Ob Kindergrippe, Kindergarten oder Tagesmutter. Sie können die Aufwendungen für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen
Voraussetzungen:
Das Kind gehört zu Ihrem Haushalt
Das Kind ist nicht älter als 13 Jahre oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten
Vorlage der dazugehörigen Rechnung
die Zahlung erfolgt auf das Konto des Erbringers der Leistung
Umfang der Abziehbarkeit:
2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind
Reichen Sie uns mit Ihrer Steuererklärung die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein, wir berücksichtigen für Sie die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung.
Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Aufwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer jährlich steuer-und sozialversicherungsfrei.
Dies umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers.
Voraussetzung: Die Leistungen werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Begünstigt sind:
therapeutische Maßnahmen zur Vorbeugung körperlicher Gebrechen durch die arbeitsbedingte Belastung des Bewegungsapparats, also insbesondere die Kostenübernahme für die sog. Rückenschule bei Bildschirmarbeit
Kurse zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
Vorträge über gesundheitsgerechte Ernährung im Betrieb
Seminare über Alkohol-, Nikotin- und anderen Suchtmittelmissbrauch
Interessant? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Ab sofort gibt es hier einen monatlichen Newsletter rund um die Themen Steuern, Recht und Wirtschaft.
Der Newsletter ist mit 4 Seiten sehr kompakt. Sie erhalten einen Überblick über aktuelle Rechtsänderungen und Urteile. Wenn Sie zu bestimmten Themen Fragen haben, besprechen Sie uns an.
Steuertipp 11/2016 (Privatperson): Kinderbetreuungskosten
/in SteuertippsOb Kindergrippe, Kindergarten oder Tagesmutter. Sie können die Aufwendungen für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen
Voraussetzungen:
Umfang der Abziehbarkeit:
Reichen Sie uns mit Ihrer Steuererklärung die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein, wir berücksichtigen für Sie die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung.
Steuertipp 11/2016 (Unternehmer): Betriebliche Gesundheitsförderung
/in SteuertippsSie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Aufwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer jährlich steuer-und sozialversicherungsfrei.
Dies umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers.
Voraussetzung: Die Leistungen werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Begünstigt sind:
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Trialog, Ausgabe 04/2016
/in TrialogThemen: Betriebliche Kinderbetreuung | Web-Auftritt | LEXinform Info-Datenbank | E-Mail-Sicherheit | Lohnabrechnung
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Newsletter 11/2016
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Trialog, Ausgabe 03/2016
/in TrialogTHEMEN: Digitalisierung| Cloud-Lösungen| DATEV-Community | Corporate Fahion | Patentierung
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Trialog, Ausgabe 02/2016
/in TrialogTHEMEN: Generationswechsel | Social Engineering | DATEV IT-Beratung | Kundeneinbezug | Wachstumsfinanzierung
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