Tipp vor dem Jahreswechsel – schnell noch Mahnungen schreiben
Tipp Nr. 1: Schauen Sie sich die Liste der säumigen Zahler an, also alle offenen Forderungen. Wenn erforderlich, schicken Sie zügig eine Mahnung. Wenn der Kunde darauf nicht reagiert, geht noch vor dem 31. Dezember eine zweite raus. Nur dann können Sie als Unternehmer für die Bilanz die offenen Forderungen abspecken – je nach Bonität bis zu 50 Prozent, bei ganz faulen Kunden auch voll und ganz.
Tipp Nr. 2 zum Mahntext: Schreiben Sie nicht “Erste” Mahnung, denn dann geben Sie indirekt Zahlungsaufschub. Denn Ihr Kunde weiß ja dann, dass die zweite Mahnung noch folgt.
Tipp Nr. 3: Und manchmal tut bei der ersten Aufforderung einfach ein origineller Text Wunder, wie dieser hier Grüß Gott, mein Name ist Emil und ich bin der Computer der Firma XY. Außer mir weiß noch niemand hier im Haus, dass Sie die untenstehende Rechnung noch nicht bezahlt haben. Und ich verspreche Ihnen, es wird auch niemand erfahren, wenn Sie die Zahlung gleich veranlassen. Ansonsten muss ich diesen Vorfall leider an unsere Buchhaltung weiterleiten und es wäre doch für alle Beteiligten angenehmer, wenn wir uns das ersparen können. Vielen Dank… …für Ihr Verständnis Mehr pfiffige Mahntexte können Sie direkt per Mail bei uns anfordern