Newsletter 08/2017
Ein Dauerbrenner scheint das häusliche Arbeitszimmer zu sein. Hier gab es in der Vergangenheit einige interessante Urteile. Besonders spannend ist Folgendes: Ein häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen mit eingeschränktem betrieblichen Arbeitsplatz kann steuerlich abzugsfähig sein. Wir gehen auch darauf ein, warum dies nicht immer steuerlich sinnvoll ist, insbesondere wenn hierdurch Betriebsvermögen entsteht.
Ebenfalls entschieden wurde, dass die Anschaffung einer Vertragsarztzulassung als alleiniger Gegenstand eines Übertragungsvertrags ein selbstständiges nicht abschreibbares Wirtschaftsgut ist.
Dies und weitere Themen gibt es in unserer August-Ausgabe.
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