Newsletter 02/2018

Spannend im Blitzlicht diesmal eine ganze Menge

  • Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten
  • Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen
  • Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen
  • Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

Newsletter 02/2018

Newsletter 01/2018

Das sind die Top-Themen für Januar:

  •  Änderungen des Mutterschutzgesetzes
  • Freie Verpflegung als Sachbezug
  • Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug
  • Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses
  • Meldungen zum und Einsichtnahme in das Transparenzregister

Newsletter 01/2018

Newsletter 12/2017

Topthemen:

Unternehmer/Unternehmen
– Neue Entwicklungen bei eigenkapitalersetzende Darlehen
– Begrenzung der Steuerermäßigung wegen Gewerbesteueranrechnung ist betriebsbezogen

Ehrenamt
– Ehrenamtliche Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig

Newsletter 12/2017

Sie nutzen noch kein Unternehmen Online? 

Wir empfehlen allen unseren Mandanten die Nutzung von Unternehmen Online.
Die Vorteile liegen auf der Hand!

Ihre Vorteile als Unternehmer

  • Belege bleiben in Ihrem Unternehmen
  • Zugriff auf alle gescannten Belege, das umständliche Suchen in den Ordnern entfällt
  • Belege bequem suchen z.B. nach dem Rechnungsbetrag oder der Rechnungsnummer

mehr Vorteile erfahren

 

Digitale Finanzbuchhaltung – Neuerungen?


Thorben Wengert / pixelio.de

Sie nutzen bereits Unternehmen Online? Dann haben wir zwei gute Nachrichten.

Ab sofort können Sie Belege scannen ohne die Installation eines Programmes (Scan-Modul). Sie können es direkt nutzen bzw. probieren in dem Sie auf den folgenden Link klicken https://login.datev.de/bobtran Einzige Voraussetzung ist wie bisher die Verwendung des Internet Explorers und die installierte SmartCard

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Steuertipp – Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 5 (Jobticket)


Jan Claus / pixelio.de

Auch ein Job-Ticket stellt nach unseren Erfahrungen eine willkommene Alternative zu einer Lohnerhöhung dar. Solche Monatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr können ohne Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsabzüge überlassen werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht mehr als 44 EUR monatlich zuwendet.

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Newsletter 11/2017

Topthemen:

Mieter/Vermieter/Grundstückseigentümer: Kein Gestaltungsmissbrauch bei Nießbrauch an vermieteten Grundstück zugunsten des studierenden kinds

Arbeitgeber/Arbeitnehmer: Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen

Verfahrensrecht: Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Einnahmenüberschussrechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse

Newsletter 11/2017

Trialog, Ausgabe 4/2017

THEMA: Mitarbeitergespräch – Feedback, Gehalt, Ziele – es gibt viele Themen. Wichtig ist, den Dialog regelmäßig zu führen und gut vorzubereiten. Sehen Sie hier informative Tipps für ein erfolgreiches Gespräch – das für beide Seiten von Bedeutung ist.


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Trialog, Ausgabe 3/2017

THEMEN: Firmenwagen, Businessspots, Rechtsformwechsel

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Steuertipp – Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 4 (Belegschafts-, Personalrabatte)


Tony Hegewald  / pixelio.de

Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Belegschafts- bzw. Personalrabatte an bzw. stellen Sie Ihren Arbeitnehmern kostenlose oder verbilligte Waren bzw. Dienstleistungen zur Verfügung. Der erzielte Preisvorteil durch Personalrabatt ist bis zu einem Freibetrag von 1.080 EUR pro Kalenderjahr steuerfrei. Bemessungsgrundlage für die Sachbezüge bildet der um 4 % geminderte Endpreis (einschließlich der Umsatzsteuer), zu dem der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung fremden Letztverbrauchern anbietet.

Der Preisvorteil errechnet sich aus der Differenz dieses verminderten Endpreises zum vom Arbeitnehmer tatsächlich entrichteten Preis. Ein positiver „Nebeneffekt“ ist, dass der Kauf von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Ihre Mitarbeiter auch den Umsatz entsprechend ankurbelt.