Freuen Sie sich schon auf die anstehenden Urlaubstage? Auf
eine entspannte Zeit abseits von der Alltagshektik? Damit die Erholung
tatsächlich gelingt, sollten Sie im Vorfeld die Weichen stellen. Wenn
Sie den Fehler vermeiden zu spät mit den Urlaubsvorbereitungen zu
beginnen, ersparen Sie sich unnötigen Stress.
1. Bennen Sie eine Urlaubsvertretung
Ihre Weitsicht ist gefragt: Verzichten Sie darauf, Ihren
Terminkalender in den letzten Tagen vor Ihrem Urlaub voll zu packen.
Planen Sie Luft für Unvorhergesehenes ein und bearbeiten Sie vorrangig
Sachverhalte, die Sie nicht delegieren können oder möchten. Klären Sie
rechtzeitig mit Ihren Mitarbeitern, wer Sie während Ihrer Abwesenheit
vertritt und wer für die unterschiedlichen Bereiche zuständig ist.
Vermeiden Sie den Fehler, einseitig einen Stellvertreter zu bestimmen.
Halten Sie mit Ihrem „Auserwählten“ zuvor Rücksprache, ob er bereit ist,
die Vertretung zu übernehmen. Besprechen Sie die zu übernehmenden
Aufgaben zeitig. Gibt es vereinbarte Sonderkonditionen oder
Terminabsprachen, die Sie getroffen haben? Sorgen Sie dafür, dass
ausreichend Zeit für offene Fragen bleibt.
2. Klare Absprachen erhöhen Ihren Erholungsfaktor
Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist wichtige Geschäftspartner vorab
über Ihren Urlaub zu informieren – das kann die Arbeit Ihrer Vertreter
erleichtern. Vergewissern Sie sich, dass Telefonanrufe, Mails und die
Post zielgerichtet weitergeleitet werden. Beim Mailverkehr ist eine
automatische Abwesenheitsnotiz hilfreich. Darin informieren Sie über
Ihre Abwesenheitsdauer und Vertreter. Klären Sie mit Ihrem Sekretariat,
in welchen Ausnahmefällen Sie im Urlaub erreichbar sind. Das sorgt für
ein gutes Gefühl und Sie brauchen sich tatsächlich keine Sorgen zu
machen – andernfalls würden Sie ja kontaktiert. Wie wäre es, wenn Sie
dabei Ihren „offiziellen Urlaub“ um ein, zwei Tage verlängern? Dann
können Sie Ihre Arbeitsbelastung nach Ihrer Rückkehr selbst ein wenig
steuern und zunächst dringliche Dinge mit etwas mehr Ruhe angehen.
3. Im Falle der Fälle – der Notfallplan
Nicht fehlen sollte ein übersichtlicher Notfallplan. Erstellen Sie
hierzu eine Checkliste nach dem Motto „Was ist zu tun, wenn…“. Diese
Vorgehensweise hat sich in der Praxis schon häufig bewährt – zu
Urlaubszeiten, aber auch bei kurzfristigen Krankheitsausfällen. Wenn
sich dadurch störende Telefonanrufe in Ihrem Urlaub erübrigen, hat sich
Ihre „To-do-Liste“ schon gelohnt.
Sie werden schnell merken, dass Ihre rechtzeitige Vorsorge Ihre
Urlaubsvorfreude und die Urlaubslaune steigert – schließlich wissen Sie
Ihr Unternehmen jetzt auch im Krisenfall gut aufgestellt. Wenn es Ihre
Zeit zulässt, sollten Sie das gute Gefühl auch nach Ihrer Rückkehr
weiterleben. Wie wäre es, zwischen Urlaubsende und Arbeitsbeginn einen
kleinen Zeitpuffer einzubauen? Ein Arbeitsbeginn am Dienstag oder
Mittwoch ermöglicht Ihnen einen sanften Übergang nach dem Urlaub und Sie
finden Schritt für Schritt wieder in Ihren Arbeitsrhythmus. Und jetzt –
schönen Urlaub!
