Eines gleich vorweg: Dieser Artikel ist von einer MI (Menschliche Intelligenz) geschrieben, nicht von einer KI (Künstliche Intelligenz). Ob es den Artikel besser macht, ist zwar nicht sicher, doch irgendwie fühlt es sich für die meisten Leserinnen und Leser sympathischer an, sich beim Lesen einen Menschen vorzustellen, der recherchiert, nachdenkt, an Sätzen feilt und versucht, sich in seine Leser hineinzuversetzen – zumindest ist das die naive Hoffnung der Autorin ;-).
Für den Fall, dass Sie in den letzten Monaten keine Online-Nachrichten gelesen haben:
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/05/robots-7855433_1280.jpg8531280Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-05-17 11:53:562023-05-17 11:54:14ChatGPT: Fertiggericht oder selbst gekocht?
Der Internethandel boomt. Nicht erst seit Corona beziehen immer mehr Personen Waren aus dem Internet und nicht mehr vom Einzelhändler nebenan. Dabei spielt der Preis eine wesentliche Rolle. Für die meisten Käufer ist es deshalb unwichtig, woher die Ware kommt.
Dieses Business können Sie deshalb auch groß aufziehen, wenn Sie keinen Laden haben. Natürlich entdecken auch immer mehr Ladenbesitzer diesen Vertriebsweg, wenn sie erkennen, dass ihre Kunden ausbleiben.
Mittlerweile wurden hierfür EU-einheitliche Spielregeln aufgestellt, die es in sich haben. Kurz aber erst einmal, worum es dabei geht:
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/05/online-1905889_1280.jpg8531280Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-04-25 16:25:052023-05-09 16:33:34Amazon Business für B2B Kunden
Jung, dynamisch, flexibel – viele Stellenanzeigen wenden sich in Ansprache und Inhalten an ein jüngeres Publikum. Und die Diskussion um die Generation Y und Z – also U40 – tut ein Übriges dazu,die Arbeitsplatzbeschreibungen und Job-Benefits an deren Erwartungen auszurichten.
Damit übersehen Sie möglicherweise das schlummernde Potenzial am Fachkräftemarkt der älteren Generation. Immerhin sind derzeit 9 Mio. Erwerbstätige über 55, und viele davon haben noch zehn Jahre Arbeitsleben vor sich.
Auch hier gibt es vermutlich einen hohen Prozentsatz an latent wechselwilligen Mitarbeitern, d.h. an Mitarbeitern, die zwar nicht aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz suchen, doch eher unzufrieden sind und bei einem passenden Angebot sehr wohl bereit sind zu wechseln.
Richten Sie Ihre Stellensuche also auch an diese Zielgruppe und fragen Sie sich, welche Benefits für diese Mitarbeiter wichtig sind, z.B.:
Erfahrungswissen wird wertgeschätzt.
Teilzeitjob für Oma und Opa, damit sie Zeit für ihre Enkel haben
Ruhezonen im Unternehmen, um ungestört zu arbeiten
flexible Pauseneinteilung, um zwischendurch frische Luft zu schnappen
ergonomische Arbeitsplätze, um Rücken und Augen zu schonen
Und der Extra-Tipp zum Abschluss: Wenn Sie der 55+-Generation auf Ihrer Karriereseite im Web einen Gefallen tun wollen, dann verwenden Sie eine größere Schriftart 😉 und bieten Sie ein klassisches Bewerbungsverfahren per telefonischem Erstkontakt an. WhatsApp- Bewerbungen sind bei der Generation Y und Z beliebt, doch eben nicht das Allheilmittel für alle.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/04/laptop-4551026_1920.jpg12291920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-04-18 12:09:372023-05-09 16:23:50Mitarbeiter 55+ – Die übersehene Fachkräftegeneration?
Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah …
Die Suche nach geeigneten Fachkräften ist und bleibt schwierig. Deshalb heißt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Sprechen Sie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in Frührente sind oder gehen, ob sie nebenher noch Lust und Zeit haben, bei Ihnen zu arbeiten. Denn mit einem Nebenjob können jetzt auch Frührentner so wie bisher Rentner beliebig viel hinzuverdienen ohne Kürzungen bei der eigenen Rente.*
Auch für Frührentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, gibt es Erleichterungen: Die Hinzuverdienstgrenze wurde auf 17.823,75 € angehoben., d.h., er oder sie kann zusätzlich zur Rente 1.485 € monatlich verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Win-win-Situation:
Laut einer Studie des IAB von August 2022 geben Rentner nichtmonetäre Gründe für die Erwerbstätigkeit im Ruhestand an, z.B. Spaß an der Arbeit, soziale Kontakte oder sinnvolle Beschäftigung. Als ehemaliger Arbeitgeber können Sie genau hier ansetzen, denn der oder die (Früh-)Rentnerin kennt Ihren Betrieb, kann sein oder ihr Erfahrungswissen einbringen und den Kolleginnen und Kollegen den Rücken freihalten.
Allerdings aufgepasst: Je nach Höhe der Rente und des Nebenverdiensts kann zusätzlich Einkommensteuer entstehen. Machen Sie also auf jeden Fall einen steuerlichen Check, damit Ihr Mitarbeiter hier nachträglich keine finanziellen Einbußen hat.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/04/woman-5243774_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-04-11 12:06:402023-04-19 12:09:09Frührentner beschäftigen – seit 01.01.2023 ohne Einkommensbegrenzung
Gerade in Zeiten des Personalmangels rücken die Personalkosten – für viele von Ihnen ja eine der größten Kostenpositionen überhaupt – verstärkt in den Fokus. Steigende Löhne und Gehälter sind scheinbar im Moment nicht zu vermeiden. In Gedanken müssten Sie die „(noch) nicht gefundenen Arbeitnehmer“ für eine mindestens mittelfristige Betrachtung sogar mit einbeziehen.
Die Formel:
Personalkosten x 100 = Personalkosten in % vom Umsatz
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/04/calculator-1925310_1280.jpg7201280Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-04-04 15:50:002023-04-05 19:53:17Die Personalkostenquote – nicht zu ändern?
ChatGPT: Fertiggericht oder selbst gekocht?
/in LOTSEEines gleich vorweg: Dieser Artikel ist von einer MI (Menschliche Intelligenz) geschrieben, nicht von einer KI (Künstliche Intelligenz). Ob es den Artikel besser macht, ist zwar nicht sicher, doch irgendwie fühlt es sich für die meisten Leserinnen und Leser sympathischer an, sich beim Lesen einen Menschen vorzustellen, der recherchiert, nachdenkt, an Sätzen feilt und versucht, sich in seine Leser hineinzuversetzen – zumindest ist das die naive Hoffnung der Autorin ;-).
Für den Fall, dass Sie in den letzten Monaten keine Online-Nachrichten gelesen haben:
WeiterlesenWas ist ChatGPT?
Zehn ausgewählte Spielregeln bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen
/in LOTSEDer Internethandel boomt. Nicht erst seit Corona beziehen immer mehr Personen Waren aus dem Internet und nicht mehr vom Einzelhändler nebenan. Dabei spielt der Preis eine wesentliche Rolle. Für die meisten Käufer ist es deshalb unwichtig, woher die Ware kommt.
Dieses Business können Sie deshalb auch groß aufziehen, wenn Sie keinen Laden haben. Natürlich entdecken auch immer mehr Ladenbesitzer diesen Vertriebsweg, wenn sie erkennen, dass ihre Kunden ausbleiben.
