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Brexit – umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn es hart auf hart kommt

Mit Boris Johnson als britischer Premier ist ein Hardliner an der Macht, der Großbritannien so schnell wie möglich aus der EU führen möchte, auch wenn es zum harten Brexit kommt, also keine Übergangsregelungen für den Austritt mit der EU vereinbart werden. Wenn es dazu kommt, wären auch die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu beachten, da Großbritannien dann zum Drittlandsgebiet gehören wird. Die wesentlichen Auswirkungen wären:

  • Warenlieferungen von und nach Großbritannien sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen/innergemeinschaftlichen Erwerbe mehr. Auch eine ZM-Meldung ist dann für Lieferungen nach GB nicht mehr zu machen. Einfuhrumsatzsteuer- und -ausfuhrverfahren müssen eingeplant werden. Wenn Sie bisher schon Lieferungen in Drittlandsgebiete getätigt haben, kennen Sie das Prozedere schon. Großbritannien gehört dann eben auch dazu. Wenn nicht, dann fragen Sie uns bitte dazu.
  • Eine kurze Vorher-nachher-Betrachtung aus Buchhaltungssicht für Dienstleistungen:
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