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Cover Lotse Sommer 22

Lotse Mandantenmagazin Sommer 2022

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Das Erfolgsrezept für Existenzgründer
  • Transparenzregisterpflicht – Die Schonfrist ist vorbei
  • Ihr Digitaler Finanzbericht für Banken
  • Hobbyeinkünfte – wenn die Berufung zum Beruf wird
  • Der Profi-Tipp für GmbH Gesellschafter
  • Beam me up, Scotty! – Steuerschonend mobil bleiben
  • Fünf Tipps für einen stressfreien Urlaub

PDF zum Download – einfach aufs Bild klicken

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.

Kalender

Fristablauf für die Eintragung ins Transparenzregister für Gesellschaften

Das Geldwäschegesetz fordert Transparenz bei den Beteiligungsverhältnissen von Gesellschaften. Dies betrifft alle Gesellschaften mit der Ausnahme der GbR.

Folgende Fristen sind zu beachten:

31. März 2022 für AG, SE und KgaA
30. Juni 2022 für GmbH, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften
31. Dezember 2022 für alle anderen Gesellschaften, z.B. OHG und KG

Mehr Informationen und die Möglichkeit, die Eintragung selbst vorzunehmen, finden Sie auf dem Portal: www.transparenzregister.de
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung.

Wichtig: Wenn Sie Überbrückungshilfen bezogen haben, muss die Eintragung vor der Endabrechnung erfolgt sein. Wollen Sie einen Antrag auf die aktuelle Überbrückungshilfe III Plus stellen, muss die Bestätigung des Eintrags bereits dem Antrag beigefügt werden.

Eintrag ins Transparenzregister – Handlungsbedarf für Gesellschaften

Über verschachtelte und undurchsichtige Beteiligungskonstruktionen gelingt es immer wieder Geld aus kriminellen Geschäften zu „waschen“. Mit dem Geldwäschegesetz versucht der Gesetzgeber dem entgegenzuwirken. Es regelt verschiedene Meldepflichten (Sie kennen  vielleicht die Meldepflicht von Barzahlungen jenseits der 10.000 €).

Unter anderem sind Gesellschaften verpflichtet, Daten zu ihren „wirtschaftlich Berechtigten“ im Transparenzregister offen zu legen – zumindest soweit die Beteiligung bzw. das Stimmrecht über 25 % liegen.

Die aktuelle Gesetzesänderung im Juni 2021 bedeutet für viele Unternehmen konkreten Handlungsbedarf.

Hier die wichtigsten Eckdaten:

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