Wirtschaftsidentifikationsnummer im Impressum erforderlich?

Unser Extra-Tipp zum Thema W-IDNr

Sie haben eine Webseite? Wann ist die W-IDNr. im Impressum erforderlich:

Ab November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen eine neue Wirtschafts-ID (W-IdNr.), siehe unser Beitrag Wirtschaftsidentifikationsnummer – Für wen besteht Handlungsbedarf

Diese muss im Impressum angegeben werden, falls keine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) vorhanden ist. Haben Sie bereits eine USt-ID und steht diese im Impressum, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Andernfalls müssen Sie ab der Vergabe der Wirtschafts-ID diese im Impressum vermerken.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Impressum und sorgen Sie dafür, dass alles aktuell und rechtssicher ist. So vermeiden Sie potenzielle Abmahnungen.

Neueste Beiträge

Cover Mandantenmagazin Lotse Oktober 2026

Lotse Mandantenmagazin Herbst 2026

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung In dieser Ausgabe lesen Sie Laden, Fahren, Steuern sparen E-Rechnung ab 2027 - sind Sie startklar? Digitale Personalakte - was gilt ab 2027 Die Change-Formel: Mehr Klarheit, weniger...

Zwei Frauen am Computer

Mitarbeiterwechsel – so sichern Sie den Wissensschatz

Demografische Werte, die nachdenklich machen: Rund 22% der Beschäftigten in Deutschland sind über 55 Jahre alt und bis 2040 wird es voraussichtlich 3,3 Millionen weniger Erwerbspersonen geben als heute (trotz Geburten und Zuwanderung). Denn der Großteil der Fachkräfte...