Bargeld lacht? Ab 2020 ist die Kassenführung noch weniger lustig
Wer in seinem Betrieb mit Bargeld zu tun hat, steht seitens des Finanzamtes unter Generalverdacht der „Einnahmenverkürzung“ und damit der Steuerhinterziehung. Daher schraubt die Finanzverwaltung die Anforderungen an eine „ordnungsgemäße Kasse“ immer höher.
Ab dem 01.01.2020 zündet der Fiskus nun die nächste Stufe im Kampf gegen das Schwarzgeld. Im Fokus: die elektronischen Kassensysteme.
Folgende verschärfte Anforderungen muss Ihr elektronisches Kassensystem zukünftig erfüllen:
- ein Schutzmodul – eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
Hier gibt es drei Bestandteile:
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