Wenn Sie bisher kein Testament gemacht haben, dann sollten Sie jetzt umgehend regeln, wie Sie Ihr Vermögen verteilen wollen. Machen Sie den ersten Schritt.
1. Regeln Sie Ihren Letzten Willen in einem Testament – allein oder mit Expertenhilfe. Kein Testament zu haben ist ein Fehler!
2. Ein weiterer Fehler wäre, das privatschriftliche Testament auf einem Computer zu schreiben. Es muss im Gegensatz zur notariellen Ausfertigung handschriftlich erfolgen vom ersten bis zum letzten Wort. Und es muss persönlich unterschrieben werden.
3. Wählen Sie klare und eindeutige Formulierungen. Das erspart Streitereien.
4. Bedenken Sie die steuerlichen Freibeträge für Ehepartner von 500.000 € und für Kinder von 400.000 €. Im Falle von Schenkungen gelten diese Freibeträge alle zehn Jahre (noch).
5. Ziehen Sie im Zweifelsfall immer einen Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.
6. Warten Sie nicht damit. Sollten sich die Verhältnisse ändern, können Sie jederzeit anpassen oder aufheben.
7. Stellen Sie sicher, dass das aktuelle Testament immer auffindbar ist. Experten raten, es beim Nachlassgericht zu hinterlegen.
8. Verheimlichen Sie keine Schulden. Erben müssen auch hierfür geradestehen, wenn die Erbschaft nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen wird.
9. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann immer wieder gute Gründe geben, den Letzten Willen zu überdenken. Das kann ein Familienstreit sein oder auch geänderte (steuerliche) Rahmenbedingungen.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2022/01/home-5574909_1920.jpg12811920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2022-01-14 10:50:172022-01-14 10:50:20Die neun Fehler beim Testament, die richtig viel Geld kosten
Sie besitzen eine Immobilie? Dann haben Sie 2022 Handlungsbedarf.
Das Gesetz zur Grundsteuerreform sieht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland vor, rund 36 Millionen Grundstücksbesitzer sind davon betroffen.
Die Fakten in aller Kürze:
Alle Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben.
Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den sogenannten “Hauptfeststellungszeitpunkt”, den 1. Januar 2022.
Dabei haben die Bundesländer die Wahl, ob sie dem Bundesmodell folgen oder ein eigenes Bewertungsmodell anwenden. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland planen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Nach aktuellem Stand sieht es so aus, dass die Feststellungserklärungen unabhängig von der Anwendung des Bundes- oder Landesmodells einheitlich im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben sind.
Wir bereiten uns bereits jetzt intensiv auf diese Neuerungen vor, um Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und der Feststellungserklärung zu unterstützen.
Sie erhalten Anfang 2022 dazu rechtzeitig weitere Informationen.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2021/12/house-1836070_1280.jpg8531280Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2021-12-07 12:54:002021-12-09 12:59:20Grundsteuerreform – Neubewertung aller Immobilien 2022
Im Dezember stellen wir Ihnen neben den monatlichen Lohnauswertungen auch die Lohnsteuerjahresbescheinigung und Sozialversicherungsjahresmeldung für Ihre Arbeitnehmer in DATEV Unternehmen Online bereit.
Drucken Sie diese gleich mit aus, damit Ihre Arbeitnehmer alle Lohnunterlagen für 2021 komplett haben.
Keine Lust mehr auf Papier und Druck? Dann empfehlen wir Ihnen Arbeitnehmer Online. Damit bekommen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter automatisch alle Auswertungen, einschließlich der monatlichen Gehaltsabrechnung direkt digital zugesendet. Das Drucken und Übergeben fällt damit weg.
Sprechen Sie uns einfach an.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2021/12/DATEV-AN-Online.jpg426800Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2021-11-30 12:35:002021-12-09 12:38:31Jahresmeldungen Lohn im Dezember ausdrucken
Die letzten Monate haben viele an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Dauerstress, Erschöpfung bis hin zum Burn-out sind die Folgen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie auf sich selbst achten, Überlastung vermeiden, sich den Zwängen von außen konstruktiv entgegenstellen und lernen, für genügend Ausgleich zu sorgen.
Folgende neun Tipps können Ihnen helfen, im Alltag besser zur Ruhe zu kommen und sie zu bewahren:
1. Bleiben Sie in Bewegung Die moderne Dienstleistungsgesellschaft bringt für Menschen unnatürliche Verhältnisse mit sich. Sitzende Tätigkeiten brauchen ein Gegengewicht. Für den Anfang reichen pro Woche zwei- bis dreimal eine halbe Stunde Bewegung. Ob Sie lieber Fahrrad fahren, walken, joggen oder spazieren gehen, ist Ihnen überlassen. Außerdem können Sie tägliche Wege zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren oder einfach ab und zu auf das Auto oder öffentliche Verkehrsmittel verzichten.
Damit Sie dranbleiben: Machen Sie einen Bewegungs-„Termin“ mit sich selbst.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2021/11/man-742766_1280.jpg8531280Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2021-11-16 19:03:232021-12-09 12:34:46Ausgebrannt? So Schützen Sie sich vor Burn-Out
Wenn es nach der EU geht, sollen ab 01.01.2023 alle großen Kapitalgesellschaften zusätzlich zu den finanziellen Kennzahlen auch Nachhaltigkeitsaspekte in einem ausführlichen Bericht veröffentlichen.
