Streichen oder nicht streichen, ist für Mieter immer wieder die Frage
Wussten Sie ?! Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds sind steuerlich abziehbar: Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können Sie als Sonderausgaben abziehen, wenn Sie diese für Ihre Kinder selbst getragen haben
Und ein weiteres interessantes Thema: Als Mieter Ihrer Wohnung sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung vor Auszug zu renovieren, wenn Ihnen diese beim Einzug ebenfalls umrenoviert übergeben wurde. Dies gilt sogar, wenn in Ihrem Mietvertrag eine anders lautende Vereinbarung steht.
Lesen Sie im Blitzlicht mehr darüber und erfahren auch mehr über zu den Themen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.
Der Sommerurlaub ist gerade mal ein paar Wochen her, schon wartet das nächste Großereignis: Weihnachten. Damit Ihre Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter steuerlich absetzbar sind, sollten Sie im Vorfeld Folgendes beachten: Denn es gibt signifikante Unterschiede zwischen einem Geschenk zu einem persönlichen Ereignis, einem Weihnachtsgeschenk an die Mitarbeiter und einem Weihnachtsgeschenk für Geschäftsfreunde?
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2018-11-05 14:57:562018-11-05 14:57:56Weihnachten und die Tücken des Schenkens
Erstatten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterbildung bzw. Fortbildung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Erstattung ist zwar, dass die Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt und diese im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Jedoch kann in vielen solchen Fällen die Kostenerstattung für ein berufsbegleitendes Seminar, welches der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch besuchen möchte, ein Anreiz sein, auf einen Teil der Lohnerhöhung zu verzichten.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2018-11-05 14:54:192018-11-05 14:54:19Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 9 (Fort- und Weiterbildung)
In unserem aktuellen Blitzlicht finden Sie unter anderem diese beiden Themen:
Jahresabschlusses 2017
Es ist mal wieder soweit: bis zum Jahresende müssen die Bilanzen für 2017 veröffentlicht werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten sowie diverse Erleichterungen – welche genau, erfahren Sie hier.
Kassenführung
Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung leider als formeller Mangel, das Bundesministerium für Finanzen hat jedoch zurückgerudert. Im aktuellen Blitzlicht finden Sie mehr darüber
Der Freibetrag für typische Aufmerksamkeiten beträgt 60 EUR pro Anlass. Typische Aufmerksamkeiten sind Geschenke wie Bücher, Blumen, CDs zum Geburtstag usw. Tätigen Sie aber keine Barzuwendungen. Denn diese sind in jeder Höhe lohnsteuerpflichtig!
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2018-09-28 11:15:082018-09-28 11:15:08Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 8 (Aufmerksamkeiten)
Newsletter 12/2018
/in NewsletterStreichen oder nicht streichen, ist für Mieter immer wieder die Frage
Wussten Sie ?! Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds sind steuerlich abziehbar: Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können Sie als Sonderausgaben abziehen, wenn Sie diese für Ihre Kinder selbst getragen haben
Und ein weiteres interessantes Thema: Als Mieter Ihrer Wohnung sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung vor Auszug zu renovieren, wenn Ihnen diese beim Einzug ebenfalls umrenoviert übergeben wurde. Dies gilt sogar, wenn in Ihrem Mietvertrag eine anders lautende Vereinbarung steht.
Lesen Sie im Blitzlicht mehr darüber und erfahren auch mehr über zu den Themen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.
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Weihnachten und die Tücken des Schenkens
/in LOTSEDer Sommerurlaub ist gerade mal ein paar Wochen her, schon wartet das nächste Großereignis: Weihnachten. Damit Ihre Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter steuerlich absetzbar sind, sollten Sie im Vorfeld Folgendes beachten: Denn es gibt signifikante Unterschiede zwischen einem Geschenk zu einem persönlichen Ereignis, einem Weihnachtsgeschenk an die Mitarbeiter und einem Weihnachtsgeschenk für Geschäftsfreunde?
Lesen hier mehr dazu
Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 9 (Fort- und Weiterbildung)
/in SteuertippsErstatten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterbildung bzw. Fortbildung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Erstattung ist zwar, dass die Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt und diese im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Jedoch kann in vielen solchen Fällen die Kostenerstattung für ein berufsbegleitendes Seminar, welches der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch besuchen möchte, ein Anreiz sein, auf einen Teil der Lohnerhöhung zu verzichten.
Newsletter 11/2018
/in NewsletterJahresabschluss 2017 und Kassenführung
In unserem aktuellen Blitzlicht finden Sie unter anderem diese beiden Themen:
Jahresabschlusses 2017
Es ist mal wieder soweit: bis zum Jahresende müssen die Bilanzen für 2017 veröffentlicht werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten sowie diverse Erleichterungen – welche genau, erfahren Sie hier.
Kassenführung
Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung leider als formeller Mangel, das Bundesministerium für Finanzen hat jedoch zurückgerudert. Im aktuellen Blitzlicht finden Sie mehr darüber
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Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 8 (Aufmerksamkeiten)
/in SteuertippsRainer Sturm / pixelio.de
Der Freibetrag für typische Aufmerksamkeiten beträgt 60 EUR pro Anlass. Typische Aufmerksamkeiten sind Geschenke wie Bücher, Blumen, CDs zum Geburtstag usw. Tätigen Sie aber keine Barzuwendungen. Denn diese sind in jeder Höhe lohnsteuerpflichtig!
Testament
/in TrialogJuristen schätzen, dass 90 Prozent aller Testamente unwirksam sind.
Damit Ihre Unternehmensnachfolge und die Verteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne geregelt werden, gibt es einiges zu beachten.
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