Mittlerweile wurden hierfür EU-einheitliche Spielregeln aufgestellt, die es in sich haben. Kurz aber erst einmal, worum es dabei geht:
WeiterlesenAmazon Business für B2B Kunden
/in LOTSESpart für Sie Geld und der Buchhalterin Nerven
WeiterlesenSie bestellen hin und wieder online bei Amazon? Für Ihr Unternehmen? Mit Ihrer USt-ID? Dann trennen Sie bitte auch hier privat und geschäftlich!
Mitarbeiter 55+ – Die übersehene Fachkräftegeneration?
/in LOTSEJung, dynamisch, flexibel – viele Stellenanzeigen wenden sich in Ansprache und Inhalten an ein jüngeres Publikum. Und die Diskussion um die Generation Y und Z – also U40 – tut ein Übriges dazu,die Arbeitsplatzbeschreibungen und Job-Benefits an deren Erwartungen
auszurichten.
Damit übersehen Sie möglicherweise das schlummernde Potenzial am Fachkräftemarkt der älteren Generation. Immerhin sind derzeit 9 Mio. Erwerbstätige über 55, und viele davon haben noch zehn Jahre Arbeitsleben vor sich.
Auch hier gibt es vermutlich einen hohen Prozentsatz an latent wechselwilligen Mitarbeitern, d.h. an Mitarbeitern, die zwar nicht aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz suchen, doch eher unzufrieden sind und bei einem passenden Angebot sehr wohl bereit sind zu wechseln.
Richten Sie Ihre Stellensuche also auch an diese Zielgruppe und fragen Sie sich, welche Benefits für diese Mitarbeiter wichtig sind, z.B.:
schnappen
Und der Extra-Tipp zum Abschluss: Wenn Sie der 55+-Generation auf Ihrer Karriereseite im Web einen Gefallen tun wollen, dann verwenden Sie eine größere Schriftart 😉 und bieten Sie ein klassisches Bewerbungsverfahren per telefonischem Erstkontakt an. WhatsApp-
Bewerbungen sind bei der Generation Y und Z beliebt, doch eben nicht das Allheilmittel für alle.
Frührentner beschäftigen – seit 01.01.2023 ohne Einkommensbegrenzung
/in LOTSEWarum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah …
Die Suche nach geeigneten Fachkräften ist und bleibt schwierig. Deshalb heißt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Sprechen Sie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in Frührente sind oder gehen, ob sie nebenher noch Lust und Zeit haben, bei Ihnen zu arbeiten. Denn mit einem Nebenjob können jetzt auch Frührentner so wie bisher Rentner beliebig viel hinzuverdienen ohne Kürzungen bei der eigenen Rente.*
Auch für Frührentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, gibt es Erleichterungen: Die Hinzuverdienstgrenze wurde auf 17.823,75 € angehoben., d.h., er oder sie kann zusätzlich zur Rente 1.485 € monatlich verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Win-win-Situation:
Laut einer Studie des IAB von August 2022 geben Rentner nichtmonetäre Gründe für die Erwerbstätigkeit im Ruhestand an, z.B. Spaß an der Arbeit, soziale Kontakte oder sinnvolle Beschäftigung. Als ehemaliger Arbeitgeber können Sie genau hier ansetzen, denn der
oder die (Früh-)Rentnerin kennt Ihren Betrieb, kann sein oder ihr Erfahrungswissen
einbringen und den Kolleginnen und Kollegen den Rücken freihalten.
Die Personalkostenquote – nicht zu ändern?
/in LOTSEGerade in Zeiten des Personalmangels rücken die Personalkosten – für viele von Ihnen ja eine der größten Kostenpositionen überhaupt – verstärkt in den Fokus. Steigende Löhne und Gehälter sind scheinbar im Moment nicht zu vermeiden. In Gedanken müssten Sie die „(noch) nicht gefundenen Arbeitnehmer“ für eine mindestens mittelfristige Betrachtung sogar mit einbeziehen.
Die Formel:
Personalkosten x 100 = Personalkosten in % vom Umsatz
Umsatz
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