Newsletter 07/2017
Die Frage der Scheinselbständigkeit sorgt immer wieder für Ärger bei der Sozialversicherungsprüfung.
Der Auftraggeber muss bei Feststellung der Scheinselbständigkeit die Sozialversicherungsbeiträge oft rückwirkend für mehrere Jahre zahlen.
Erfreulicherweise hat das Bundessozialgericht zugunsten des Auftraggebers entschieden: Ein hohes Honorar ist ein starkes Indiz gegen die Scheinselbständigkeit.
Dies und weitere Themen gibt es in unserer Juli-Ausgabe.
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