Jeder bringt was mit? Was ist dran an BYOD Bring Your Own Device

Statt dem langsamen Diensthandy oder PC würden viele Mitarbeiter gerne ihre privaten Smarthphones oder auch Tablets im Büroalltag nutzen. Hier spricht man von BYOD („Bring your own device“). Hier lauern allerdings einige rechtliche Fallen für den Arbeitnehmer– und geber.

In Schulen und Universitäten hat sich der Einsatz von mobilen Endgeräten wie Laptops, Tablets oder Smartphones in deren Netzwerke bereits zu einem Trend entwickelt. BYOD ist also keine Vision, sondern wird schon heute in vielen Unternehmen, sowie im Bildungswesen ganz groß geschrieben.

Datenschutz hat oberste Priorität

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Blitzlicht 9/19

Neues aus Wirtschaft // Steuern // Recht

In dieser Ausgabe erfahren Sie unter anderem

  • Termine September 2019
  • Überprüfung der Obergrenze des Weihnachts- und Urlaubsgelds
  • Umsatzsteuerliche Behandlung einer vermieteten Zahnarztpraxis
  • Gewerbliche Tätigkeit durch nachhaltig ausgeübte Warenverkäufe auf ebay
  • Zurückschneiden über die Grundstücksgrenze ragender Äste

Blitzlicht 8/19

Neues aus Wirtschaft // Steuern // Recht

In dieser Ausgabe erfahren Sie unter anderem

  • Steuertermine August 2019
  • Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten
  • Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme
  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Solaranlagen & Co. müssen ins Marktstammdatenregister eingetragen werden

Das Job-Rad – ökologisch, motivierend, praktisch

Die Motivation, den Einsatz eines Fahrrads auf dem Weg zur täglichen Arbeit zu fördern, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt:

  • Der Gesetzgeber möchte eine Entlastung auf den Straßen erreichenund natürlich den CO2-Ausstoß verringern.
  • Sie als Arbeitgeber möchten, dass Ihre Mitarbeiter gesund und dadurch auch leistungsfähig bleiben.
  • Dem Arbeitnehmer ist vielleicht die tägliche Parkplatzsuche lästig, und auch er will sich fit halten.

So ist es für alle Beteiligten gut, dass es hier eine steuerliche Förderung gibt. Doch auch hier lohnt es sich, genauer hinsehen:

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Drohende Sozialversicherungspflicht ab 01.01.2019 für Minijobs

Achtung Stolperfalle

Ab 01.01.2019 können bestimmte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aufgrund der gesetzlichen Regelungen im neuen Teilzeit- und Befristungsgesetz sozialversicherungspflichtig werden.

Seit dem 01.01.2019 beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn 9,19 € pro Stunde. Bisher konnten geringfügig Beschäftigte monatlich bis zu 50 Stunden arbeiten, ohne dass die Sozialversicherungspflichtgrenze erreicht wurde. Durch die Anhebung des Mindestlohns wird die Zahl der Stunden auf nur noch 48 Stunden pro Monat reduziert. Anderenfalls wird die Geringverdienergrenze überschritten.

Die große Unbekannte

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Blitzlicht 7/19

Neues aus Wirtschaft // Steuern // Recht

In dieser Ausgabe erfahren Sie unter anderem

  • Steuertermine Juli 2019
  • Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
  • Ausländische Buchführungspflichten können deutsche Buchführungspflichten begründen
  • Anforderungen an den Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Ältere Mieter dürfen nicht gekündigt werden

Ja mir san mitm Radl da…

Mit einem Dienstfahrrad doppelt Gutes für die Mitarbeiter tun: die Gesundheit fördern und steuerliche Vorteile nutzen. Wie es geht erfahren Sie in diesem Video.

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Blitzlicht 6/19

Neues aus Wirtschaft // Steuern // Recht

In dieser Ausgabe erfahren Sie unter anderem

  • Steuertermine Juni 2019
  • Listenpreis bei der 1%-Regelung ist bei Taxen nicht um obligatorischen Rabatt für Taxiunternehmen zu kürzen
  • Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
  • Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
  • Fristwahrung per Telefax

Ja ist denn schon wieder Weihnachten…?

Wie immer kommt Weihnachten dann doch überraschend. Planen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Weihnachtsfeier, um auch in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.

Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und sind deshalb lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung für die Steuer- und Beitragsfreiheit enge Grenzen gesteckt. Im Video haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – damit Ihre Weihnachtsfeier in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird.

Mindestlohn – ein kurzer Videoclip zeigt worauf es ankommt