Ab 1. März droht Geschäftsverbot für Online-Händler

Sind Sie schon registriert? Mit Wirkung ab 01.01.2019 gelten neue Vorschriften im Umsatzsteuergesetz für den Online-Handel. Marktplatzbetreiber werden künftig stärker in die Pflicht genommen, um konsequent gegen den Umsatzsteuerbetrug vorzugehen.

In diesem Beitrag erfahren Sie die Hintergründe und welche Bescheinigung Sie benötigen.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar