Die E-Rechnung kommt schrittweise – die erste Pflicht gilt allerdings längst: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen für den Versand gelten, was Ihre Software können muss und worauf Sie bei der Archivierung achten sollten.

Grafik erstellt mit KI – Gemini Notebook
Ihr nächster Schritt: Ob Ihre Software E-Rechnungen verarbeiten kann und wie die Ablage GoBD-sicher wird, prüfen wir mit Ihnen in der Digitalisierungsberatung.
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