Die Anforderungen der Finanzverwaltung bei bargeldintensiven Betrieben wurden schon seit einiger Zeit verschärft. Zuletzt hatten wir berichtet, dass die Kassen aufgerüstet werden müssen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung. Die Frist hierzu per 30.09.2020 wurde durch Probleme bei der Umsetzung bei den Kassenherstellern verlängert auf den 31.03.2021.
Zudem hatten wir auch berichtet, dass gerade für Bargeldgeschäfte betroffene Unternehmen eine Verfahrensdokumentation (VD) bereithalten müssen. Hier sind die einzelnen Länder unterschiedlich weit in der Anforderung dieser VD bei Betriebsprüfungen.
Der Bargeldverkehr ist in den Augen der Finanzverwaltung anfällig für eine Steuerhinterziehung. Deshalb besteht dann die Gefahr, dass ehrliche mit den unehrlichen Steuerbürgern vermengt werden, da selbst bei den kleinsten Unstimmigkeiten hohe Unsicherheitszuschläge erfolgen. Was wäre also, wenn es das Bargeld zukünftig nicht mehr geben würde? Ist das überhaupt ein denkbares Szenario? Wäre das aus Unternehmersicht sogar wünschenswert? Wir haben hier mal recherchiert.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2021/01/money-1700318_1280.jpg11821280Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2021-01-26 16:14:202021-01-26 16:14:22Mit Bargeld oder doch besser online zahlen? Eine Gegenüberstellung
Der Mindestlohn ist ein andauernder Streitpunkt in der Politik. Die einen wollen ihn ausbauen und erhöhen, die anderen am liebsten abschaffen oder wenigstens eindämmen. Tatsache ist, er ändert sich wieder. Hier nichts zu tun, wäre absolut gefährlich. Deshalb nun in aller Kürze die notwendigen Informationen.
Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 auf 10,45 €, jeweils brutto, je Zeitstunde steigen.
01.01.2021 bis 30.06.2021: Mindestlohn 9,50 €
01.07.2021 bis 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 €
01.01.2022 bis 30.06.2022: Mindestlohn 9,82 €
01.07.2022 bis 31.12.2022: Mindestlohn 10,45 €
Arbeitgeber müssen dabei insbesondere die Folgen für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beachten.
Wurde bisher die für eine geringfügige Beschäftigung maximal mögliche Arbeitszeit vollständig Ausgeschöpft, und soll auch künftig der Status als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erhalten bleiben, führt die Erhöhung des Mindestlohns zu einer Reduzierung der Arbeitszeit.
Bestehende Arbeitsverträge müssen daher zur Vermeidung einer künftig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. an die eringe maximale Arbeitszeit angepasst werden!
01.01.2021 bis 30.06.2021: max. 47,36 Stunden/Monat
01.07.2021 bis 31.12.2021: max. 46,87 Stunden/Monat
01.01.2022 bis 30.06.2022: max. 45,82 Stunden/Monat
01.07.2022 bis 31.12.2022: max. 43,06 Stunden/Monat
Fragen hierzu beantworten wir gerne und stehen Ihnen natürlich bei der Umsetzung zur Seite.
Die von der Regierungskoalition beschlossene Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % läuft nun wieder aus.
Also raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln? Im Prinzip schon.
Einen Unterschied zum Juli gibt es aber schon: Da die Senkung der Umsatzsteuer sehr schnell und überraschend kam, gab es erleichternde Übergangsregeln. Dies hat der Fiskus bei der aktuellen Umstellung nicht für notwendig erachtet.
Damit sich jeder von Ihnen schnell einen Überblick verschaffen kann, halten wir die Texte hier möglichst kurz. Auch konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Grundsätze – die Einzelfälle werden / haben wir mit Ihnen persönlich geklärt.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2020/12/Titel-Sonderlotse-USt21.jpg1383975Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2020-12-23 14:03:322020-12-23 14:05:16Gehe zurück auf Los – Die Umsatzsteueranhebung ab 1.1.2021
die üblichen Weihnachtsgrüße passen dieses Jahr nicht wirklich und so sitzen wir hier und grübeln, was wir schreiben können. Es soll natürlich etwas Ermutigendes sein, die positiven Seiten hervorheben, die wir jetzt alle wieder in uns entdeckt haben und Hoffnung geben, dass wir diese Zeiten gut überstehen.
