Die Viertagewoche bekommt zur Zeit viel Aufmerksamkeit. In der Sommer-Ausgabe des Lotse haben wir dazu bereits einen Realitäts-Check gemacht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen auf dieses Modell, um Produktivität und Work-Life-Balance zu optimieren. Doch ist sie wirklich das Allheilmittel für alle Branchen und Berufszweige? Insbesondere für Handwerker und Produktionsbetriebe stellt sich die Frage, ob eine solche Arbeitswoche überhaupt umsetzbar ist. Die Antwort ist einfach: Es gibt viele Wege, die zu einer ausgewogenen Arbeitswelt führen, und die Viertagewoche ist nur einer von ihnen.
Wir erweitern den Blick und zeigen sieben weitere Modelle, die ebenfalls zum Ziel führen:
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/12/happy-mothers-day-2525277_1920.jpg13221920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-12-12 08:52:462023-12-15 08:59:45Flexible Arbeitszeitmodelle – viele Wege führen nach Rom
Gutes Feedback zu geben ist eine Kunst. Gerade bei negativem Feedback, fällt es manchmal schwer das Persönliche vom Sachlichen zu trennen. Umso mehr, wenn man sich schon länger kennt und sich grundsätzlich gut versteht.
Fehler 1: Falsches Ziel
Das Ziel von Feedback ist nicht, dem anderen klarzumachen, ob wir ihn gerade gut finden oder nicht. Es geht darum, das richtige Verhalten in einer konkreten Situation zu erreichen – also es entweder zu verstärken oder eben zu fördern.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/12/feedback-3083100_1920.jpg12031920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-12-05 11:28:192023-12-05 11:28:20Die sieben häufigsten Feedback-Fehler – und wie Sie diese vermeiden
Es tut sich was bei Mindestlohn, Minijobs und Midijobs
1. Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 € ab 1.1.24
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2024 auf 12,41 € je Zeitstunde und ab Januar 2025 auf 12,82 €. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 12,00 € je Zeitstunde.
2. Geringfügige Beschäftigung – Höhere Geringfügigkeitsgrenze ab 2024
Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen für geringfügig Beschäftigten.
Ab 01.01.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € auf 538 €.
Die Grenze orientiert sich zukünftig an der Höhe des Mindestlohnes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und ändert sich mit jeder Änderung des Mindestlohnes.
Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zweimal im Laufe eines Zeitjahres zulässig.
Die Jahresverdienstgrenze passt sich entsprechend auf 6.546 € an.
3. Midijob – Übergangsbereich liegt ab 2024 zwischen 538,01 € und 2.000 €
Der Midijob/Übergangsbereich entlastet Arbeitnehmer, die nur knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen. Mit einem Entgelt zwischen 538,01 € und 2.000 € ist der Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig.
Im Übergangsbereich sind vom Arbeitnehmer verminderte SV-Beiträge zu zahlen. Der
Arbeitgeberanteil an den Beiträgen wird dagegen erhöht. Anstelle einer „beitragspflichtigen Einnahme“ gibt es bereits seit 01.10.2022 zwei fiktive Werte:
eine beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtbeitrags
eine zweite beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/02/cow-1357210_1920.jpg12771920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-11-30 16:29:562023-11-30 16:29:572024: Neuerungen im Lohnbereich
Gerade in Zeiten steigender Zinsen sollte Ihr Augenmerk auf Ihren Verbindlichkeiten liegen. Eine spannende Kennzahl ist dabei die Schuldentilgungsdauer.
Die Formel
(Fremdkapital – flüssige Mittel) = Schuldentilgungsdauer in Jahren
Cashflow
Zur Erinnerung: Der Cashflow zeigt den „Bar-Fluss“, also den Betrag, den Ihr Unternehmen als flüssige Mittel erwirtschaftet (diese Kennzahl haben wir in der Lotse-Ausgabe Sommer 2022 vorgestellt).
Die Schuldentilgungsdauer zeigt, wie viele Jahre Sie beim aktuellen Cashflow brauchen, um Ihre Darlehen zu tilgen.
Zum Fremdkapital gehören alle Darlehen bei der Bank (auch der Überziehungskredit) und Ihre Verbindlichkeiten an Lieferanten bzw. Dienstleister.
Unser Tipp: Die klassische Kennzahl geht von den flüssigen Mitteln aus, die Ihr Betrieb erwirtschaftet. Bei Kapitalgesellschaften sind dabei die Geschäftsführergehälter und die Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) bereits berücksichtigt.
Als Personengesellschaft oder Einzelunternehmer sollten Sie den Cashflow um die Steuern und Ihre monatlichen privaten Entnahmen verringern, um eine realistische Einschätzung Ihrer Schuldentilgungsdauer zu erhalten.
Bewertung nach Basel II: Eine hervorragende „Note 1“ Ihrer Bank zu Ihrer Bonität erhalten Sie bei einer Schuldentilgungsdauer unter zwei Jahren. Schon bei über vier Jahren sinkt die Note auf ein „befriedigend“. Brauchen Sie über acht Jahre, gibt es ein „mangelhaft“.
Die Kennzahl der Schuldentilgung hat damit auch direkte Auswirkung nicht nur auf Ihre grundsätzliche Kreditwürdigkeit, sondern auch auf die Finanzierungskonditionen.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/11/wallet-2383496_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-11-21 13:25:222023-11-24 13:28:02Kenne deine Zahlen: die Schuldentilgungsdauer
Die GbR ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen. Jetzt kommt zum 1. Januar 2024 eine Modernisierung durch das MoPeG – das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.
