Newsletter 04/2017

Der April beginnt und es gibt wieder einige spannende Urteile.

Immer wieder für Diskussion sorgt das Arbeitszimmer. Hier musste der Bundesfinanzhof wieder eine Entscheidung treffen. Im vorliegenden Fall wurde ein Raum zur Erzielung von Einnahmen und für privaten Wohnzwecke genutzt. Hier gilt: Hop oder Top. Abziehbar ist das Arbeitszimmer nur bei auschließlich beruflicher Nutzung.

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