Realitätscheck Grundsteuer?
Raten im Schneesturm – Warum Sie Ihren Grundstückswert im Auge behalten sollten
Der „Hype Grundsteuer“ ist vorbei. Zumindest für unsere Mandanten sind die Grundsteuererklärungen weitestgehend erledigt – nur die absoluten Sonderfälle harren noch der Klärung.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die aktuell auf den 1.1.2022 ermittelten Werte 7 Jahre Bestand haben sollen (Bei Ihrer Grundsteuer wirken sie sich konkret zum ersten Mal für 2025 aus). Der nächste „Hauptfeststellungszeitpunkt“ wird der 1.1.29 sein. Bis dahin soll der Grundstückswert lediglich dann angepasst werden, wenn sich grundsätzlich am Grundstück etwas ändert. Beispiele: Abriss, Anbau, Neubau, Eigentümerwechsel, …
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