Newsletter 02/2017

In unserer Februar-Ausgabe gibt es wieder interessante Urteile aus allen Bereichen.

Besonders interessant wird es diesmal für Vermieter und Mieter. Es gibt es unter anderem Urteile zur steuerlichen Behandlung einer neuen Einbauküche und zur Frage, ob der Mieter ein Recht auf das Abwohnen der Mietkaution hat.

Newsletter 02/2017

Trialog, Ausgabe 01/2017

THEMEN: Testamentsvollstreckung | DATEV Upload mobil | Serviceangebote von DATEV | Energiespar-Contracting | E-Mail-Etikette


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Newsletter 01/2017

Schon ist wieder ein Jahr vorbei. Und auch im Jahr 2017 sorgen wir dafür, dass Sie mit unserem Newsletter über alle wichtigen Änderungen informiert werden.

Schwerpunkt in dieser Ausgabe sind die neuen Anforderungen an Kassensysteme ab dem 01.01.2017.

Newsletter 01/2017

Newsletter 12/2016

Der Dezember-Newsletter ist online. Neben aktuellen Rechtsänderungen zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der beschlossenen Neuregelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf.

Hier gehts zur aktuellen Ausgabe.

Steuertipp 11/2016 (Privatperson): Kinderbetreuungskosten

Ob Kindergrippe, Kindergarten oder Tagesmutter. Sie können die Aufwendungen für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen

Voraussetzungen:

  • Das Kind gehört zu Ihrem Haushalt
  • Das Kind ist nicht älter als 13 Jahre oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten
  • Vorlage der dazugehörigen Rechnung
  • die Zahlung erfolgt auf das Konto des Erbringers der Leistung

Umfang der Abziehbarkeit:

  • 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind

Reichen Sie uns mit Ihrer Steuererklärung die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein, wir berücksichtigen für Sie die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung.

Steuertipp 11/2016 (Unternehmer): Betriebliche Gesundheitsförderung

Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Aufwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer jährlich steuer-und sozialversicherungsfrei.

Dies umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers.

Voraussetzung: Die Leistungen werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Begünstigt sind:

  • therapeutische Maßnahmen zur Vorbeugung körperlicher Gebrechen durch die arbeitsbedingte Belastung des Bewegungsapparats, also insbesondere die Kostenübernahme für die sog. Rückenschule bei Bildschirmarbeit
  • Kurse zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Vorträge über gesundheitsgerechte Ernährung im Betrieb
  • Seminare über Alkohol-, Nikotin- und anderen Suchtmittelmissbrauch

Interessant? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Trialog, Ausgabe 04/2016

Themen: Betriebliche Kinderbetreuung | Web-Auftritt | LEXinform Info-Datenbank | E-Mail-Sicherheit | Lohnabrechnung


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Newsletter 11/2016

Ab sofort gibt es hier einen monatlichen Newsletter rund um die Themen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Der Newsletter ist mit 4 Seiten sehr kompakt. Sie erhalten einen Überblick über aktuelle Rechtsänderungen und Urteile. Wenn Sie zu bestimmten Themen Fragen haben, besprechen Sie uns an.

Hier gehts zur aktuellen Ausgabe.

Trialog, Ausgabe 03/2016

THEMEN: Digitalisierung| Cloud-Lösungen| DATEV-Community | Corporate Fahion | Patentierung


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Trialog, Ausgabe 02/2016

THEMEN: Generationswechsel | Social Engineering | DATEV IT-Beratung | Kundeneinbezug | Wachstumsfinanzierung


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