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Besprechung

Achtung: Eine neue GbR kommt!

Die GbR ist eine der beliebtesten Gesellschaftformen. Jetzt kommt zum 1. Januar 2024 eine Modernisierung durch das MoPeG. Betroffen davon sind Sie, wenn Sie eine GbR haben, oder eine gründen wollen.

Nachfolgend ein Kurzüberblick, was dabei auf Sie zukommt.

  1. Die eingetragene eGBR ist rechtsfähig

Neu ist, dass die GbR als eGbR in ein Register eingetragen werden kann. Die zivilrechtlichen Folgen sind beispielsweise: Nur dann

  • wird sie als rechtsfähige Person anerkannt.
  • ist sie in Zivilprozessen parteifähig
  • kann sie im Grundbuch eingetragen werden,
  • ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten
  • kann sie z.B. selbst Verträge im eigenen Namen abschließen.
  • Wird das Vermögen der GbR der Gesellschaft zugeordnet
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MoPeG

Neues für GbR-Gesellschafter – das MoPeG gilt ab 1.1.24

Die GbR ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen. Jetzt kommt zum 1. Januar 2024 eine Modernisierung durch das MoPeG – das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.

Betroffen davon sind Sie, wenn Sie eine GbR haben, oder eine gründen wollen.

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