Photovoltaikanlagen: Entlastung durch Jahressteuergesetz 2022
Bereits im Oktober 2021 hat die Finanzverwaltung mit einem Schreiben das Thema Versteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen aufgegriffen. Darin wurde den Betreibern einer Photovoltaikanlage bis 10 kWp die Möglichkeit des Antrags auf Liebhaberei eingeräumt. Dieses Schreiben hat sich ab dem 01.01.2022 erledigt, da die Besteuerung von Photovoltaikanlagen gesetzlich neu geregelt wurde.
Ertragsteuerliche Änderungen
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