11.12.2020 | Steuertipps
Tipp Nr. 1: Schauen Sie sich die Liste der säumigen Zahler an, also alle offenen Forderungen. Wenn erforderlich, schicken Sie zügig eine Mahnung. Wenn der Kunde darauf nicht reagiert, geht noch vor dem 31. Dezember eine zweite raus. Nur dann können Sie als Unternehmer...