Newsletter 05/2018

Personalgespräche und Rechnungsnummern

Diesmal haben wir zwei spannende Highlights in unserem aktuellen Blitzlicht:
Die heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung. Unser zweites Thema: Es besteht keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Sämtliche Details finden Sie im PDF.

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