Das richtige Rechnungs-Styling für den Vorsteuerabzug 2019

Haben Sie auch schon mal eine „schöne“ Rechnung fürs Finanzamt verlangt oder wurden darum gebeten? Dann wissen Sie ja: für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuererklärung ist eine ordnungsgemäße Rechnung Voraussetzung.

Wie sieht das konkret aus? Das sind die Pflichtangaben einer Rechnung über € 250,00 brutto:

  1. Name und Anschrift des Leistungsempfängers und des leistenden Unternehmers
  2. Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers
  3. Ausstellungsdatum
  4. fortlaufende Rechnungsnummer
  5. (handelsübliche) Leistungsbeschreibung
  6. Leistungszeitpunkt
  7. Entgelt
  8. Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung

Kleinbetragsrechnungen unter € 250,00 brutto benötigen nur 5 Angaben:

  1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung
  4. Bruttobetrag (Netto-Entgelt inklusive Umsatzsteuer)
  5. anzuwendender Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung
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