Doch irgendwie will uns das nicht so recht gelingen. Alle Sätze, die wir ausprobieren, klingen entweder abgedroschen oder zu pathetisch. Und so schreiben und löschen wir wieder einen Satz nach dem anderen.
Also lassen wir es jetzt einfach mal bleiben und sagen schlicht und ergreifend
DANKE: Danke für die Zusammenarbeit und jede freundliche Geste in hektischen Zeiten. Wir wissen auch nicht, was uns nächstes Jahr erwartet. Doch dieses Zitat gefällt uns gut:
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht. Sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. Vaclav Havel
In diesem Sinne blicken wir zuversichtlich ins nächste Jahr und wünschen allen, dass sie während der Weihnachtstage in kleinem Kreis zur Ruhe kommen können.
Ihr Team vom Steuerbüro Richter
Vom 24. Dezember bis 3. Januar machen wir Weihnachtsferien und sind ab 4. Januar wieder für Sie da.
TERMINBUCHUNG ONLINE Damit Sie uns einfacher erreichen, finden Sie auf unserer Webseite jetzt den Menüpunkt „Termin buchen“: Hier stehen mehrere Optionen zur Auswahl: vom Kurztelefonat bis zur ausführlichen Besprechung. Telefonisch, vor Ort bei Ihnen oder uns, per Zoom oder MS Teams online. Ganz wie es für Sie am besten passt.
So sind Terminabsprachen im Nu erledigt und Sie erreichen uns zuverlässig zu Ihrem Wunschtermin.
2. PORTAL ZUR ERFASSUNG NEUER MITARBEITER
Sie haben einen neuen Mitarbeiter eingestellt und möchten uns die Daten durchgeben? Das geht jetzt ganz einfach online über unser Portal. Unter dem Menüpunkt Service in der Rubrik Personalfragebogen Online.
So können Sie die Daten jederzeit an uns übermitteln – unabhängig von Öffnungszeiten und Arbeitsort.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2020/12/Terminbuchung.jpg1021893Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2020-12-11 12:08:102020-12-11 12:12:03Zwei neue Serviceangebote – Online Termin buchen und Portal für Mitarbeiterstammdaten
Mit Bargeld oder doch besser online zahlen? Eine Gegenüberstellung
/in LOTSEDie Anforderungen der Finanzverwaltung bei bargeldintensiven Betrieben wurden schon seit einiger Zeit verschärft. Zuletzt hatten wir berichtet, dass die Kassen aufgerüstet werden müssen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung. Die Frist hierzu per 30.09.2020 wurde durch Probleme bei der Umsetzung bei den Kassenherstellern verlängert auf den 31.03.2021.
Zudem hatten wir auch berichtet, dass gerade für Bargeldgeschäfte betroffene Unternehmen eine Verfahrensdokumentation (VD) bereithalten müssen. Hier sind die einzelnen Länder unterschiedlich weit in der Anforderung dieser VD bei Betriebsprüfungen.
WeiterlesenDer Bargeldverkehr ist in den Augen der Finanzverwaltung anfällig für eine Steuerhinterziehung. Deshalb besteht dann die Gefahr, dass ehrliche mit den unehrlichen Steuerbürgern vermengt werden, da selbst bei den kleinsten Unstimmigkeiten hohe Unsicherheitszuschläge erfolgen. Was wäre also, wenn es das Bargeld zukünftig nicht mehr geben würde? Ist das überhaupt ein denkbares Szenario? Wäre das aus Unternehmersicht sogar wünschenswert? Wir haben hier mal recherchiert.
Neuer Mindestlohn ab 2021 – Handlungsbedarf prüfen
/in LOTSEDer Mindestlohn ist ein andauernder Streitpunkt in der Politik. Die einen wollen ihn ausbauen und erhöhen, die anderen am liebsten abschaffen oder wenigstens eindämmen. Tatsache ist, er ändert sich wieder. Hier nichts zu tun, wäre absolut gefährlich. Deshalb nun in aller Kürze die notwendigen Informationen.
Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 auf 10,45 €, jeweils brutto, je Zeitstunde steigen.
Arbeitgeber müssen dabei insbesondere die Folgen für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beachten.
Wurde bisher die für eine geringfügige Beschäftigung maximal mögliche Arbeitszeit vollständig Ausgeschöpft, und soll auch künftig der Status als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erhalten bleiben, führt die Erhöhung des Mindestlohns zu einer Reduzierung der Arbeitszeit.
Bestehende Arbeitsverträge müssen daher zur Vermeidung einer künftig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. an die eringe maximale Arbeitszeit angepasst werden!
Fragen hierzu beantworten wir gerne und stehen Ihnen natürlich bei der Umsetzung zur Seite.
Lotse Mandantenmagazin 1. Quartal 2021
/in LOTSEIm aktuellen Lotse haben wir wieder Wissenswertes rund um Steuern und Wirtschaft für Sie zusammengestellt:
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.
Gehe zurück auf Los – Die Umsatzsteueranhebung ab 1.1.2021
/in LOTSEDie von der Regierungskoalition beschlossene Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % läuft nun wieder aus.
Also raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln? Im Prinzip schon.
Einen Unterschied zum Juli gibt es aber schon: Da die Senkung der Umsatzsteuer sehr schnell und überraschend kam, gab es erleichternde Übergangsregeln. Dies hat der Fiskus bei der aktuellen Umstellung nicht für notwendig erachtet.
Damit sich jeder von Ihnen schnell einen Überblick verschaffen kann, halten wir die Texte hier möglichst kurz. Auch konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Grundsätze – die Einzelfälle werden / haben wir mit Ihnen persönlich geklärt.
Besinnliche Weihnachten
/in Kanzlei-Interndie üblichen Weihnachtsgrüße passen dieses Jahr nicht wirklich und so sitzen wir hier und grübeln, was wir schreiben können. Es soll natürlich etwas Ermutigendes sein, die positiven Seiten hervorheben, die wir jetzt alle wieder in uns entdeckt haben und Hoffnung geben, dass wir diese Zeiten gut überstehen.
Doch irgendwie will uns das nicht so recht gelingen. Alle Sätze, die wir ausprobieren, klingen entweder abgedroschen oder zu pathetisch. Und so schreiben und löschen wir wieder einen Satz nach dem anderen.
Also lassen wir es jetzt einfach mal bleiben und sagen schlicht und ergreifend
DANKE: Danke für die Zusammenarbeit und jede freundliche Geste in hektischen Zeiten. Wir wissen auch nicht, was uns nächstes Jahr erwartet. Doch dieses Zitat gefällt uns gut:
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht. Sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. Vaclav Havel
In diesem Sinne blicken wir zuversichtlich ins nächste Jahr und wünschen allen, dass sie während der Weihnachtstage in kleinem Kreis zur Ruhe kommen können.
Ihr Team vom Steuerbüro Richter
Vom 24. Dezember bis 3. Januar machen wir Weihnachtsferien und sind ab 4. Januar wieder für Sie da.
Zwei neue Serviceangebote – Online Termin buchen und Portal für Mitarbeiterstammdaten
/in Kanzlei-InternDamit Sie uns einfacher erreichen, finden Sie auf unserer Webseite jetzt den Menüpunkt „Termin buchen“:
Hier stehen mehrere Optionen zur Auswahl: vom Kurztelefonat bis zur ausführlichen Besprechung. Telefonisch, vor Ort bei Ihnen oder uns, per Zoom oder MS Teams online. Ganz wie es für Sie am besten passt.
So sind Terminabsprachen im Nu erledigt und Sie erreichen uns zuverlässig zu Ihrem Wunschtermin.
2. PORTAL ZUR ERFASSUNG NEUER MITARBEITER
Sie haben einen neuen Mitarbeiter eingestellt und möchten uns die Daten durchgeben? Das geht jetzt ganz einfach online über unser Portal. Unter dem Menüpunkt Service in der Rubrik Personalfragebogen Online.
So können Sie die Daten jederzeit an uns übermitteln – unabhängig von Öffnungszeiten und Arbeitsort.