Urlaubsansprüche: Endlich Urlaub – diese Hinweise gehören auf die Packliste
Nicht zuletzt durch Corona haben sich die Fragen bezüglich der Urlaubsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Vergangenheit gehäuft. Gerade jetzt im ersten Quartal 2022 werden vermehrt Fragen zu Verfall und Abgeltung von Urlaubsansprüchen in der Personalverwaltung gestellt.
Rechtsprechung
Wussten Sie, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Kalenderjahr 2019 hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen hat? Achten Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber darauf, dass Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub auch tatsächlich nehmen?
Vor 2019 war dies relativ egal. Wer seinen Urlaub nicht in Anspruch nahm, riskierte, dass am Jahresende der Urlaubsanspruch verfiel. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten initiativ werden, um die Ansprüche entsprechend einzufordern.
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