024-01-30 14:30:322024-03-13 09:04:23Die E-Rechnung im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025: von der digitalen Kür zur Pflicht
Lotse Mandantenmagazin Frühjahr 2024
/in LOTSEIm aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung
In dieser Ausgabe lesen Sie
PDF zum Download – einfach aufs Bild klicken
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.
Verstecktes Gewürz in der Steuersuppe: Entschlüsseln Sie den Progressionsvorbehalt
/in LOTSEWenn es um Steuererleichterungen geht, wird gern auch mal über die Abschaffung des Progressionsvorbehalts diskutiert und bereits 2022 hat die Bundesregierung die Abschaffung der kalten Progression beschlossen.
Doch was verbirgt sich hinter dem Progressionsvorbehalt?
Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Restaurant und bestellen verschiedene Gerichte. Einige davon sind gratis, weil das Restaurant eine besondere Aktion hat. Am Ende der Mahlzeit stellt der Kellner Ihre Rechnung aus. Obwohl die Gratisgerichte nichts kosten, werden sie zur Bestimmung der Trinkgeldhöhe berücksichtigt – je mehr Sie „bestellt“ haben, desto höher ist das Trinkgeld. Ähnlich funktioniert der Progressionsvorbehalt in der Steuerwelt.
Kurz gesagt: Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung im Einkommensteuergesetz. Er betrifft zwei Arten von Einkünften:
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: „Was bedeutet das für mich?“ Ganz einfach: Wenn Sie solche Einkünfte haben, werden diese zwar nicht direkt besteuert, aber sie beeinflussen den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird.
Hier ein leicht verständliches Beispiel:
Angenommen, Sie verdienen insgesamt 30.000 Euro, davon sind 10.000 Euro steuerfreie Einkünfte. Normalerweise würden Sie auf 20.000 Euro Einkommen einen Steuersatz von 9,8 % zahlen, also 1.960 Euro. Durch den Progressionsvorbehalt wird aber der höhere Steuersatz von 15,7 % (wie für 30.000 Euro Einkommen) angewendet, was zu einer Steuer von 3.140 Euro führt. Das bedeutet, durch den Progressionsvorbehalt zahlen Sie 1.180 Euro mehr Steuern.
Und noch etwas Spannendes: Wenn Sie negative Einkünfte haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, können diese Ihren Steuersatz sogar senken – bis auf Null. Aber Achtung, das gilt nicht für alle Arten von Verlusten.
Wir hoffen, diese Erklärung war bekömmlich und so angenehm wie ein Abendessen in Ihrem Lieblingsrestaurant.
Lesetipp: „Bereit für die Zukunft“ von Jane McGonigal
/in LOTSEStellen Sie sich vor, heute ist der 31.12.2033 und Bargeld ist ab morgen Geschichte. Der DEURO, der digitale Euro, tritt in Kraft, und ganz Deutschland feiert mit Motto-Partys unter dem Motto „Wir werfen das Geld aus dem Fenster“, bei denen Geldscheine als Konfetti dienen. Wie fühlen Sie sich dabei? Sind Sie bereit, in dieser neuen Realität zu feiern, oder hängen Sie nostalgischen Erinnerungen an das Bargeld nach?
WeiterlesenKenne deine Zahlen: die Umschlagshäufigkeit der Forderungen oder DSO?
/in LOTSEAktuell sollten Sie einen Blick auf die Zahlungsmoral Ihrer Kunden werfen. Gerade, wenn es der Wirtschaft schlechter zu gehen scheint, schleichen sich hier schnell längere Zahlungsziele ein.
WeiterlesenDie Wiederauferstehung der Zeiterfassungspflicht – und welche digitalen Helferlein Sie nutzen können
/in LOTSESeit Beginn des Jahres gilt die neue Zeiterfassungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz. Viele Unternehmen denken derzeit aktiv über 4 Tage Woche, Vertrauensarbeitszeit und „New Work“ insgesamt nach.
Der Grund für die Einführung: Die Mitarbeitenden sollen vor Überarbeitung geschützt werden.
Wir geben Ihnen die Basis-Informationen und nennen Tools, mit denen Sie sich die Arbeit erleichtern.
WeiterlesenDie E-Rechnung im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025: von der digitalen Kür zur Pflicht
/in LOTSESie arbeiten bereits digital und haben die Papierbelegwelt hinter sich gelassen? Prima, dann sind Sie bestens gerüstet für den nächsten Schritt.
Sie drucken und versenden noch Papier? Dann nutzen Sie das Jahr 2024, um die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens voranzubringen.
Denn die Digitalisierung schreitet voran, und ab dem 1. Januar 2025 wird sie einen weiteren bedeutenden Meilenstein erreichen: die Einführung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland.
Was bedeutet das konkret, und wie können Sie sich darauf vorbereiten?
Weiterlesen