Steuertipp – Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 1 (Serviceleistungen für Familie und Beruf)

In unserer neuen Serie zeigen wir Ihnen, wie Sie mit  „Lohnersatzleistungen“ bares Geld sparen können.

Als Arbeitgeber können Sie ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen, welches Ihre Arbeitnehmer in persönlichen und sozialen Angelegenheiten berät oder Betreuungspersonen für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige des Arbeitnehmers vermittelt.

  • Diese Leistungen sind in tatsächlicher Höhe lohnsteuerfrei.

Darüber hinaus können Sie die Kosten für eine kurzfristige Notbetreuung von Kindern (unter 14 Jahren bzw. behinderte Kinder) oder pflegebedürftigen Angehörigen Ihrer Arbeitnehmer übernehmen, wenn dies aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist. Die Betreuungsleistungen können im privaten Haushalt des Arbeitnehmers erfolgen.

  • Diese Leistungen sind bis zu maximal 600 EUR im Kalenderjahr lohnsteuerfrei.

Gerne erläutern wir Ihnen diese Steuersparmöglichkeit im Detail.

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