Gespenster

Scheinselbständigkeit – ein Gespenst geht um im Lohnbüro

Tipps von den SV-Ghost-Busters

Was sich hinter diesem Begriff verbirgt und welche Gefahren auf Sie lauern.

Wie ein Damoklesschwert schwebt der Begriff der Scheinselbstständigkeit über einem Auftragsverhältnis, welches Sie mit einem Soloselbstständigen eingehen.

Aber was genau ist nun „Scheinselbstständigkeit“?

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Prüfung

Phantomlohn – neuer Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Rentenversicherung

Ein Phantomlohn liegt vor, wenn Sie als Arbeitgeber weniger an Ihren Arbeitnehmer zahlen, als ihm rechtlich zusteht. Im Sozialversicherungsrecht bemessen sich die Sozialversicherungsbeiträge nach dem entstandenen, nicht nach dem tatsächlich abgeflossenen Arbeitsentgelt.

Setzen Sie als Arbeitgeber die Vergütung Ihres Mitarbeitenden zu niedrig an, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für die entstandene, geschuldete Vergütung zahlen, und zwar rückwirkend für
bis zu vier Jahre.

Typische Beispiele für Phantomlohn:
• Bei der Ermittlung des Urlaubsentgelts haben Sie an die Arbeitnehmer gezahlte Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht mitberücksichtigt.
• Das Gleiche gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ausnahme:
Ihre Arbeitnehmer haben im Vorfeld eine Lohnverzichtserklärung zu fiktiven Entgeltzahlungen unterzeichnet.

Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten.

Cover Lotse Herbst 2022

Lotse Mandantenmagazin Herbst 2022

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Scheinselbstständigkeit – ein Gespenst geht um im Lohnbüro
  • Neuer prüfungsschwerpunkt – der Phantomlohn
  • Änderung des Nachweisgesetzes!
  • Wissenswertes rund um die Inventur – die 5 w
  • Werte als Orientierung
  • Tipps für ihr Aufgabenmanagement

PDF zum Download – einfach aufs Bild klicken

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.

Der Cashflow – weil Ihr Gewinn nicht auf der Bank liegt

Sie treffen als Unternehmer täglich wichtige Entscheidungen: Neu-Investitionen, Preisanpassungen und Personalentscheidungen – um mal drei typische Fragestellungen zu nennen. Nicht zuletzt geht es ja auch darum, wie viel Geld Sie aus der Firma via Gehalt oder Barentnahme für Ihren Lebensunterhalt erhalten können.

Die Folge solcher Entscheidungen sind oft (zusätzliche) Ausgaben. Sie schätzen ab, ob und wie diese Ausgaben finanziert werden (müssen).

Dafür müssen Sie wissen, wie viele Geldmittel kurz-, mittel- und langfristig zur Verfügung stehen.

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Geld und Besteck

12 € Mindestlohn ab 1.10.2022

Ab 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf  12 € angehoben.

Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) auf 520 € monatlich angehoben.
Das heißt, ab dem 01.10.2022 dürfen Ihre Minijobber maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten.

Anpassungen bei Mini- und Midijobs

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Glühbirnen

EPP für alle? – Alles was Sie über die Energiepreispauschale wissen müssen

Wie so oft versteckt sich hinter drei Buchstaben ein bürokratisches Monster – in diesem Fall eines der mittleren Größe. In das Einkommensteuergesetz wurden 10 neue Paragraphen eingefügt und unter folgendem Link hat das Bundesfinanzministerium bereits heute 60! FAQ veröffentlicht: Link zum BFM

Wir informieren Sie daher heute über die wichtigsten Fakten, insbesondere aber über Ihren Entscheidungs- und Handlungsbedarf.

1. Wer bekommt die EPP?

Grundsätzlich sind folgende Personengruppen berechtigt:

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digitaler bericht

Ihr Digitaler Finanzbericht für Banken – schnell, sicher, direkt

In der aktuellen Situation ist bei Banken und Sparkassen die Zahl der Kreditanfragen sprunghaft gestiegen. Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) erreichen die erforderlichen Jahresabschlüsse sofort den richtigen Empfänger in der Bank oder Sparkasse.

Der Digitale Finanzbericht – was ist das?

Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dessen Hilfe Jahresabschlüsse digital eingereicht werden können. Mit diesem sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen ohne Medienbruch direkt an Banken und Sparkassen übermittelt werden.

Was sind die Vorteile im Gegensatz zur bisherigen Einreichung in Papierform?

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Start-Up

Das Erfolgsrezept für Existenzgründer

Überlegen Sie, ein Unternehmen zu gründen und in die Selbstständigkeit zu gehen? Sie wollen unabhängig von Vorgesetzten Ihre beruflichen Ideen umsetzen? Dann sollten Sie die folgenden fünf Hinweise beherzigen.

  1. Stellen Sie kritische Fragen

Im ersten Schritt ist eine Entscheidung zu fällen. Machen Sie eine kritische Selbstanalyse:

–   Ist die Selbstständigkeit das Richtige für Sie? Sind Sie Unternehmer oder Unterlasser?
–   Sind Sie ausreichend fachlich qualifiziert?
–   Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Branche?
–   Haben Sie ausreichend kaufmännisches Wissen?
–   Können Sie ausreichend Unterstützung in Ihrem direkten Lebensumfeld erwarten?
–   Sind Sie belastbar?

Bei Beantwortung der vorstehenden Fragen kommen Sie schon automatisch auf eigene Stärken und Schwächen. Sie können erkennen, in welchen Bereichen Sie alleine nicht weiterkommen, und haben zu entscheiden, welche Berater hinzugezogen werden müssen.

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Figuren

Der Profi -Tipp für GmbH-Gesellschafter

Zufluss von Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten

Wenn Sie an einer GmbH oder AG beteiligt sind, dann wissen Sie, Gewinnausschüttungen gibt es nur, wenn die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Sie wissen auch, die Interessen der Gesellschafter können dabei sehr unterschiedlich sein, auch aus steuerlichen Gründen. Das kann zu Streitereien führen.

In Deutschland haben wir häufig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Gesellschaftsform. Oft sind die Gesellschaftsverhältnisse so, dass ein Mehrheitsgesellschafter da ist und mehrere Minderheitsgesellschafter.

Blockiert der Mehrheitsgesellschafter den Gewinnausschüttungsbeschluss – auch aus nachvollziehbaren Gründen –, dann sind die anderen meist verärgert.

Kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) über einen Fall entschieden, in dem nur die „kleineren“ Gesellschafter ihren Gewinnanteil ausgeschüttet bekommen haben, der Anteil des „großen“ wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt und seinem persönlichen Rücklagenkonto gutgeschrieben.

Das war nur möglich, weil die Satzung (Gesellschaftsvertrag) dies ausdrücklich zuließ.

Wenn das so geregelt ist, dann ist dem auch steuerlich zu folgen, d.h., die Gewinnausschüttungsbelastung mit der Abgeltungssteuer erfolgt nur auf die wirklich ausgeschütteten Gewinne.

Das Urteil lässt somit unterschiedliche Zeitpunkte des Gewinnzuflusses für die einzelnen Gesellschafter je nach ihren steuerlichen Interessen zu.

Merke

Im Regelfall erfolgt die Besteuerung von Gewinnausschüttungen durch die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer). Der zeitliche Aspekt ist somit in aller Regel ohne Bedeutung, da die Besteuerung abgeschlossen ist. Alternativ kann die Besteuerung mittels Teileinkünfteverfahren erfolgen, d.h., die Gewinnausschüttung wird mit den anderen Einkünften zusammen dem normalen Steuertarif unterworfen.

Wenn die Satzung es vorsieht, können somit inkongruente Gewinnausschüttungen erfolgen. Die Liquidität der Gesellschaft wird geschont, und Minderheitsgesellschafter werden bei Laune gehalten.

Wenn diese Möglichkeit der unterschiedlichen Gewinnausschüttungen interessant erscheint, dann sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater und überprüfen Sie die Satzung Ihrer GmbH.

Pinsel und Stifte

Hobbyeinkünfte – Wenn die Berufung zum Beruf wird

Vielleicht betrifft es Sie, vielleicht auch jemanden aus Ihrem Umfeld:
Wer sich berufen fühlt oder einfach nur Lust hat, aus lieb gewordenen Tätigkeiten oder Hobbys eine Geldquelle zu machen, der wird sich irgendwann mit Steuern befassen müssen.

Einkommensteuerliche Betrachtung

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