Viele Hilfspakete sind schon auf den Weg gebracht oder kurz davor. In diesen turbulenten Zeiten heißt es Ruhe und Überblick bewahren.
Wir haben Ihnen in unserer Lotse Spezialausgabe die wichtigsten Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an.
Was können Unternehmer jetzt tun, um die Liquidität zu sichern und die nächsten Monate zu überstehen? In einer Schnellübersicht haben wir Ihnen die einzelnen Bereiche zusammengestellt. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, alle staatlichen und steuerlichen Hilfsangebote zum Liquiditätserhalt auszunutzen, damit Mitarbeiter und Unternehmen abgesichert sind. Sprechen Sie uns an.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2020/03/Risikoradar.jpg10591500Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2020-03-19 08:41:172020-03-19 08:41:18Risikoradar – Der Weg aus der Krise
Das Corona Virus ist – unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Bedrohung – das beherrschende Thema mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Unternehmen.
Die frühzeitige Entscheidung unsere Kanzlei schon vor einigen
Jahren auf digitale Arbeitsweisen umzusteigen, ist jetzt auch in dieser
Situation für unsere Mandanten ein großer Vorteil. Der Virus-Belastungstest
fällt bei uns positiv aus, da Sie problemlos mit uns weiter online
zusammenarbeiten und unsere Mitarbeiter auch im Home Office voll einsatzfähig
sind, wenn die eigenen Kinder wegen geschlossener Schulen zu Hause bleiben
müssen. Die Digitalisierung beweist sich jetzt endgültig als Segen.
Was können wir jetzt für Sie tun?
Für Sie als Unternehmer stehen jetzt möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohn-Spezialisten wenden. Einiges ist dabei noch in der Schwebe, wir bleiben dabei für Sie am Ball.
Die Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung, wie beispielsweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie hier Bedarf sehen.
Nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.
Die nächsten Wochen wird uns der Virus wohl noch in seinem
Griff haben. Da heißt es kühlen Kopf bewahren und sich gegenseitig unterstützen
– gemäß unserem Motto „Digital Arbeiten | Persönlich Beraten“.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2020/03/coronavirus-4914026_1280.jpg7201280Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2020-03-16 09:49:222020-03-19 08:29:18Corona – Digital geht es trotz Virus weiter
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen“ hat der Gesetzgeber die Belegausgabepflicht eingeführt.
Ab dem 01.01.2020 muss nun jeder Betrieb, der Bargeld entgegennimmt,
einen Kassenbon ausdrucken und diesen seinem Gast/Kunden überreichen. Gleich
vorneweg: Was der Kunde damit macht, kann Ihnen dann egal sein. Wenn er ihn
liegen lässt, dann werfen Sie ihn weg. Aber die Frage, „Brauchen Sie einen
Beleg?“, die werden Sie ab 2020 bitte nicht mehr stellen!
Die Belegausgabepflicht gilt für elektronische Aufzeichnungsgeräte. Offene Ladenkassen sind nicht davon betroffen. Gleichwohl kann ein Kunde aber eine Quittung verlangen, die Sie dann auch ausstellen müssen. Elektronische Aufzeichnungsgeräte sind: elektronische Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme, computergestützte Registrierkassen, tabletbasierte Kassensysteme, Softwarelösungen und Kassenwaagen.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2020/02/toy-cash-register-942365_1280.jpg9381280Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2020-02-27 14:30:472020-02-27 14:31:13Belegausgabepflicht – die neuen Spielregeln beim Bargeldverkehr
Auch wenn die digitale Kommunikation anfängt, die Mails
hinter sich zu lassen und über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Co. zu laufen
– in den meisten Betrieben spielt die E-Mail heute immer noch die Hauptrolle.
Archivieren Sie Ihre E-Mails? Sollten Sie aber. Mails
unterliegen denselben Aufbewahrungs- und Datenschutzvorschriften wie Ihr
Papier-Schriftverkehr. Und da reden wir in der Regel von einem Zeitraum von zehn
Jahren für geschäftlichen Schriftverkehr – vom Angebot über die Rechnung und Verträge
bis hin zur Zahlungsanforderung.
Welche E-Mails müssen archiviert werden – gibt es
Ausnahmen?
Alle E-Mails, die mit der Abwicklung Ihres Tagesgeschäfts entstehen, sind prinzipiell archivierungspflichtig. Und dann auch nicht nur die Mails selbst, sondern auch die Anhänge der Mails.
Wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erstmals Wohneigentum bilden, haben Sie Anspruch auf Baukindergeld,wenn Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden. Das Baukindergeld beträgt 100 € je Kind pro Monat und wird für maximal zehn Jahre gezahlt.
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten (bisher drei Monate) bei der KfW eingehen.
Voraussetzung für die Gewährung des Baukindergelds ist, dass Ihr jährliches Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 € beträgt. Das Einkommen erhöht sich um 15.000 € für jedes weitere Kind.