Die Verpflichtung trifft bundesweit zwar „nur“ rund 15.000 Unternehmen, doch ist es für jedes Unternehmen heutzutage sinnvoll, sich selbst Rechenschaft darüber abzulegen, wie umweltfreundlich es wirtschaftet.
Die neun Fehler beim Testament, die richtig viel Geld kosten
/in LOTSEWenn Sie bisher kein Testament gemacht haben, dann sollten Sie jetzt umgehend regeln, wie Sie Ihr Vermögen verteilen wollen. Machen Sie den ersten Schritt.
1. Regeln Sie Ihren Letzten Willen in einem Testament – allein oder mit Expertenhilfe. Kein Testament zu haben ist ein Fehler!
2. Ein weiterer Fehler wäre, das privatschriftliche Testament auf einem Computer zu schreiben. Es muss im Gegensatz zur notariellen Ausfertigung handschriftlich erfolgen vom ersten bis zum letzten Wort. Und es muss persönlich unterschrieben werden.
3. Wählen Sie klare und eindeutige Formulierungen. Das erspart Streitereien.
4. Bedenken Sie die steuerlichen Freibeträge für Ehepartner von 500.000 € und für Kinder von 400.000 €. Im Falle von Schenkungen gelten diese Freibeträge alle zehn Jahre (noch).
5. Ziehen Sie im Zweifelsfall immer einen Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.
6. Warten Sie nicht damit. Sollten sich die Verhältnisse ändern, können Sie jederzeit anpassen oder aufheben.
7. Stellen Sie sicher, dass das aktuelle Testament immer auffindbar ist. Experten raten, es beim Nachlassgericht zu hinterlegen.
8. Verheimlichen Sie keine Schulden. Erben müssen auch hierfür geradestehen, wenn die Erbschaft nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen wird.
9. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann immer wieder gute Gründe geben, den Letzten Willen zu überdenken. Das kann ein Familienstreit sein oder auch geänderte (steuerliche) Rahmenbedingungen.
Lotse Mandantenmagazin Winter 2022
/in LOTSEIm aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung
In dieser Ausgabe lesen Sie
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.
Grundsteuerreform – Neubewertung aller Immobilien 2022
/in SteuertippsSie besitzen eine Immobilie? Dann haben Sie 2022 Handlungsbedarf.
Das Gesetz zur Grundsteuerreform sieht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland vor, rund 36 Millionen Grundstücksbesitzer sind davon betroffen.
Die Fakten in aller Kürze:
Wir bereiten uns bereits jetzt intensiv auf diese Neuerungen vor, um Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und der Feststellungserklärung zu unterstützen.
Sie erhalten Anfang 2022 dazu rechtzeitig weitere Informationen.
Jahresmeldungen Lohn im Dezember ausdrucken
/in BlogEin Tipp unserer Lohn-Profis:
Im Dezember stellen wir Ihnen neben den monatlichen Lohnauswertungen auch die Lohnsteuerjahresbescheinigung und Sozialversicherungsjahresmeldung für Ihre Arbeitnehmer in DATEV Unternehmen Online bereit.
Drucken Sie diese gleich mit aus, damit Ihre Arbeitnehmer alle Lohnunterlagen für 2021 komplett haben.
Keine Lust mehr auf Papier und Druck? Dann empfehlen wir Ihnen Arbeitnehmer Online. Damit bekommen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter automatisch alle Auswertungen, einschließlich der monatlichen Gehaltsabrechnung direkt digital zugesendet. Das Drucken und Übergeben fällt damit weg.
Sprechen Sie uns einfach an.
Ausgebrannt? So Schützen Sie sich vor Burn-Out
/in LOTSEDie letzten Monate haben viele an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Dauerstress, Erschöpfung bis hin zum Burn-out sind die Folgen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie auf sich selbst achten, Überlastung vermeiden, sich den Zwängen von außen konstruktiv entgegenstellen und lernen, für genügend Ausgleich zu sorgen.
Folgende neun Tipps können Ihnen helfen, im Alltag besser zur Ruhe zu kommen und sie zu bewahren:
1. Bleiben Sie in Bewegung
Die moderne Dienstleistungsgesellschaft bringt für Menschen unnatürliche Verhältnisse mit sich. Sitzende Tätigkeiten brauchen ein Gegengewicht. Für den Anfang reichen pro Woche zwei- bis dreimal eine halbe Stunde Bewegung. Ob Sie lieber Fahrrad fahren, walken, joggen oder spazieren gehen, ist Ihnen überlassen. Außerdem können Sie tägliche Wege zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren oder einfach ab und zu auf das Auto oder öffentliche Verkehrsmittel verzichten.
Damit Sie dranbleiben: Machen Sie einen Bewegungs-„Termin“ mit sich selbst.
WeiterlesenNachhaltig Wirtschaften – Ein sinnvoller Trend
/in LOTSEWenn es nach der EU geht, sollen ab 01.01.2023 alle großen Kapitalgesellschaften zusätzlich zu den finanziellen Kennzahlen auch Nachhaltigkeitsaspekte in einem ausführlichen Bericht veröffentlichen.
Die Verpflichtung trifft bundesweit zwar „nur“ rund 15.000 Unternehmen, doch ist es für jedes Unternehmen heutzutage sinnvoll, sich selbst Rechenschaft darüber abzulegen, wie umweltfreundlich es wirtschaftet.
Wie schaut Ihr ökologischer Fußabdruck aus?
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