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2019/06/vacations-2478532_1920.jpg6661000Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2019-06-18 11:15:052019-06-18 11:15:06Die Urlaubsvorbereitung für Unternehmer – 3 Tipps zur Entspannung
Mit einem Dienstfahrrad doppelt Gutes für die Mitarbeiter tun: die Gesundheit fördern und steuerliche Vorteile nutzen. Wie es geht erfahren Sie in diesem Video.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.datev-e-content.de zu laden.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2019-06-04 10:10:162019-06-04 10:09:59Ja mir san mitm Radl da…
Wie immer kommt Weihnachten dann doch überraschend. Planen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Weihnachtsfeier, um auch in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.
Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und sind deshalb lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung für die Steuer- und Beitragsfreiheit enge Grenzen gesteckt. Im Video haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – damit Ihre Weihnachtsfeier in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2019-05-28 09:54:512019-05-29 11:15:14Ja ist denn schon wieder Weihnachten…?
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2019-05-24 09:48:192019-05-21 11:49:49Mindestlohn – ein kurzer Videoclip zeigt worauf es ankommt
Eine Kernaufgabe für Sie als Unternehmer ist der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke. Denn hierdurch können Sie potentielle Mitarbeiter dauerhaft binden. Was man unter einer „attraktiven Arbeitgebermarke“ versteht, ist je nach Arbeitnehmer individuell. Sicher ist, dass je nach Generation die Ansprüche an den Arbeitgeber wechseln. Um ein attraktiver Arbeitgeber zu werden bzw. zu bleiben, sollten wir uns auf die nachfolgenden Generationen Y und auch schon Z einstellen. Als Generation Y werden die zwischen 1976 und 1998 geborenen bezeichnet. Die nächst Jüngeren sind dann die Generation Z. Eine klare Einteilung gibt es hier übrigens nicht. Der Übergang ist fließend.
In diesem Lotse-Artikel lesen Sie welche Anforderungen diese Generationen an ihren Arbeitsplatz stellen
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2019-05-21 11:00:162019-05-21 11:01:03Mitarbeiterführung – Generation Y und Z und ihre Geheimnisse
Die Urlaubsvorbereitung für Unternehmer – 3 Tipps zur Entspannung
/in LOTSEFreuen Sie sich schon auf die anstehenden Urlaubstage? Auf eine entspannte Zeit abseits von der Alltagshektik? Damit die Erholung tatsächlich gelingt, sollten Sie im Vorfeld die Weichen stellen. Wenn Sie den Fehler vermeiden zu spät mit den Urlaubsvorbereitungen zu beginnen, ersparen Sie sich unnötigen Stress.
1. Bennen Sie eine Urlaubsvertretung
Ihre Weitsicht ist gefragt: Verzichten Sie darauf, Ihren Terminkalender in den letzten Tagen vor Ihrem Urlaub voll zu packen. Planen Sie Luft für Unvorhergesehenes ein und bearbeiten Sie vorrangig Sachverhalte, die Sie nicht delegieren können oder möchten. Klären Sie rechtzeitig mit Ihren Mitarbeitern, wer Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt und wer für die unterschiedlichen Bereiche zuständig ist. Vermeiden Sie den Fehler, einseitig einen Stellvertreter zu bestimmen. Halten Sie mit Ihrem „Auserwählten“ zuvor Rücksprache, ob er bereit ist, die Vertretung zu übernehmen. Besprechen Sie die zu übernehmenden Aufgaben zeitig. Gibt es vereinbarte Sonderkonditionen oder Terminabsprachen, die Sie getroffen haben? Sorgen Sie dafür, dass ausreichend Zeit für offene Fragen bleibt.
