Newsletter 07/2018

Zuschätzung und Haftung

Unser Juli-Blitzlicht biete diesmal zwei interessante Themen:

Bei nicht nachvollziehbaren Zahlungseingängen ist eine Zuschätzung möglich. Lesen Sie, worauf Sie achten müssen möglich. Und bei mangelnder Organisation und Überwachung haftet der Geschäftsführer für Steuerschulden.

Die ausführlichen Informationen finden Sie im hinterlegten PDF – einfach anklicken!

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