50:50-Geschäftsführer und Sozialversicherung
Wann Sie wirklich als selbstständig gelten – und wann nicht Für viele GmbH-Geschäftsführer ist die Sache scheinbar klar: Wer Gesellschafter und Geschäftsführer zugleich ist, arbeitet doch „auf eigene Rechnung“ – also ohne Sozialversicherungspflicht. Ganz so einfach...