2. Klare Absprachen erhöhen Ihren Erholungsfaktor
Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist wichtige Geschäftspartner vorab über Ihren Urlaub zu informieren – das kann die Arbeit Ihrer Vertreter erleichtern. Vergewissern Sie sich, dass Telefonanrufe, Mails und die Post zielgerichtet weitergeleitet werden. Beim Mailverkehr ist eine automatische Abwesenheitsnotiz hilfreich. Darin informieren Sie über Ihre Abwesenheitsdauer und Vertreter. Klären Sie mit Ihrem Sekretariat, in welchen Ausnahmefällen Sie im Urlaub erreichbar sind. Das sorgt für ein gutes Gefühl und Sie brauchen sich tatsächlich keine Sorgen zu machen – andernfalls würden Sie ja kontaktiert. Wie wäre es, wenn Sie dabei Ihren „offiziellen Urlaub“ um ein, zwei Tage verlängern? Dann können Sie Ihre Arbeitsbelastung nach Ihrer Rückkehr selbst ein wenig steuern und zunächst dringliche Dinge mit etwas mehr Ruhe angehen.
3. Im Falle der Fälle – der Notfallplan
Nicht fehlen sollte ein übersichtlicher Notfallplan. Erstellen Sie hierzu eine Checkliste nach dem Motto „Was ist zu tun, wenn…“. Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis schon häufig bewährt – zu Urlaubszeiten, aber auch bei kurzfristigen Krankheitsausfällen. Wenn sich dadurch störende Telefonanrufe in Ihrem Urlaub erübrigen, hat sich Ihre „To-do-Liste“ schon gelohnt.
Sie werden schnell merken, dass Ihre rechtzeitige Vorsorge Ihre Urlaubsvorfreude und die Urlaubslaune steigert – schließlich wissen Sie Ihr Unternehmen jetzt auch im Krisenfall gut aufgestellt. Wenn es Ihre Zeit zulässt, sollten Sie das gute Gefühl auch nach Ihrer Rückkehr weiterleben. Wie wäre es, zwischen Urlaubsende und Arbeitsbeginn einen kleinen Zeitpuffer einzubauen? Ein Arbeitsbeginn am Dienstag oder Mittwoch ermöglicht Ihnen einen sanften Übergang nach dem Urlaub und Sie finden Schritt für Schritt wieder in Ihren Arbeitsrhythmus. Und jetzt – schönen Urlaub!
Ja mir san mitm Radl da…
/in Steuertipps, TrialogMit einem Dienstfahrrad doppelt Gutes für die Mitarbeiter tun: die Gesundheit fördern und steuerliche Vorteile nutzen. Wie es geht erfahren Sie in diesem Video.
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Blitzlicht 6/19
/in SteuertippsNeues aus Wirtschaft // Steuern // Recht
In dieser Ausgabe erfahren Sie unter anderem
Ja ist denn schon wieder Weihnachten…?
/in Steuertipps, TrialogWie immer kommt Weihnachten dann doch überraschend. Planen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Weihnachtsfeier, um auch in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.
Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und sind deshalb lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung für die Steuer- und Beitragsfreiheit enge Grenzen gesteckt. Im Video haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – damit Ihre Weihnachtsfeier in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird.
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/in Steuertipps, TrialogMitarbeiterführung – Generation Y und Z und ihre Geheimnisse
/in LOTSEEine Kernaufgabe für Sie als Unternehmer ist der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke. Denn hierdurch können Sie potentielle Mitarbeiter dauerhaft binden. Was man unter einer „attraktiven Arbeitgebermarke“ versteht, ist je nach Arbeitnehmer individuell. Sicher ist, dass je nach Generation die Ansprüche an den Arbeitgeber wechseln. Um ein attraktiver Arbeitgeber zu werden bzw. zu bleiben, sollten wir uns auf die nachfolgenden Generationen Y und auch schon Z einstellen. Als Generation Y werden die zwischen 1976 und 1998 geborenen bezeichnet. Die nächst Jüngeren sind dann die Generation Z. Eine klare Einteilung gibt es hier übrigens nicht. Der Übergang ist fließend.
In diesem Lotse-Artikel lesen Sie welche Anforderungen diese Generationen an ihren Arbeitsplatz stellen