Förderprogramm Digital – Zuschüsse für Digitalisierungsmassnahmen

Mehr denn je beschäftigt sich jeder Entscheidungsträger in der Arbeits- und Wirtschaftswelt mit dem Thema Digitalisierung aller denkbaren Prozesse unseres Lebens. Jeder – vom Schüler bis zum Ruheständler – ist in der andauernden „Dauerwelle“ betroffen. Die digitalen Technologien und dazu erforderliches Know-how entscheiden heute über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen erkennen die darin liegenden Chancen. Die Potenziale sind aber gerade bei kleineren Unternehmen bei Weitem nicht ausgeschöpft. Viele, die plötzlich von zu Hause arbeiten (lassen) mussten, erkennen die Möglichkeiten wie auch die Risiken. Letzteres betrifft die Sicherheit der Firmennetze wie auch der Homeoffice-Arbeitsplätze.

Damit die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausgeschöpft werden können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ aufgelegt. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen diese Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse sowie interessante Aspekte bei der Kundengewinnung und bei der Vernetzung mit Kunden und Lieferanten. Heute und in Zukunft sind die digitalen Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.

Das neu aufgelegte Förderprogramm wendet sich an die kleinen und mittleren Unternehmen wie auch Handwerksbetriebe und freie Berufe.

Wofür gibt es Zuschüsse?

–       Investitionen in digitale Technologien sowie

–       Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu digitalen Themen.

         Denken Sie hierbei insbesondere auch an erforderliche Maßnahmen im Bereich Ihres betrieblichen Rechnungswesens (z. B. Online-Rechnungswesen).

Wer bekommt die Zuschüsse?

Antragsberechtigt sind alle mittelständischen Unternehmen

–       aus allen Branchen inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe

–       mit drei bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, wie z. B. Investitionen in die Soft- und Hardware sowie Mitarbeiterqualifizierung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

–       Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.

Dieser

–       beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,

–       erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,

–       zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,

–       stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Weitere Voraussetzungen:

–       Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.

–       Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.

–       Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

–       Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Das Antragstellungstool wird am 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Ergänzend zur Förderung durch das BMWi gibt es auch weiterhin die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit. Hier gibt es zinsgünstige Kredite mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Die Abruffrist endet am 30. Juni 2021.

Es gibt damit unterschiedliche und interessante Fördermöglichkeiten – packen Sie es an.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar