Das richtige Rechnungs-Styling für den Vorsteuerabzug 2019
Haben Sie auch schon mal eine „schöne“ Rechnung fürs Finanzamt verlangt oder wurden darum gebeten? Dann wissen Sie ja: für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuererklärung ist eine ordnungsgemäße Rechnung Voraussetzung.
Wie sieht das konkret aus? Das sind die Pflichtangaben einer Rechnung über € 250,00 brutto:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers und des leistenden Unternehmers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- (handelsübliche) Leistungsbeschreibung
- Leistungszeitpunkt
- Entgelt
- Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
Kleinbetragsrechnungen unter € 250,00 brutto benötigen nur 5 Angaben:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung
- Bruttobetrag (Netto-Entgelt inklusive Umsatzsteuer)
- anzuwendender Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung
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