Mit einem Dienstfahrrad doppelt Gutes für die Mitarbeiter tun: die Gesundheit fördern und steuerliche Vorteile nutzen. Wie es geht erfahren Sie in diesem Video.
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https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2019-06-04 10:10:162019-06-04 10:09:59Ja mir san mitm Radl da…
Wie immer kommt Weihnachten dann doch überraschend. Planen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Weihnachtsfeier, um auch in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.
Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und sind deshalb lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung für die Steuer- und Beitragsfreiheit enge Grenzen gesteckt. Im Video haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – damit Ihre Weihnachtsfeier in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2019-05-28 09:54:512019-05-29 11:15:14Ja ist denn schon wieder Weihnachten…?
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2019-05-24 09:48:192019-05-21 11:49:49Mindestlohn – ein kurzer Videoclip zeigt worauf es ankommt
Eine Kernaufgabe für Sie als Unternehmer ist der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke. Denn hierdurch können Sie potentielle Mitarbeiter dauerhaft binden. Was man unter einer „attraktiven Arbeitgebermarke“ versteht, ist je nach Arbeitnehmer individuell. Sicher ist, dass je nach Generation die Ansprüche an den Arbeitgeber wechseln. Um ein attraktiver Arbeitgeber zu werden bzw. zu bleiben, sollten wir uns auf die nachfolgenden Generationen Y und auch schon Z einstellen. Als Generation Y werden die zwischen 1976 und 1998 geborenen bezeichnet. Die nächst Jüngeren sind dann die Generation Z. Eine klare Einteilung gibt es hier übrigens nicht. Der Übergang ist fließend.
In diesem Lotse-Artikel lesen Sie welche Anforderungen diese Generationen an ihren Arbeitsplatz stellen
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2019-05-21 11:00:162019-05-21 11:01:03Mitarbeiterführung – Generation Y und Z und ihre Geheimnisse
Ja mir san mitm Radl da…
/in Steuertipps, TrialogMit einem Dienstfahrrad doppelt Gutes für die Mitarbeiter tun: die Gesundheit fördern und steuerliche Vorteile nutzen. Wie es geht erfahren Sie in diesem Video.
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Blitzlicht 6/19
/in SteuertippsNeues aus Wirtschaft // Steuern // Recht
In dieser Ausgabe erfahren Sie unter anderem
Ja ist denn schon wieder Weihnachten…?
/in Steuertipps, TrialogWie immer kommt Weihnachten dann doch überraschend. Planen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Weihnachtsfeier, um auch in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.
Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und sind deshalb lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung für die Steuer- und Beitragsfreiheit enge Grenzen gesteckt. Im Video haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – damit Ihre Weihnachtsfeier in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird.
Mindestlohn – ein kurzer Videoclip zeigt worauf es ankommt
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/in LOTSEEine Kernaufgabe für Sie als Unternehmer ist der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke. Denn hierdurch können Sie potentielle Mitarbeiter dauerhaft binden. Was man unter einer „attraktiven Arbeitgebermarke“ versteht, ist je nach Arbeitnehmer individuell. Sicher ist, dass je nach Generation die Ansprüche an den Arbeitgeber wechseln. Um ein attraktiver Arbeitgeber zu werden bzw. zu bleiben, sollten wir uns auf die nachfolgenden Generationen Y und auch schon Z einstellen. Als Generation Y werden die zwischen 1976 und 1998 geborenen bezeichnet. Die nächst Jüngeren sind dann die Generation Z. Eine klare Einteilung gibt es hier übrigens nicht. Der Übergang ist fließend.
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Blitzlicht 5/19
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In dieser Ausgabe erfahren Sie u.a.