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Gespenster

Scheinselbständigkeit – ein Gespenst geht um im Lohnbüro

Tipps von den SV-Ghost-Busters

Was sich hinter diesem Begriff verbirgt und welche Gefahren auf Sie lauern.

Wie ein Damoklesschwert schwebt der Begriff der Scheinselbstständigkeit über einem Auftragsverhältnis, welches Sie mit einem Soloselbstständigen eingehen.

Aber was genau ist nun „Scheinselbstständigkeit“?

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Prüfung

Phantomlohn – neuer Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Rentenversicherung

Ein Phantomlohn liegt vor, wenn Sie als Arbeitgeber weniger an Ihren Arbeitnehmer zahlen, als ihm rechtlich zusteht. Im Sozialversicherungsrecht bemessen sich die Sozialversicherungsbeiträge nach dem entstandenen, nicht nach dem tatsächlich abgeflossenen Arbeitsentgelt.

Setzen Sie als Arbeitgeber die Vergütung Ihres Mitarbeitenden zu niedrig an, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für die entstandene, geschuldete Vergütung zahlen, und zwar rückwirkend für
bis zu vier Jahre.

Typische Beispiele für Phantomlohn:
• Bei der Ermittlung des Urlaubsentgelts haben Sie an die Arbeitnehmer gezahlte Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht mitberücksichtigt.
• Das Gleiche gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ausnahme:
Ihre Arbeitnehmer haben im Vorfeld eine Lohnverzichtserklärung zu fiktiven Entgeltzahlungen unterzeichnet.

Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten.

DATEV Arbeitnehmer online

Jahresmeldungen Lohn im Dezember ausdrucken

Ein Tipp unserer Lohn-Profis:

Im Dezember stellen wir Ihnen neben den monatlichen Lohnauswertungen auch die Lohnsteuerjahresbescheinigung und Sozialversicherungsjahresmeldung für Ihre Arbeitnehmer in DATEV Unternehmen Online bereit.

Drucken Sie diese gleich mit aus, damit Ihre Arbeitnehmer alle Lohnunterlagen für 2021 komplett haben.

Keine Lust mehr auf Papier und Druck? Dann empfehlen wir Ihnen Arbeitnehmer Online. Damit bekommen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter automatisch alle Auswertungen, einschließlich der monatlichen Gehaltsabrechnung direkt digital zugesendet. Das Drucken und Übergeben fällt damit weg.

Sprechen Sie uns einfach an.

Corona – Digital geht es trotz Virus weiter

Das Corona Virus ist – unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Bedrohung – das beherrschende Thema mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Unternehmen.

Die frühzeitige Entscheidung unsere Kanzlei schon vor einigen Jahren auf digitale Arbeitsweisen umzusteigen, ist jetzt auch in dieser Situation für unsere Mandanten ein großer Vorteil. Der Virus-Belastungstest fällt bei uns positiv aus, da Sie problemlos mit uns weiter online zusammenarbeiten und unsere Mitarbeiter auch im Home Office voll einsatzfähig sind, wenn die eigenen Kinder wegen geschlossener Schulen zu Hause bleiben müssen. Die Digitalisierung beweist sich jetzt endgültig als Segen.

Was können wir jetzt für Sie tun?

  1. Für Sie als Unternehmer stehen jetzt möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohn-Spezialisten wenden. Einiges ist dabei noch in der Schwebe, wir bleiben dabei für Sie am Ball.
  2. Die Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung, wie beispielsweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie hier Bedarf sehen.
  3. Nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.

Die nächsten Wochen wird uns der Virus wohl noch in seinem Griff haben. Da heißt es kühlen Kopf bewahren und sich gegenseitig unterstützen – gemäß unserem Motto „Digital Arbeiten | Persönlich Beraten“.

Das Job-Rad – ökologisch, motivierend, praktisch

Die Motivation, den Einsatz eines Fahrrads auf dem Weg zur täglichen Arbeit zu fördern, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt:

  • Der Gesetzgeber möchte eine Entlastung auf den Straßen erreichenund natürlich den CO2-Ausstoß verringern.
  • Sie als Arbeitgeber möchten, dass Ihre Mitarbeiter gesund und dadurch auch leistungsfähig bleiben.
  • Dem Arbeitnehmer ist vielleicht die tägliche Parkplatzsuche lästig, und auch er will sich fit halten.

So ist es für alle Beteiligten gut, dass es hier eine steuerliche Förderung gibt. Doch auch hier lohnt es sich, genauer hinsehen:

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