Vier Tipps für Handwerker für eine BP-konforme Rechnung
Im letzten Blogbeitrag „Tipps für eine BP-konforme Rechnung“ gab es allgemeine Tipps zur Rechnungserstellung.
Jetzt heißt es: Handwerker aufgepasst.
1. Hinweis auf Aufbewahrungspflicht
Privatkunden müssen Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Auf diese Aufbewahrungspflicht müssen Sie Ihre Kunden hinweisen.
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