Steuertipp – Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 3 (Sachbezüge)


Rainer Sturm / pixelio.de

Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn Sachbezüge von insgesamt 44 EUR pro Kalendermonat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Bei der Berechnung des Sachbezugswerts und der Freigrenze müssen nach der neuesten Finanzgericht-Rechtsprechung bei Sachzuwendungen ggf. Versand- und Verpackungskosten bezogen werden. Unter anderem können Arbeitnehmern aber auch Tankkarten im Wert von 44 EUR ausgehändigt werden oder sonstige wieder aufladbare Guthabenkarten, die jeden Monat vom Betriebsrechner aus mit dem Höchstbetrag von 44 EUR ausgestattet werden können. Der Arbeitnehmer kann dann davon tanken oder sonstige Waren beziehen.

Um Fallstricke bei arbeitsvertraglichen Regelungen und schädlichen Gehaltsumwandlungen zu vermeiden, beraten wir Sie gerne ganz individuell.

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