Nicht mehr gefördert werden ab 17.05.2019: • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen • Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitglieds stand • Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung • Erwerb oder Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
Lotse Spezial – Krisenbewältigung
/in LOTSEViele Hilfspakete sind schon auf den Weg gebracht oder kurz davor. In diesen turbulenten Zeiten heißt es Ruhe und Überblick bewahren.
Wir haben Ihnen in unserer Lotse Spezialausgabe die wichtigsten Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an.
Auf 4 Inhaltsseiten finden Sie folgende Themen:
Risikoradar – Der Weg aus der Krise
/in BlogWas können Unternehmer jetzt tun, um die Liquidität zu sichern und die nächsten Monate zu überstehen? In einer Schnellübersicht haben wir Ihnen die einzelnen Bereiche zusammengestellt. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, alle staatlichen und steuerlichen Hilfsangebote zum Liquiditätserhalt auszunutzen, damit Mitarbeiter und Unternehmen abgesichert sind. Sprechen Sie uns an.
Corona – Digital geht es trotz Virus weiter
/in BlogDas Corona Virus ist – unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Bedrohung – das beherrschende Thema mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Unternehmen.
Die frühzeitige Entscheidung unsere Kanzlei schon vor einigen Jahren auf digitale Arbeitsweisen umzusteigen, ist jetzt auch in dieser Situation für unsere Mandanten ein großer Vorteil. Der Virus-Belastungstest fällt bei uns positiv aus, da Sie problemlos mit uns weiter online zusammenarbeiten und unsere Mitarbeiter auch im Home Office voll einsatzfähig sind, wenn die eigenen Kinder wegen geschlossener Schulen zu Hause bleiben müssen. Die Digitalisierung beweist sich jetzt endgültig als Segen.
Was können wir jetzt für Sie tun?
Die nächsten Wochen wird uns der Virus wohl noch in seinem Griff haben. Da heißt es kühlen Kopf bewahren und sich gegenseitig unterstützen – gemäß unserem Motto „Digital Arbeiten | Persönlich Beraten“.
Belegausgabepflicht – die neuen Spielregeln beim Bargeldverkehr
/in LOTSEMit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ hat der Gesetzgeber die Belegausgabepflicht eingeführt.
Ab dem 01.01.2020 muss nun jeder Betrieb, der Bargeld entgegennimmt, einen Kassenbon ausdrucken und diesen seinem Gast/Kunden überreichen. Gleich vorneweg: Was der Kunde damit macht, kann Ihnen dann egal sein. Wenn er ihn liegen lässt, dann werfen Sie ihn weg. Aber die Frage, „Brauchen Sie einen Beleg?“, die werden Sie ab 2020 bitte nicht mehr stellen!
Die Belegausgabepflicht gilt für elektronische Aufzeichnungsgeräte. Offene Ladenkassen sind nicht davon betroffen. Gleichwohl kann ein Kunde aber eine Quittung verlangen, die Sie dann auch ausstellen müssen. Elektronische Aufzeichnungsgeräte sind: elektronische Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme, computergestützte Registrierkassen, tabletbasierte Kassensysteme, Softwarelösungen und Kassenwaagen.
WeiterlesenNicht Kür, sondern Pflicht: E-Mails (rechts-)sicher archivieren
/in LOTSEAuch wenn die digitale Kommunikation anfängt, die Mails hinter sich zu lassen und über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Co. zu laufen – in den meisten Betrieben spielt die E-Mail heute immer noch die Hauptrolle.
Archivieren Sie Ihre E-Mails? Sollten Sie aber. Mails unterliegen denselben Aufbewahrungs- und Datenschutzvorschriften wie Ihr Papier-Schriftverkehr. Und da reden wir in der Regel von einem Zeitraum von zehn Jahren für geschäftlichen Schriftverkehr – vom Angebot über die Rechnung und Verträge bis hin zur Zahlungsanforderung.
Welche E-Mails müssen archiviert werden – gibt es Ausnahmen?
Alle E-Mails, die mit der Abwicklung Ihres Tagesgeschäfts entstehen, sind prinzipiell archivierungspflichtig. Und dann auch nicht nur die Mails selbst, sondern auch die Anhänge der Mails.
WeiterlesenUpdate Baukindergeld
/in LOTSEWenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erstmals Wohneigentum bilden, haben Sie Anspruch auf Baukindergeld,wenn Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden. Das Baukindergeld beträgt 100 € je Kind pro Monat und wird für maximal zehn Jahre gezahlt.
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten (bisher drei Monate) bei der KfW eingehen.
Voraussetzung für die Gewährung des Baukindergelds ist, dass Ihr jährliches Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 € beträgt. Das Einkommen erhöht sich um 15.000 € für jedes weitere Kind.
Nicht mehr gefördert werden ab 17.05.2019:
• Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
• Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitglieds stand
• Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung
• Erwerb oder Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft