Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 6 (Förderung der Elektromobilität) 


Jan Claus / pixelio.de

Fördern Sie die Elektromobilität Ihrer Mitarbeiter und tun Sie gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes.

Nach dem neuen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität können Sie Ihren Arbeitnehmern Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs oder eines S-Pedelec (zulassungspflichtiges Elektrofahrrad) lohnsteuerfrei gewähren. Dasselbe gilt für die zeitweise Überlassung einer zur privaten Nutzung geeigneten betrieblichen Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge. Diese Annehmlichkeiten zusätzlich zum Lohn unterliegen nicht der Lohnsteuer. Außerdem können geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung und Zuschüsse zur Anschaffung einer solchen Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Dem Arbeitnehmer fließt der Vorteil somit brutto für netto zu.

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