Schlagwortarchiv für: Liquidität

Cover Lotse Januar 2023

Lotse Mandantenmagazin Winter 2023

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Photovoltaikanlagen – Änderungen ab 2023
  • Hey Boss, ich brauch mehr Geld – Tipps zur Nettolohnerhöhung
  • Alles wird teurer? – So behalten Sie Ihre Liquidität im Griff
  • Risikomanagement – oder der Schmerz des kleinen Zehs
  • Werte als Orientierung
  • Der Winter naht – Resilienz-Kompetenz

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Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.

Zeichnung Mann geht über Brücke

Krisenfrühwarnsystem: Fluch oder Segen für Geschäftsführer?

Bereits am 01.01.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Damit wurde eine weitere EU-Richtlinie zum „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ umgesetzt. Mit anderen Worten: Es wurde ein vorinsolvenzrechtliches Verfahren zur Rettung von angeschlagenen Unternehmen eingeführt.

Wir möchten Sie heute nicht mit einer detaillierten Darstellung des neuen Sanierungsverfahrens langweilen, sondern unseren Fokus auf die für alle Geschäftsführer relevanten Änderungen legen. Diese sind direkt zu Beginn in § 1 StaRUG geregelt. Demnach sind Sie als Geschäftsführer eines Krisenunternehmens dazu verpflichtet, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Bestand Ihres Unternehmens gefährden können. Eine nähere Ausgestaltung dieser Pflicht enthält das StaRUG nicht. Auch wurde nicht geregelt, welche Haftungsrisiken Ihnen als Geschäftsführer bei Verstoß drohen. Klar ist nur, dass die Geschäftsleitung mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ handeln und die Interessen der Gläubigergesamtheit wahren muss. Ansonsten kommen Sie nicht in den Schutzbereich des StaRUG, das im Ernstfall einen teilweisen Schuldenschnitt auch ohne Zustimmung der Gläubiger ermöglicht.

Was müssen Sie tun?

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Unverschuldet (bald) überschuldet?

Das Insolvenzaussetzungsgesetz verschafft Luft bis 30.9.2020

Mit der verordneten Kontaktsperre und Zwangspause für unsere Wirtschaft entwickelten sich zwangsläufig Notlagen für alle, die aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Viele Arbeitnehmer werden durch die Ausweitung von Sozialleistungen aufgefangen und Arbeitsplätze zunächst gesichert. Unternehmen erhalten öffentliche Zuschüsse, die zumindest für eine kurze Zeit die Fixkosten decken (sollen). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet – nach Zustimmung durch die Hausbank – rückzahlbare Darlehen günstig an. Das alles macht(e) Sinn, wenn es denn irgendwie ungestört mit unserer Marktwirtschaft weitergehen wird. Das war und ist für uns alle lange Zeit nicht sicher.

Ein wirtschaftliches Überleben ist für viele immer noch eine unbeantwortete Frage. Es war und ist unumgänglich, dass gesetzliche Regelungen die schlimmsten Folgen für unsere Volkswirtschaft abmildern.

Die Politik hat deswegen mit unheimlicher Schnelligkeit (und heißer Nadel) ein „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz –(COVInsAG)“ geschaffen. Am 27.03.2020 wurde es mit Rückwirkung zum 01.03.2020 wirksam. Das vorläufige Ende ist der 30.09.2020 mit Aussicht auf Verlängerung. Eine Verlängerung kann danach bis zum 31.03.2021 erfolgen.

Das Insolvenzrecht soll bisher dazu dienen, nicht wettbewerbsfähige Beteiligte am Wirtschaftsleben auszusortieren, um alle anderen zu schützen. Gut!

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Titel Lotse Navigation in der Krise

Navigation in der Krise – Lotse Spezial

Verlustrücktrag, Grundsicherung für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige, Zuschüsse für Arbeitnehmer und mehr aktuelle Infos zu den Förder- und Hilfsprogrammen. Lesen lohnt sich. Und bei Fragen stehen wir natürlich gern zur Verfügung.

Auszug Liquiditätstipps

38 Liquiditätstipps für Ihr Unternehmen

In Krisenzeiten zählt in Unternehmen einzig die Liquidität. Gerade in dieser einmaligen und sehr kritischen Corona-Krise ist ausreichende Liquidität das A und O für alle Unternehmen und Selbständige.
Die drei Stellschrauben lauten: Kosten reduzieren, Einnahmen generieren und vorhandene Liquidität sichern.

Wir haben Ihnen 38 Ideen zur Liquiditätsverbesserung zusammengestellt.

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Zwei Kredite stehen zur Verfügung

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Titelseite Sonderlotse Krise

Lotse Spezial – Krisenbewältigung

Viele Hilfspakete sind schon auf den Weg gebracht oder kurz davor. In diesen turbulenten Zeiten heißt es Ruhe und Überblick bewahren.

Wir haben Ihnen in unserer Lotse Spezialausgabe die wichtigsten Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an.

Auf 4 Inhaltsseiten finden Sie folgende Themen:

  1. Erreichbarkeit, Zusammenarbeit, Beratung – wir kümmern uns
  2. Tipps zur Verbesserung Ihrer Liquidität
  3. Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
  4. Steueranpassungen und Stundungsmöglichkeiten
  5. Handlungsempfehlungen als Kreditnehmer

Risikoradar

Risikoradar – Der Weg aus der Krise

Was können Unternehmer jetzt tun, um die Liquidität zu sichern und die nächsten Monate zu überstehen? In einer Schnellübersicht haben wir Ihnen die einzelnen Bereiche zusammengestellt. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, alle staatlichen und steuerlichen Hilfsangebote zum Liquiditätserhalt auszunutzen, damit Mitarbeiter und Unternehmen abgesichert sind. Sprechen Sie uns an.

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