Steuertipp – Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 5 (Jobticket)


Jan Claus / pixelio.de

Auch ein Job-Ticket stellt nach unseren Erfahrungen eine willkommene Alternative zu einer Lohnerhöhung dar. Solche Monatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr können ohne Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsabzüge überlassen werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht mehr als 44 EUR monatlich zuwendet.

Bitte beachten Sie – und dies gilt auch für Warengutscheine, dass der Zuwendungsbetrag die Freigrenze von 44 EUR je Monat nicht auch nur geringfügig übersteigen darf, da in diesem Fall der volle Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird! Dies ist in der Regel so, wenn das Job-Ticket in Form eines Jahrestickets ausgegeben wird. Die 44 EUR-Freigrenze ist dann in der Regel überschritten. Sprechen Sie daher vor Ausgabe eines Job-Tickets mit uns.

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