Betroffen davon sind Sie, wenn Sie eine GbR haben, oder eine gründen wollen.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2023/11/16631801_Pencil_ladder_02-MoPeG.png17502750Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2023-11-19 19:13:592023-11-19 19:14:00Neues für GbR-Gesellschafter – das MoPeG gilt ab 1.1.24
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und je nach Ertragslage stellt sich für den einen oder die andere Steuerzahlerin die Frage „Wie kann ich noch Steuern sparen?“
Deshalb finden Sie hier kompakt auf 5 Seiten die wichtigsten Maßnahmen für Unternehmer, Abeitnehmer und Privatpersonen
Flexible Arbeitszeitmodelle – viele Wege führen nach Rom
/in LOTSEDie Viertagewoche bekommt zur Zeit viel Aufmerksamkeit. In der Sommer-Ausgabe des Lotse haben wir dazu bereits einen Realitäts-Check gemacht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen auf dieses Modell, um Produktivität und Work-Life-Balance zu optimieren. Doch ist sie wirklich das Allheilmittel für alle Branchen und Berufszweige? Insbesondere für Handwerker und Produktionsbetriebe stellt sich die Frage, ob eine solche Arbeitswoche überhaupt umsetzbar ist. Die Antwort ist einfach: Es gibt viele Wege, die zu einer ausgewogenen Arbeitswelt führen, und die Viertagewoche ist nur einer von ihnen.
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/in LOTSEGutes Feedback zu geben ist eine Kunst. Gerade bei negativem Feedback, fällt es manchmal schwer das Persönliche vom Sachlichen zu trennen. Umso mehr, wenn man sich schon länger kennt und sich grundsätzlich gut versteht.
Fehler 1: Falsches Ziel
Das Ziel von Feedback ist nicht, dem anderen klarzumachen, ob wir ihn gerade gut finden oder nicht. Es geht darum, das richtige Verhalten in einer konkreten Situation zu erreichen – also es entweder zu verstärken oder eben zu fördern.
Weiterlesen2024: Neuerungen im Lohnbereich
/in SteuertippsEs tut sich was bei Mindestlohn, Minijobs und Midijobs
1. Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 € ab 1.1.24
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2024 auf 12,41 € je Zeitstunde und ab Januar 2025 auf 12,82 €. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 12,00 € je Zeitstunde.
2. Geringfügige Beschäftigung – Höhere Geringfügigkeitsgrenze ab 2024
Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen für geringfügig Beschäftigten.
Ab 01.01.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € auf 538 €.
Die Grenze orientiert sich zukünftig an der Höhe des Mindestlohnes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und ändert sich mit jeder Änderung des Mindestlohnes.
Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zweimal im Laufe eines Zeitjahres zulässig.
Die Jahresverdienstgrenze passt sich entsprechend auf 6.546 € an.
3. Midijob – Übergangsbereich liegt ab 2024 zwischen 538,01 € und 2.000 €
Der Midijob/Übergangsbereich entlastet Arbeitnehmer, die nur knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen. Mit einem Entgelt zwischen 538,01 € und 2.000 € ist der Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig.
Im Übergangsbereich sind vom Arbeitnehmer verminderte SV-Beiträge zu zahlen. Der
Arbeitgeberanteil an den Beiträgen wird dagegen erhöht. Anstelle einer „beitragspflichtigen Einnahme“ gibt es bereits seit 01.10.2022 zwei fiktive Werte:
Kenne deine Zahlen: die Schuldentilgungsdauer
/in LOTSEGerade in Zeiten steigender Zinsen sollte Ihr Augenmerk auf Ihren Verbindlichkeiten liegen. Eine spannende Kennzahl ist dabei die Schuldentilgungsdauer.
Die Formel
(Fremdkapital – flüssige Mittel) = Schuldentilgungsdauer in Jahren
Cashflow
Zur Erinnerung: Der Cashflow zeigt den „Bar-Fluss“, also den Betrag, den Ihr Unternehmen als flüssige Mittel erwirtschaftet (diese Kennzahl haben wir in der Lotse-Ausgabe Sommer 2022 vorgestellt).
Die Schuldentilgungsdauer zeigt, wie viele Jahre Sie beim aktuellen Cashflow brauchen, um Ihre Darlehen zu tilgen.
Zum Fremdkapital gehören alle Darlehen bei der Bank (auch der Überziehungskredit) und Ihre Verbindlichkeiten an Lieferanten bzw. Dienstleister.
Unser Tipp: Die klassische Kennzahl geht von den flüssigen Mitteln aus, die Ihr Betrieb erwirtschaftet. Bei Kapitalgesellschaften sind dabei die Geschäftsführergehälter und die Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) bereits berücksichtigt.
Als Personengesellschaft oder Einzelunternehmer sollten Sie den Cashflow um die Steuern und Ihre monatlichen privaten Entnahmen verringern, um eine realistische Einschätzung Ihrer Schuldentilgungsdauer zu erhalten.
Bewertung nach Basel II: Eine hervorragende „Note 1“ Ihrer Bank zu Ihrer Bonität erhalten Sie bei einer Schuldentilgungsdauer unter zwei Jahren. Schon bei über vier Jahren sinkt die Note auf ein „befriedigend“. Brauchen Sie über acht Jahre, gibt es ein „mangelhaft“.
Die Kennzahl der Schuldentilgung hat damit auch direkte Auswirkung nicht nur auf Ihre grundsätzliche Kreditwürdigkeit, sondern auch auf die Finanzierungskonditionen.
Neues für GbR-Gesellschafter – das MoPeG gilt ab 1.1.24
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Steuerspartipps zum Jahresende 2023
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„Wie kann ich noch Steuern sparen?“
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