Mobil mit Elektroantrieb – jetzt mit staatlicher Förderung
Pünktlich zum Jahresende hat sich der Gesetzgeber wieder ein Förderprogramm für die ‚notleidende‘ Autoindustrie ausgedacht. Das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde am 23.11.2018 vom Bundesrat beschlossen.
Für Anschaffungen ab 01.01.2019 und bis 31.12.2021 soll für die Berechnung der Privatanteile für Dienst- und Geschäftswagen die Bemessungsgrundlage halbiert werden. weiterlesen
Die sechs wichtigsten Punkte der betrieblichen Altersversorgung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Überblick
Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz wirksam. Hier erfolgte eine Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung. Die für Sie wichtigsten Änderungen sind: weiterlesen
Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2019 – Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge jetzt
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird der gesetzliche Mindestlohn ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen ansteigen. Zum 01.01.2019 erhöht er sich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 € je Zeitstunde und zum 01.01.2020 weiter auf 9,35 €. weiterlesen
Sie wollen mit der Zeit gehen und Ihre Akten digital und papierlos archivieren?
Das können Sie gerne tun. Allerdings müssen Sie dabei die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)„, beachten.
Die wichtigsten Aspekte hieraus haben wir nachfolgend für Sie in einer 10-Punkte-Checkliste gerafft zusammengetragen Hier geht es zur Checkliste
Wie können Sie bei der nächsten Gehaltsrunde punkten ohne selbst gleich Ihre Lohn- und Sozialversicherungsabgaben in schwindelerregende Höhen zu treiben?
Wir stellen Ihnen hier einige Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung vor. Die Überschriften sind die „Schmankerln“, die Sie in einem Bewerbungs- oder Gehaltsgespräch anbieten können. Die Auswirkungen für Ihr Unternehmen und den Arbeitnehmer sind dabei auf jeden Fall in einer persönlichen Beratung vorab zu klären. Zudem haben wir neben den 11 Bonbons noch weitere Möglichkeiten, die aber von Ihrer Situation abhängen und ebenfalls ein Beratungsgespräch benötigen – dafür sind wir für Sie da.
Verleihen Sie Ihren Arbeitnehmern einen PC, ein Notebook, ein Smartphone oder ein Handy, resultiert aus diesem „Gebrauchsvorteil“ keine Steuer. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Geräte beruflich gar nicht benötigt oder gebraucht. Die gesamte Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Verleihen der Geräte hat den Vorteil, dass Sie als Arbeitnehmer den Vorsteuerabzug haben und auch die laufenden Mobilfunkrechnungen steuerfrei übernehmen können.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2018-12-03 11:42:112018-12-03 11:47:35Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 10 (Verwendung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten)
Blitzlicht 2/2019
/in SteuertippsNeues aus Steuern /// Recht /// Wirtschaft
In dieser Ausgabe lesen Sie u.a.
Newsticker
/in LOTSE, SteuertippsMobil mit Elektroantrieb – jetzt mit staatlicher Förderung
Pünktlich zum Jahresende hat sich der Gesetzgeber wieder ein Förderprogramm für die ‚notleidende‘ Autoindustrie ausgedacht. Das
„Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“
wurde am 23.11.2018 vom Bundesrat beschlossen.
Für Anschaffungen ab 01.01.2019 und bis 31.12.2021 soll für die
Berechnung der Privatanteile für Dienst- und Geschäftswagen die
Bemessungsgrundlage halbiert werden. weiterlesen
Die sechs wichtigsten Punkte der betrieblichen Altersversorgung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Überblick
Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz wirksam. Hier erfolgte eine Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung.
Die für Sie wichtigsten Änderungen sind: weiterlesen
Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2019 – Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge jetzt
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird der gesetzliche Mindestlohn ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen ansteigen. Zum 01.01.2019 erhöht er sich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 € je Zeitstunde und zum 01.01.2020 weiter auf 9,35 €. weiterlesen
Blitzlicht 1/2019
/in SteuertippsNeues aus Steuern /// Recht /// Wirtschaft
In dieser Ausgabe lesen Sie
Der 10-Punkte-Plan: Unterlagen aufbewahren Akten digital archivieren
/in LOTSESie wollen mit der Zeit gehen und Ihre Akten digital und papierlos archivieren?
Das können Sie gerne tun. Allerdings müssen Sie dabei die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)„, beachten.
Die wichtigsten Aspekte hieraus haben wir nachfolgend für Sie in einer 10-Punkte-Checkliste gerafft zusammengetragen Hier geht es zur Checkliste
Mehr netto vom brutto – 11 Gestaltungs-Bonbons, zur Gehaltsoptimierung
/in LOTSEWie können Sie bei der nächsten Gehaltsrunde punkten ohne selbst gleich Ihre Lohn- und Sozialversicherungsabgaben in schwindelerregende Höhen zu treiben?
Wir stellen Ihnen hier einige Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung vor. Die Überschriften sind die „Schmankerln“, die Sie in einem Bewerbungs- oder Gehaltsgespräch anbieten können. Die Auswirkungen für Ihr Unternehmen und den Arbeitnehmer sind dabei auf jeden Fall in einer persönlichen Beratung vorab zu klären. Zudem haben wir neben den 11 Bonbons noch weitere Möglichkeiten, die aber von Ihrer Situation abhängen und ebenfalls ein Beratungsgespräch benötigen – dafür sind wir für Sie da.
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Steuerfreie Lohnersatzleistungen – Teil 10 (Verwendung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten)
/in SteuertippsVerleihen Sie Ihren Arbeitnehmern einen PC, ein Notebook, ein Smartphone oder ein Handy, resultiert aus diesem „Gebrauchsvorteil“ keine Steuer. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Geräte beruflich gar nicht benötigt oder gebraucht. Die gesamte Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Verleihen der Geräte hat den Vorteil, dass Sie als Arbeitnehmer den Vorsteuerabzug haben und auch die laufenden Mobilfunkrechnungen steuerfrei übernehmen können.